Philosophie (Fach) / Rawls (Lektion)
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gerechtigkeit
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- Rawls Gerechtigkeitstheorie • Gegenstand der Gerechtigkeitstheorie ist die Grundstruktur (basic structure) der Gesellschaft, d.h. der umfassende institutionelle Rahmen, innerhalb dessen die Menschen den Großteil ihres Lebens verbringen ➢ Gerechtigkeitsprinzipien beziehen sich nicht auf einzelne Handlungen oder Zustände, sondern auf die grundlegende Organisation einer Gesellschaft - Nicht nur physische Behörden, sondern auch rechtliche Instanzen (Ehe) -Grundstruktur einer Gesellschaft, die für Ungerechtigkeiten strukturell verantwortlich gemacht werden kann -> nicht die Handlung eines Einzelnen
- Ziele Ziel: Es sollen normative Prämissen im engeren Sinn (z.B. was moralisch richtig oder falsch ist) Gerechtigkeitsprinizipien begründet werden ➢ Leser der Theorie sollen einsehen und anerkennen, dass die Prinzipien die Grundstruktur ihrer gesellschaft bestimmen sollen, selbst wenn sie die moralischen oder politischen Überzeugungen von Rawls nicht teilen. Aus nicht normativen Prämissen normative Prinzipien abzuleiten -Methode: reflective equilibrium (Überlegungsgleichgewicht) -vor und zurück zwischen Institution und eigenen Intuitionen -> Gerechtigkeitsprinzipien ableiten Was verstehe ich unter Gerechtigkeit? -> Rawls Auffassung -> Vergleich eigener Überlegungen und Rawls -> eigene Intuitionen klären und erweitern =>Eigener Standpunkt entspricht Rawls Prämissen! ➢ Verbindung von Rekonstruktion und Konstruktion
- ➢ Verbindung von Rekonstruktion und Konstruktion Rekonstruktion: Ebene der Explikation unserer moralischen Intuitionen / Rekonstruktion der eigenen Auffassungen die wir immer schon haben ->sind diese richtig? Konstruktion: Weise, wie die Theorie diese Institutionen in den die normativen Gerechtigkeitsprinzipien offen legt / Theorie die sagt, würden wir uns in einer Naturzustand ähnlichen Situation befinden, würden wir die Gerechtigkeitsprinzipien genau so formulieren. Konstruieren von uns als Akteuren => normativer Gehalt
- Public use of reason (öffentlicher Vernunftgebrauch): Nicht einzelne Personen – Angebot damit Gesellschaften über sich selbst und ihre Prinzipien nach denken zu können Idee, dass die Beratung über Gesetze etc. nach dem Modell des Überlegungsgleichgewichts (dekonstruktion) vollzogen werden könnte
- Sechs nicht-normative Ausgangspunkte: (i) Menschen befinden sich in Kooperationszusammenhängen, aus denen sie sich nicht beliebig lösen können(ii) Menschen haben das Vermögen, eine Konzeption des Guten auszubilden und zu verfolgen(iii) Für das Verfolgen der jeweiligen Konzeption des Guten sind fünf Kategorien von Grundgütern (basic goods) relevant: -Grundfreiheiten-Freizügigkeit und freie Berufswahl-Ämter und ihre Privilegien-Einkommen und Besitz-soziale Grundlagen der Selbstachtung(Anspruch auf Einkommen/ materielle Güter)(iv) Grundgüter und viele andere Guter sind knappe Guter, so dass nicht jeder in beliebigem Maß darauf zugreifen kann(v) Menschen haben einen Sinn für Gerechtigkeit, d.h. sie urteilen über Situationen auch nach einem Standard, der nicht nur in ihren eigenen Interessen gründet (Wir können unabhängig von uns entscheiden, was richtig oder falsch ist -> keine moralisch richtige Konzeption von Gerechtigkeit, sondern basaler Sinn für Gerechtigkeit)(vi) Person/ Personenbegriff ist gekennzeichnet durch zwei Vermögen: Ausbilden einer eigenen Konzeption des Guten und Sinn für Gerechtigkeit
