Öffentliches Recht (Fach) / Verwaltungsrecht (Lektion)
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Verwaltungsrecht
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- Gewöhnliche, "einfache" Bundesgesetze - Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten - einfache Mehrheit
- Verfassungsgesetze - Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten - Qualifizierte Mehrheit (2/3) - Bezeichnung als Verfassungsgesetz (Verfassungsbestimmung)
- Besonderer Bestandsschutz (Verfassungsrecht) alle Normen, die unter diesen spezifischen Bedingungen zustande kommen
- Verfassungsrecht im materiellen Sinn der Inbegriff jener Normen, die für das Funktionieren der gesamten Rechtsordnung von besonderer Bedeutung sind Regeln über Staatsorganisation - Erzeugung von Gesetzen- Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung- Verhältnis zwischen Staatsorganen- Verhältnis zwischen Gebietskörperschaften Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Grundrechte)
- Vollziehung -erfolgt durch Organe der-- ordentlichen Gerichtsbarkeit (Justizrecht)-- Verwaltung oder Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsrecht) Verwaltungsrecht=teil der Rechtsordnung, der durch Verwaltungsorgane und Verwaltungsgerichte vollzogen wird.
