Strafvollzug (Fach) / Grundlagen des Strafvollzugs 1 (Lektion)
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Test 2015
Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.
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- was versteht man unter Strafvollzug? Strafvollzug ist der stationäre Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen.
- was sind die innerstaatlichen rechtlichen Grundlagen für den Strafvollzug? StVG= Strafvollzugsgesetz rechtliche Grundlage für den Vollzug von Freiheitsstrafe ergänzt durch die Vollzugsordnung enthält auch Sonderbestimmungen über den Vollzug von freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen. StPO= Strafprozessordnung enthält Sonderbestimmungen für U- Haft JGG= Jugendgerichtsgesetz entält Sonderbestimmungen für Jugendliche und junge Erwachsene
- welche verfassungsrechtlichen u. internationalen Rechtquellen gibt es in Bezug auf den Strafvollzug? Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (EMRK) Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte u. Grundfreiheiten UN- Übereinkommen gegen Folter u. andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Europäische Konvention zur Verhütung von Folter European Prison Rules Regeln der Vereinten Nationen zum Schutz von Jugendlichen unterFreiheitsentzug (Havana-Rules)
- Nennen sie die Zwecke des Strafvollzugs! Zwecke des Strafvollzugs: Besserung: soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehe Sicherung und Bestrafung: zu diesem Zweck sind die Strafgefangenen von der Außenwelt abzuschließen sonstigen Beschränkungen ihrer Lebensführung zu unterwerfen underzieherisch zu beeinflussen --> Resozialisierung (Legalbewährung, Leben ohne Straftaten) ist nicht extra genannt!
- welche verschiedene Vollzugsarten gibt es? Untersuchungshaft Strafhaft Maßnahmenvollzug (stellt auf die besonder Gefährlichkeit des Täters ab) Unterbringung zurechnungs(un)fähige geistig abnorme Rechtschbrecher Unterbringung für entwöhnungsbedürftige RB Unterbringung für gefährliche Rückfallstäter Jugendvollzug
- welche Vollzugseinrichtungen gibt es? Justizanstalten Sonderanstalten, Maßnahmenvollzug Strafvollzugsanstalten (ab 18 Monate Freiheitsstrafe) Gerichtliche Gefangenenhäuser für U-Haft Verwaltungshaft Schubhaft bis zu 18 Monate Freiheitsstrafe
- wie erfolgt die Klassifizierung des Vollzugsortes u. durch wen? die Klassifizierung des Vollzugsortes erfolgt durch die Vollzugsdirektion gemeinsam mit dem Psychologischem Dienst binnen 6 Wochen. die Klassifizierung erfolgt nach bestimmten Gesichtspunkten wie z.B. Bedürfnisse des Insassen sein Vorleben seine Familienverhältnisse, therapeutische Bedürfnisse....
- wer erstellt den Vollzugsplan? der Vollzugsplan wird vom Leiter der zum Vollzug bestimmten Anstalt gemeinsam mit dem psychologischen Dienst erstellt.
- was zeigt das Trichtermodell der Strafrechtspflege? von 100% ermittelten Tatverdächtigen, werden lediglich 19% rechtskräftig verurteilt 20% diversionelle Erledigung und nur 4% werden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt
- wieviele Personen befinden sich derzeit in Haft? derzeit befinden sich rund 8800 Personen in Haft, bei einer Belagskapazität von 8740
- gliedern sie die Zahl der Verurteilten nach Anzahl der vollziehenden FS (Ausländer, Männer, Jugendliche) gesamt Männer Ausländer Judendliche
- wie sieht die Vollzugspopulation national aus in Bezug auf die Staatsbürgerschaft? insgesamt : 8856 54 % österreichische Staatsbürger 18% EU- Bürger 28% nicht EU-Bürger 1% unbekannte Staatsbürgerschaft
- Vollzugspopulaton national in Bezug auf Art der Unterbringung: 8800 Personen in Haft, davon sind: 93% in Justizanstalten, 67% in Strafhaft 20% in U- Haft 10% Untergebracht 6% weiblich
- Vollzugspopulation national in Bezug auf das Alter: −Unter 18 Jahre 3%−Von 18-20 4%−Von 21-25 17%−Von 26-30 17%−Von 31-35 16%−Von 36-40 15%−Von 41-50 8%−Über 50 2%−Durchschnittsalter: 27 Jahre−Mehr als 2/3 der Inhaftierten sind zw. 21 und 40 Jahre alt−Abbruch krimineller Karrieren (im mittleren Lebensalter)
- Überblick über die Strafdauer der Inhaftierten: 35% 1-3 Jahre 14% 6 Monate bis 1 Jahr ODER 3-5 Jahre 12% 5-10 Jahre 8% 3- 6 Monate 7% 10-20 Jahre 6% unter 3 Monate 4% über 20 Jahre bis lebenslang
- wer hat die Aufsicht u. Leitung über die Vollzugsdirektion? Bundesministerium für Justiz (Bundeshoheitliche Leitung des Strafvollzugs und strategische Stabstelle / oberste Vollzugsbehörde) Vollzugsdirektion: operative Oberbehörde und dienstliche Fachaufsicht über Justizanstalten, Strafvollzugsakademie, Wiener Jugendgerichtshilfe Justizanstaltsleiter: Vollzugsbehörde 1. Instanz, Dienststellenleiter Vollzugskammer: Zuständigkeit bei OLG, Behandlung von Rechtsbeschwerden Vollzugsgericht: in Strafsachen tätiger Gerichtshof erster Instanz
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- Personal in der JA: Justizwachebedienstete: Exekutivkörper des Bundes neben Bundespolizei personelle Hauptträger des Strafvollzugs sonstiges Betreuungspersonal: Ärzte Psychologen Seelsorger Sozialarbeiter Therapeuten
- was sind die Aufgaben der Justizwache? Beaufsichtigung u. Betreuung der Insassen Abteilungen Arbeitsbetriebe u. Werkstätten Kanzleidienst (Administration) Besondere Aufgaben: Freizeitgestaltung Gesprächsgruppen
- wieviel kostet ein Insasse im Durchschnitt pro Tag? rund 100€
- wie verhält es sich mit den Einnahmen und Ausgaben im Strafvollzug? Ausgaben Personalkosten 160 Mio Sachkosten 195 Mio Einnahmen: Vollzugskostenbeiträge Insassen sowie Anstaltsbetriebe: 52,7 Mio Gefangenenarbeit: 12,0 Mio Vollzugskostenbeitrag, § 32 StVG: 75% der Arbeitsvergütung
- worin liegt die Kritik an der Teilprivatisierung von Justizanstalten? schlechte Kostenkontrolle geringere Ersparnis als erwartet
- welche Dienstleistungsbetriebe in sind in privatisierte JA zuständig? Sicherheit Versorgung Behandlung/ Betreuung Arbeit Rechtspflege
- was sagt die Flexibilisierungsklausel in Bezug auf das Budget der JA? JAs können die durch Arbeit und Produktion erziehlten Einnahmen zur Deckung des eigenen Ausgabenbedarfs verwenden auch Arbeiten für externe Firmen Leistungsvergleiche zw. anderen Anstalten ( Benchmarking)
- worin bestehen die Herausforderungen des Strafvollzugs? Divergierende Zielsetzungen (Antinomie (Wiederspruch) der Strafzwecke) strategische Ausrichtung vs. Vollzugspraxis Balanceakt zw. Sicherheitsdenken, Resozialisierung und Ressourcenknappheit