- Zusammenfassung der Begründung der Gerechtigkeitsprinzipien (a) Konstruktivismus bzw. Kantischer Konstruktivismus:Gerechtigkeitsprinzipien müssen von denjenigen „konstruiert“ werden, deren Handeln sie bestimmen (nicht einfach Erkenntnistheoretisch)(b) Fiktion eines Urzustands: Personen sollen sich vorstellen, Parteien in Urzustand zu sein, in dem sie über Prinzipien entscheiden, die verbürgen sollen, dass die Welt gerecht ist, in der sie leben werden(c) Parteien im Urzustand beraten hinter „Schleier des Nichtwissens“, der ihnen Kenntnis über ihre eigene Stellung in der zukünftigen Gesellschaf nimmt(d) Jede Partei im Urzustand soll rational entscheiden (evt. egoistisch), so dass Resultat im Interesse eines jeden und nicht im Interesse eines „höheren Ideals“ der Gerechtigkeit liegt(i) Parteien im Urzustand sind risikoavers, d.h. sie haben mehr Angst davor, dass sie schlecht(er) gestellt sind, als dass sie die Vorteile einer Besserstellung nutzen wollen würden
- Gerechtigkeitsprinzipien: Alle sozialen Werte – Freiheit, Chancen, Einkommen, Vermögen und die sozialen Grundlagen der Selbstachtung – sind gleichmäßig zu verteilen, soweit nicht eine ungleiche Verteilung jedermann zum Vorteil gereicht. (Ungerechtigkeit besteht demnach einfach in Ungleichheiten, die nicht jedermann Nutzen bringen)
- Rawls‘ Resultat: Die zwei (oder eigentlich drei?) Prinzipien der Gerechtigkeit 1. Jede Person hat das gleiche Recht auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit einem ähnlichen System von Freiheiten für alle vereinbar ist.2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen genügen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen, und zweitens müssen sie den größten Vorteil für die am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft bringen. Der schlechteste gestellte profitiert von dem besser gestellten. die Abhängigkeit der beiden guter muss gezeigt werden. Erste Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; demgemäß können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen:(a) eine weniger umfangreiche Freiheit muß das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärken;(b) eine geringere als gleiche Freiheit muß für die davon Betroffenen annehmbar sein. ➢ „Lexikalische“ Vorordnung der 1. vor der 2. Bedingung im zweiten Prinzip D.h. Ungleichheiten können überhaupt nur zulässig sein, wenn sie für alle grundsätzlich erreichbar wären, und dürfen dann nur dann bestehen, wenn sie den Benachteiligsten den größten Vorteil verschaffen➢ 2. Bedingung rekurriert auf Idee einer Pareto-Optimalität • Die beiden Gerechtigkeitsprinzipien bringen einen starken Egalitarismus zum Ausdruck:Alles ist strikt gleich zu verteilen, mit der Ausnahme von den Fällen, in denen eine Ungleichverteilung (unter der Bedingung, dass grundsätzlich jeder in der Position des Bevorteilten sein könnte) zur Folge hat, dass es denjenigen, die am schlechtesten gestellt sind (was die Ausstattung mit Anlagen, Fähigkeiten, Glück etc. angeht), zu Gute kommt.• Kennzeichnend für diese Art des Egalitarismus ist, dass Gerechtigkeit am Verhältnis der Akteure zueinander bemessen wird
- Pareto Optimalität: Ein Zustand ist pareto-optimal (pareto-effizient) genau dann, wenn man ihn nicht so abändern kann, dass mindestens ein Mensch besser dasteht, ohne dass irgend jemand schlechter dasteht.Beispiel es ist gerecht, wenn Person A (Arbeitgeber) mehr besitzt als die Person B (Arbeitnehmer), wenn Person B davon profitiert, dass Person A mehr hat
- Starker Egalitarismus: -Alles muss strikt gleich verteilt sein-Gerechtigkeit wird an dem Verhältnis der Akteure zueinander gemessen