Marktanalyse (Fach) / Zucker (Lektion)
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- Beschreibung der Wertschöpfungsketten für Süßungsmittel Getreide: -->Stärkeproduktion --> Ethanol -->Stärkeproduktion--> Glukose, Isoglukose-->Lebensmittelindustrie und chemische Industrie-->Konsument Zuckerrohr: -->Rohzucker (Nebebprdukte: Melasse, Fasern, Alkohol) --> Konsument oder Saccharose-->Konsument oder Lebensmittelindustrie und chemische Industrie etc. -->Konsument Zuckerrüber: -->Saccharose (Nebenprodukte: Melasse, Fasern, Alkohol)--> Lebensmittelindustrie und chemische Industrie etc.--> Konsument Chemical components: --> chemische Süßungsmittel (Aspartame, Saccharin etc.)
- Darstellung der Vorgehensweise bei der Finanzierung der Exportsubventionen (Abgaben auf A- und B- Zucker) Die Finanzierung der Exportsubventionen haben die Produzenten zu tragen. Allerdings reicht die Zuckerindustrie die Abgaben in Form von hohen Zuckerpreisen an die Konsumenten weiter. Berechnung des Finanzbedarfes: 1. Feststellung der Rübenzucker-,Isoglucose- und Insulinsirupmengen im Rahmen der A-und B-Quoten 2. Verbrauch innerhalb der Gemeinschaft 3. Differenz aus 1. und 2. à exportierbarer Überschuss (Menge) multipliziert mit der Differenz aus EU-Preis und Weltmarktpreis ergibt Gesamterstattungsbetrag 4. Feststellung des Gesamtabschöpfungsertrags, d.h. Summer aller Zolleinahmen (Differenz aus 3. u.4. ergeben Kosten) 5. Durschnittl Verlust pro Tonne Zucker multipliziert mit der zu exportierenden Menge ergibt Gesamtverlust 6. Teilt man diese Größe durch die voraussichtl. Menge an A/B-Zucker…erhält man den über Abgaben zu finanzierenden Betrag Abgabenerhebung: -Im Rahmen der A-Quote wird eine sog. Grundabgabe erhoben, die max. 2% des Interventionspreises betragen darf -die B-Abgabe wird zu Deckung von Restdefiziten bedarfsabhäng. im Rahmen der B-Quote fällig Und beträgt max. 39,5% des Interventionspreises à die B-Abgabe schränkt die Preisgarantie für B-Zucker im Vergleich zu A-Quote daher erhebl. Ein - ggf Ergänzungsabgaben Einnahmen: Produktionsabgabe+ Zusatzabgabe Ausgaben: Exporterstattungen für den nicht in der EU verbrauchten Quotenzucker
- Maßnahmen zur Sicherrung des Marktgleichgewichtes Übertragungsmechanismus (auf das nächste Jahr) Marktrücknahmemechanismus (Einlagerung) Regelung der privaten Lagerhaltung (wenn der Marktpreis unter den Referenzpreis fällt) Ausbau von alternativen Absatzmöglichkeiten für Nichtquotenzucker
