Öffentliches Recht (Fach) / 2 (Lektion)
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- Interpretationshilfen/Interpretationsmethoden - Wortlaut - Systematik - Teleologie - Entstehungsgeschichte
- Analogie Schluss vom (anderswo) Geregelten auf das (für den Anlassfall) nicht Geregelte - zB. Umkehrschluss, Größenschluss Voraussetzung ist eine planwidrige Lücke: Wollte Gesetzgeber das nicht Geregelte eigentlich an dieser Stelle regeln?
- Rechtsfortbildung Auslegungsergebnisse, die über den Wortsinn hinausgehen
- Rechtsetzung findet auf verschiedenen Ebenen statt: - Parlamente erlassen Gesetze- Verwaltungen erlassen Verordnungen - Urteile, Erkenntnisse, Bescheide, Beschlüsse werden konkretisiert, sodass neue (individuelle) Normen erzeugt werden, welche Bestandteil der Gesamtrechtsordnung werden.
- Subsumtion erfolgt durch? - Verwaltungsbehörden - (Verwaltungs-)Gerichte
- Rechtsetzung und Rechtsanwendung Rechtsanwender ist durch generelle Norm heteronom determiniert Autonome Determinante durch Auslegung und Ausfüllung von Entscheidungsspielräumen Entscheidung = neue Norm
- Rolle der Rechtswissenschaft -systematisiert die Rechtsordnung und zeigt Auslegungsmöglichkeiten auf -Ergebnisse der RW werden von den rechtssprechenden Organen herangezogen -Entscheidungen dieser Organe bieten wiederum Stoff für rechtswissenschaftliche Analyse
- Das Sprachspiel Ständiger Dialog zwischen Rechtsetzung, Rechtsanwendung, Rechtswissenschaft. - Rechtswissenschaft beeinflusst Rechtsanwendung. - Wissenschaft und Rechtsanwendung beeinflussen die Rechtsetzung. - Rechtswissenschaft muss nicht über Einzelfall entscheiden.