Strafvollzug (Fach) / Grundlagen des Strafvollzugs 2 (Lektion)
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Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.
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- ´was ist die Rechtsgrundlage für die Behandlung und Stellung des Strafgefangenen? das Strafvollzugsgesetz StVG
- wie ist ein Strafgefangener zu behandeln? Strafgefangene sind mit Ruhe, Ernst und Festigkeit zu behandeln sie sind gerecht, unter Achtung ihres Ehrgefühls u. der Menschenwürde zu behandeln es dürfen nur nach Maßgabe des Gesetzes Beschränkungen, Vergünstigungen oder Lockerungen auferlegt werden
- nach welchen Kriterien erfolgt die Differenzierung der Unterbringung der Strafgefangenen? aus dem Gesetz selbt ergibt sich die Differenzierung zw.: nach Geschlecht (Männer/ Frauen) nach Alter (Jugendlich/ Erwachsen) dauer der Vollzugszeit (Langstrafige/ Kurzstrafige) weitere Differenzierung: nach unterschiedliche Sicherheitsstufen Ausbildung Freigang Sexualstraftäter Drogen (z.B. Drogenfreie Abteilung)
- welche verschiedenen Formen der Unterbringung der Strafgefangenen gibt es? Einzelhaft Gemeinschaftshaft Wohngruppenvollzug (Ziel: tagsüber zusammen, Nachts getrennt) gelockerter Vollzug (geeignete Insassen erhalten Vergünstigungen --> Ausgang, Freigang) Erstvollzug (getrennte Unterbringung von anderen Insassen --> schlechten Einfluss vermeiden)
- wie sieht der Wohngruppenvollzug aus? Tag: möglichst in Gemeinschaft Nachts: möglichst Allein Vermeidung schädlicher Einfllüsse und Förderung nützlicher Einflüsse
- gesetzlichen Voraussetzungen der Hafträume: einfache u. zweckmäßige Räumlichkeiten mit ausreichend Luftraum genügend Tageslicht Hafträume dürfen von Gefangenen ausgeschmückt werden (Blumen, Bilder) solange es keinen Einfluss auf Sicherheit u. Ordnung hat. bei Dunkelheit sind Nachträume (außer bei Nachtruhe) so zu beleuchten, dass es nicht schädlich für die Augen ist.
- Hygiene/ Waschmöglichkeiten der Strafgefangenen: Warmwasser täglich mind. 2 mal wöchentlich Brause oder Vollbad
- nennen sie Beispiele für Vergünstigungen: eigene Sportgeräte und Bekleidung Fernseh- und Radioapperate Musizieren auf eigenen Instrumenten Längere Beläuchtung des Haftraumes (um zu Lesen) --> über diese im Gesetz genannten Vergünstigungen entscheidet der Anstaltsleiter! über andere Vergünstigungen hat die Vollzugsdirektion zu entscheiden
- wann sind Vergünstigungen zu gewähren? Vergünstigungen sind zu gewähren wenn: der Strafgefangene erkennen lässt, dass er an der Erreichung der Strafvollzugszwecke mitwirkt auf Ansuchen des Strafgefangenen es sind nur solche Vergünstigungen zu gewähren, die die Zwecke des Vollzuges nicht beeinträchtigen
- wie verhält es sich mit der Bekleidung des Strafgefangenen? er darf seine eigene Leibwäsche tragen wenn er keine hat wird ihm vom Gefängnis eine zur Verfügung gestellt er kann seine Wäsche in der gefängnisinternen Wäscherei waschen (lassen)
- wie kann/ muss die Freizeitgestaltung eines Strafgefangenen aussehen? Aufenthalt im Freien: mind 1 Stunde Freigang im Hof täglich (für Insassen,die nicht draußen arbeiten) wenn es die Witterungsverhältnisse zulassendarf ausgedehnt werden wenn es ohne Beeinträchtigung der Anstalt möglich ist. Sport und Spiel: Kraftkammer, Fußball Kicker, Bibliothek Basteln, Veranstaltungen Religion: Recht auf Religionsfreiheit Teilnahme an Veranstaltungen
- welche verschiedenen Möglichkeiten der Kommunikation bestehen? Briefverkehr Schreiben u. empfangen Überwachung durch Justizwachebeamten Telefongespräche Besuche
- Welche Arten von Besuchen gibt es? Tischbesuch Einzelsprechkabinen Sonderfall Langzeitbesuchsräume
- Sonderfall Langzeitbesuchsräume ( Intimbesuche): Aufrechterhaltung familiärer und persönlicher Bindungen Verzicht auf Überwachung keine Schwerverbrecher Sexualkontakte
- wie sind die Besuchszeiten ausgestaltet? mind 1 Besuch pro Woche a 30 Minuten
- wie sieht der Tagesablauf in Haft aus? 6 Uhr Wecken (meist mittels Signalanlage und Einschalten des Beleuchtungskörpers) 6 Uhr 30 Frühstücksausgabe (Tee, Kaffe, Kakao, Gebäck, Butter, Marmelade) häufig in wöchentlichen Rationen 7 Uhr 30 Beginn der Arbeitszeit (unbeschäftigte Strafgefangene verbringen ihr Zeit im Haftraum) 11 Uhr 30 Mittagessen (in Hafträumen oder Speiseräumen) 12 Uhr 30 bis 13 Uhr30 Arbeitszeit 13Uhr 30 bis 14 Uhr 30 Bewegung im Freien (Anspruch auf 1 Stunde pro Tag) 14 Uhr 45 Einschluss 22 Uhr Nachtruhe (Beleuchtungen abgedreht, bis auf genehmigte Tischlampe, Radio und TV auf Zimmerlautstärke ist Gestattet.
