Politikwissenschaft (Fach) / Politisches System der BRD (Lektion)
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Grundkurs zur Einführung in das politische System der BRD
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- System aus mehreren Teilen bestehendes Gesamtsystem stabile Ordnung Integrationsleistung Geschlossenheit gegenüber anderen Systemen Eigenständige Struktur Gleichgewicht, Einwirken auf einzelne Teile beeinflusst Gesamtsystem sucht Selbsterhaltung
- Politisches System politikwissenschaftlicher Sammelbegriff Einzelne Teile: Institutionen, Prozesse, Akteure, Inhalte eigene politische Struktur Umgangssprachlich: Staat BRD; internationale Zusammenschlüsse befugt und fähig verbindliche Entscheidungen zu treffen
- Institutionen stabile, auf Dauer angelegte Einrichtung zur Herstellung, Regelung oder Durchführung von Normen Arten: soziale Verhaltensweise oder Norm (z.B. Ehe, Tischmanieren) konkret, materiell, zweckgerichtet (z.B. Parlament, BVerfG, Bundesrat) abstrakt, immateriell, zweckgerichtet (z.B. StVO, GG)
- Grundrechte im GG Staatliche garantierte, angeborene, individuelle Freiheitsrechte gegenüber dem Staat -> müssen reklamiert und durchgesetzt werden
- Föderalismus - allgemein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht → Provinzen, Länder, Vereine
- Föderalismus - politisch politische Ordnung, bei der staatliche Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaat aufgeteilt werden → beide Ebenen sind für bestimmte Aufgaben zuständig
- Zentrifugaler Föderalismus Eigenständigkeit und Vielfalt der Gliedstaaten Bemühen Interessen zu integrieren und sprachliche Differenzen zu kompensieren
- Zentripetaler Föderalismus Integration und Gleichheit als oberste Ziele relativ homogene Gesellschaft keine großen regionalen Wert- und Sprachunterschiede
- Dualer Föderalismus Parallele Institutionen der Legislative, Judikative und Exekutive auf der Ebene des Bundes und der Gliedstaaten klare Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern jede politische Ebene übernimmt bestimmte Aufgaben ohne Einmischung anderer Ebenen eigene Steuereinnahmen Vielfalt und Konkurrenz Bsp.: USA, Schweiz
- Kooperativer Föderalismus Kooperation im Mittelpunkt Effizienz staatlichen Handelns durch Absprachen und Verhandlungsprozesse
- Politikverflechtung in der BRD geht über den Begriff der Kooperation hinaus gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für bestimmte Aufgabengebiete Abhängigkeiten zwischen den Ebenen In der BRD: Staatseinnahmen (Steuerpolitik); Staatsverschuldung als gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern
- Bundesstaat Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat
- Der Bundesrat - Art. 50 GG "Durch den Bundesrat wirken die Länder des Bundes bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in den Angelegenheiten der Europäischen Union mit"
- Soziale Marktwirtschaft Wunsch nach ausgeglichener Wirtschaft "Wohlstand für alle" Ludwig Erhard Einbettung der Wirtschaft in einen sozialen Rahmen
- Neoliberalismus theoretischer Entwurf einer freiheitlichen, auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung Prinzip der Wirtschaftsordnung, in der der Staat einen Ordnungsrahmen schafft, in dem Wettbewerbsfreiheit für Bürger und Unternehmen garantiert ist. staatliche Eingriffe werden nicht ganz abgelehnt
- Wirtschaftspolitik alle politischen und verbandlichen Aktivitäten, sowie die staatlichen Maßnahmen, die das Ziel haben, den Wirtschaftsprozess zu ordnen, zu beeinflussen, oder direkt in die wirtschaftlichen Abläufe einzugreifen
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- Sozialstaat bezeichnet einen demokratischen Staat: der verfassungsgemäß nicht nur die Grundrechte und die persönlichen wirtschaftlichen Freiheiten garantiert (Rechtsstaat) sondern auch rechtliche, finanzielle und materielle Maßnahmen ergreift, um solche Gegensätze und Spannungen auszugleichen
- Gerechtigkeit - allgemein bezeichnet das Verhalten eines Menschen, oder einer sozialen Gegebenheit, die subjektiv als gerecht beurteilt wird Gerechtigkeit als Tugend
- Gerechtigkeit - speziell zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaats, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss
- Ausgleichende Gerechtigkeit Gerechtigkeit im Verhältnis zwischen Individuen z.B. Vertragseinhaltung, Schadensersatz, Tauschgeschäfte
- Austeilende Gerechtigkeit Gerechtigkeit im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Individuum Individuum trägt zum Wohl des Staates bei und der Staat sorgt für das Individuum Staatsbürgertum, Steuerzahler
- Wohlfahrtsstaat Kurzbezeichnung für einen Staat, der eine Anzahl unterschiedlicher (Fürsorge-)Maßnahmen, Programme und Politiken anwendet, die der sozialen, materiellen und kulturellen Wohlfahrt der Bevölkerung dienen
- Rechtsstaat Definition I Bezeichnung für Staaten in denen das Handeln staatlicher Organe: Gesetztem Recht untergeordnet ist, damit dem Individuum unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln Grenzen gesetzt sind staatliches Handeln dem Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist richterlicher Kontrolle unterliegt Wesentliches Kennzeichen: Gewaltenteilung, besonders Unabhängigkeit der Judikative
- Rechtsstaat Definition II auch die Verwaltung muss gesetzmäßig sein, Überreaktionen staatlichen Handelns soll verhindert werden Indivuden können unabhängige Gerichte zu ihrem Schutz anrufen (Verfassungsbeschwerde, Verwaltungsgerichte) Rechtssicherheit muss gewährleistet sein Der Einzelne muss sich auf die bestehenden Gesetze verlassen können Er muss vorhersehen können, welche rechtlichen Konsequenzen sein Handeln hat Es gibt Regelungen zum Freiheitsentzug
- Formeller Rechtsstaat keine Gerechtigkeitskonzeption Rechtsstaat als Beschränkung von Freiheitseingriffen Freiheitsbeschränkungen wie das Gesetzmäßigkeitsprinzip, Rechtsschutzgarantie und Gewaltenteilung
- Materieller Rechtsstaat zielt auf Gerechtigkeit ab Grundrechte als objektive Wertordnung → inhaltlich ausgerichtetes Konzept
- Freiheitlich-demokratische-Grundordnung "Damit ist die demokratische Grundordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien und oberste Grundwerte gelten die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen." (Thurich)
- Regieren Führen auf ein Ziel hin oder zielgerichtete Regelung gesellschaftlicher Prozesse
- Verhandlungsdemokratie Politische Systeme, "die zwar in begrenztem Maße mit Parteienwettbewerb und Mehrheitsprinzip arbeiten, in denen dies aber an Bedeutung zurücktritt gegenüber der Entscheidungsfindung durch "bargaining"" (Lehmbruch) anstehende Entscheidungen werden ausgehandelt → große Kompromissbereitschaft und Kooperation