BGB AT (Fach) / Einigung §§145 ff. BGB (Lektion)
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- Prüfungsschema Einigung §§145 ff. BGB Angebot Annahme Konsens
- Definition Einigung Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme
- Definition Angebot Angebot = empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält
- Definition Willenserklärung Willenserklärung= Äußerung eines Willens, der auf Setzung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist
- Was prüft man i.R.d. Angebots WE Wirksamwerden §130 BGB
- Definition Annahme Annahme= grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Zustimmung zum Angebot enthält
- Was prüft man i.R.d. Annahme? Willenserklärung Wirksamwerden beachte: §151 BGB Rechtzeitigkeit §147 BGB Sonderfall: Schweigen
- Wann geht eine Annahme rechtzeitig zu? bei Anwensenden: sofort §147 II BGB bei Abwesenden: innerhalb einer angemessenen Frist §147 II= i.d.R. für den Postweg 3 Tage
- Prüfungsschema WE Objektiver Erklärungstatbestand Subjektiver Erklärungstatbestand
