Pflegeberuf (Fach) / Recht_Patient/Arzt/Krankenhaus/Pflege (Lektion)
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Rechtliche Grundlagen, strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
Diese Lektion wurde von HeiHaa erstellt.
- Patienten sind kranke Menschen, die sich in ärztliche Behandlung begeben.Dadurch entsteht eine Rechtsstellung zum Arzt, zum Krankenhaus sowie deren Gehilfen (Pflegepersonal). Begibt sich ein Patient in das Krankenhaus, so will er die ärztliche Behandlung und die Versorgung in Anspruch nehmen. Aus diesem doppelten Anspruch ergeben sich drei verschiedene Vertragstypen. Von welchen Vertragstypen ist die Rede? Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag
- In welchem Gesetz ist die Rechtsstellung des Patienten geregelt? Im Zivilrecht.
- Benenne die Unterschiede zwischen Totalen Krankenhausaufnahmevertrag, Gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag und Totalen Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag! Totaler Krankenhausaufnahmevertrag: Es besteht ein umfassender Vertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag: Ein Vertrag besteht zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus und ein weiterer zwischen dem Patienten und dem Arzt (Belegarztsystem) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag: Es besteht ein umfassender Vertrag zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus und ein weiterer Vertrag zwischen dem Patienten und dem Arzt.
- Was ist der Unterschied zwischen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Körperverletzung? Vorsätzliche Körperverletzung zeichnet sich durch das bewusste und gewollte Vorhaben aus einem anderen Menschen rechtswidrig Schaden an seinem Körper zuzufügen. Bei fahrlässiger Körperverletzung ist der Schaden am Körper eines anderen Menschen dadurch entstanden das die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen wurde. Um der Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, muss sich jeder dieses Berufszweiges regelmäßig entsprechend dem Stand der Wissenschaft informieren und weiterbilden.