Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

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ESt 2014

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  • natürliche Person § 1 BGB
  • unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Absatz 1 EStG
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland § 8 AO § 9 AO § 1 Absatz 1 Satz 2 EStG
  • Einzelveranlagung Grundfall § 25 EStG
  • Ehegattenveranlagung § 26 EStG
  • Grundtarif § 32a Absatz 1 EStG
  • Splittingtarif § 32a Absatz 6 EStG
  • Zusammenveranlagung von Ehegatten + Tarif § 26b EStG Splitting § 32a Absatz 5 EStG
  • Einzelveranlagung von Ehegatten + Tarif § 26a EStG Grundtarif §32a Absatz 1 EStG
  • Voraussetzungen Ehegattenveranlagung rechtsgültige Ehe / Lebenspartnerschaft unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten/ Lebenspartner kein dauerndes Getrenntleben § 26 Absatz 1 Satz 1 (i.V.m. § 2 Absatz 8 EStG für Lebenspartnerschaften)
  • Ausübung des Veranlagungswahlrechts a) Zusammenveranlagung - Auf Antrag beider Ehegatten §26 Absatz 2 Satz 2 EStG - bei Nichtausübung des Wahlrechts § 26 Absatz 3 EStG b) Einzelveranlagung von Ehegatten - auf Antrag mindestens eines Ehegatten § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG
  • Einkünfte sind... bei den Gewinneinkunftsarten der Gewinn § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG bei den Überschusseinkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG
  • Gewinneinkunftsarten (+ §§) Land und Forstwirtschaft § 13 + 14 EStG Gewerbebetrieb § 15 , 16 , 17 EStG selbständiger Arbeit § 18 EStG
  • Überschusseinkunftsarten nichtselbständige Arbeit § 19 EStG Kapitalvermögen § 20 EStG Vermietung und Verpachtung § 21 EStG sonstige Einkünfte § 22 + 23 EStG
  • Welteinkommensprinzip sämtliche Einkünfte während der unbeschränkten ESt-pflicht H 1a (Allgemeines) EStH
  • Subsidaritätsprinzip Grundsatz: Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten § 20 Absatz 8 EStG § 21 Absatz 3 EStG § 22 Nr.1, Nr.3 EStG § 23 Absatz 2 EStG
  • steuerfrei Einnahmen § 3 und §3b EStG
  • Teileinkünfteverfahren § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe a- d EStG und immer  § 3c Absatz 2 EStG
  • folgen Steuerbefreiung (§3 + 3c EStG) - kein oder nur 60%iger WK / BA abzug (§ 3c Absatz 1 oder 2 EStG) - Progressionsvorbehalt § 32b EStG
  • Gewinnermittlungszeitraum Wirtschaftsjahr § 4a EStG
  • Berücksichtigung des Gewinns bei abweichendem Wirtschaftsjahr §4a Absatz 2 EStG
  • Merkmale Gewerbebetrieb § 15 Absatz 2 EStG Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kein L und F keine selbständige Tätigkeit keine Vermögensverwaltung
  • Voraussetzungen Betriebsaufspaltung personelle Verflechtung sachliche Verflechtung H 15.7 Absatz 4 (Allgemeines) EStH
  • betrieblicher Schuldzinsenabzug § 4 Absatz 4a EStG
  • Definition Mitunternehmer zivilrechtlicher Gesellschafter Mitunternehmerinitiative Mitunternehmerrisiko H 15.8 (Allgemeines) EStH
  • Mitunternehmerinitiative Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen ausreichend sind schon Stimm- Kontroll- und Wiederspruchsrechte (wie Kommanditist §164 ff. HGB)
  • Mitunternehmerrisiko Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschl Gefi
  • gesonderte und einheitliche Feststellung §§ 179 und 180 AO
  • Gewinnanteile PersGes § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
  • Sondervergütungen PersGes § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG
  • Bestandteile Sondervergütung PersGes schuldrechtl. Verträge: Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft (Arbeitsvertrag) Hingabe von Darlehen (Darlehensvertrag) Überlassung von Wirtschaftsgütern (Mietvertrag)
  • Verluste aus beschränkter Haftung § 15a EStG
  • Grundgedanke § 15a EStG Beurteilung der wirtschaftlichen Belastung Komplementär voll Kommanditist verrechenbar in Höhe der Hafteinlage
  • gemischte Tätigkeit H 15.6 (Gemischte Tätigkeit) EStH H 15.8 EStH
  • gewerblich geprägte Personengesellschaft § 15 Absatz 3 Nr. 2 Satz 1 EStG
  • Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Varianten) Betriebsveräußerung R 16 Abs. 1 EStR Betriebsaufgabe R 16 Abs. 2 EStR Betriebsverpachtung R 16 Abs. 5 EStH
  • Betriebsveräußerung (Tatbestandsmerkmale) Alle wesentl. Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang gegen Entgelt auf einen Erwerber Erwerber kann (nicht muss) den Betrieb als geschäftl. Organismus fortführen Tätigkeit des Veräußerers endet
  • Betriebsaufgabe (Tatbestandsmerkmale) Alle wesentl. Betriebsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit in einem einheitlichen Vorgang entweder ins PV überführt/ an versch. Erwerber veräußert / oder beides Betrieb hört auf zu existieren
  • Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage - funktionale Betrachtung (WG die zur Erreichung des Betriebszwecks erf. sind) - quantitative Betrachtung (WG mit erheblichen stillen Reserven) H 15.7 Absatz 5 / H 16 Absatz 5 / H 16 Absatz 8 EStH
  • § 17 EStG Tatbestandsmerkmale Veräußerung (vollentgeltlich) Anteile Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten 5 Jahre mittelbar / unmittelbar zu mind. 1% beteiligt Privatvermögen
  • Quote der Entgeltlichkeit (Kaufpreis/tats. Wert der Beteiligung) *100 = Quote der Entgeltlichkeit
  • Buchführungspflicht § 140 AO (derivativ) § 141 AO (originär)
  • Zufluss- Abfluss- Prinzip § 11 EStG Zufluss: Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht Abfluss: Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
  • "10 Tage Regel" H 11 (Allgemeines) EStH Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben Wirtschaftl. Zugehörigkeit zum abgelaufenen/ folgenden Kalenderjahr Zufluss/ Abfluss und Fälligkeit kurze Zeit vor Beginn/ nach Ablauf de KJ zu dem sie gehören
  • Ermittlung Übergangsgewinn R 4.6 EStR und Anlage 1 zu R 4.6 EStR
  • Einnahmen § 8 EStG alle Güter in Geld oder Geldeswert
  • Werbungskosten § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
  • Pauschbeträge für Werbungskosten § 9a EStG
  • nicht abzugsfähige Ausgaben § 12 EStG
  • laufende Kapitalerträge § 20 Absatz 1 EStG