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- für wen besteht Arbeitspflicht? "jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet Arbeit zu leisten" für Strafgefangene für Untergebrachte für U- Häftlinge über 19 Jahren, wenn keine Beeinträchtigung der U-Haft gegeben ist
- wie lang beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit in der Justzizanstalt? Tagesarbeitszeit: Ø5-6 Stunden Wochenarbeitszeit in gerichtlichen Gefangenenhäusern (für U-Haft, Schubhaft, Verwaltungshaft, Freiheitsstrafe unter 18 Monate) Ø 15 Stunden Wochenarbeitszeit in Strafvollzugsanstalten (Freiheitsstrafe über 18Monate) Ø23 St.
- wie erfolgt die Verwertung der geleisteten Arbeitstage? 75% für JA selbst 10% für ander JA oder öffentliche Stellen 4% für Strafvollzugsbedinstete 10% im Dienst privater Unternehmer
- wie erfolgt die Arbeitsvergütung? es git der KV für Metallarbeiter 75% der Arbeitsvergütung wird einbehalten als Vollzugskostenbeitrag die restlichen 25% werden nach Abzug der Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte als Hausgeld und zur Hälfte als Rücklage gutgeschrieben
- Arbeitsverdienst in Haft pro Tag und Geschlecht! Auch in Haft verdienen Männer mehr als Frauen Lohn liegt zw. 4,70€ für leichte Hilfsarbeiten und 7€ für Vorarbeiter pro Stunde Ø Insassenverdienst pro Strafhafttag nach Abzug von Haftkostenbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge = 5,20€
- wann besteht Anspruch auf Arbeitslosenversicherung? wenn man mind 9 Monte beschäftigt war (oder unverschuldet nicht beschäftigt war)
- wie sieht es mit Geld in Haft aus, welche "Arten" gibt es? Eigengeld privates Geld bei Aufnahme oder später einlangendes für genehmigte Anschaffungen (TV) Verwahrung durch den Anstaltleiter Hausgeld: zur freien Verfügung (Tabak, Kaffee, Schokolade) Rücklagen erst bei Entlassung ausbezahlt während Vollzug für Unterhalt und Schadenswidergutmachung
- welche Begrenzungen der Verwendung von Geldmittel gibt es? Zusatznahrungmittel und Genussmittel wöchentlich vom Eigengeld max. 27.90€ bei U- Häftlingen max. 110€
- Beispiele für Ordnungswidrigkeiten: Flucht Selbstschädigung Tättowieren (lassen) Unerlaubte Gewahrsame von Gegenständen (Handy) Arbeitsverweigerung trotz Abmahnung Nichtantritt der Strafe nach Unterbrechung oder Ausgang Zuwiderhandeln gegen die allg. Pflichten der Gefangenen
- wie läuft ein Ordnungsstrafverfahren ab? es handelt sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren Verpflichtung (Legalitätsprinzip) von Amts wegen (Offizialprinzip) Parteiengehör Beschwerdemöglichkeit bei Vollzugskammer
- welche Arten von Ordnungsstrafen gibt es? Verweis (Tadel) Beschränkung oder Entziehung von Begünstigungen Beschränkung oder Entziehung des Rechtes auf Hausgeld Geldbuße (am häufigsten) max. 145€ in Teilbeträgen vom Hausgeld Hausarrest: Anhaltung in besondern Einzelhaftraum Trennung von anderen bei Bewegung im Freien Nichteinrechnung der Arrestzeit in die Strafhaftzeit möglich
- was können die Folgen von Ordnungsstrafen sein? vorgefundene Gegenstände/ Geld können verfallen Ersatz von Schäden (z.B. bei Flucht) Ablehnung der bedingten Entlassung oder Begnadigung
- wie verhält es sich mit einer Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen? dem Gefangenen steht eine Rechtsbeschwerde zu gegen Entscheidungen, Anordnungen und Verhalten von Justizwachebeamten (bei Verletzung subj. Rechte) der Anstaltsleiter oder die Vollzugskammern entscheiden per Bescheid
- wie verhält es ich mit einer Aufsichtsbeschwerde des Strafgefangenen? Ansuchen um Aufsichtsrecht der Vollzugsbehörden−Kein Rechtsanspruch, aber interne Pflicht, zu bearbeiten z.B. ärztliche Behandlungen−Entscheidung durch Anstaltsleiter, danach Vollzugsoberbehörden (Gericht, BMJ) −Ansuchen VfGH (Verfassungsm. gewährleist. Rechte)−Ansuchen EUGMR (Schutz der MenschenR und Grundfreiheiten)
