Rechtskunde (Fach) / GFK III Nr. 3 (Lektion)
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Wirkungen von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt
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- III 3 1 Ordnen Sie den Fachausdruck Persistenz den stichpunktartigen Erläuterungen zu: a Durchdringung, Durchgang von Stoffen durch Membranen / Materialien b Anreicherung von Stoffen, Speicherung c genetisch bedingte Widerstandsfähigkeit d Beständigkeit von Stoffen in der Umwelt d Beständigkeit von Stoffen in der Umwelt
- III 3 2 Ein Wirkstoff wird in der Umwelt nur schwer abgebaut. Der Fachausdruck dafür ist a Resistenz. b Persistenz. c Konsistenz. d Subsistenz. b Persistenz.
- III 3 3 Welcher Gefahrenhinweis (H-Satz) kennzeichnet Umweltgefahren? a H 400 - Sehr giftig für Wasserorganismen b H 300 - Lebensgefahr bei Verschlucken c H 290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein d H 420 -Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre a H 400 - Sehr giftig für Wasserorganismend H 420 -Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre
- III 3 4 Resistenz ist die a Widerstandsfähigkeit von Schadorganismen b Dauer der Wirksamkeit eines Mittels nach der Anwendung c leichte Bekämpfung von Schaderregern d die ererbte Widerstandsfähigkeit von Kulturpflanzen a Widerstandsfähigkeit von Schadorganismen
- III 3 5 Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel ohne Sondergenehmigung angewendet werden? a Auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen b Auf befestigten Hof- und Betriebsflächen c Auf Gleisanlagen d An Gewässern a Auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen
- III 3 6 Worüber informieren die Sicherheitshinweise (P-Sätze) „P 501“ und „P 502“ auf der Verpackung eines Pflanzenschutzmittels oder Biozidproduktes? a Sicherheitshinweise zur Entsorgung b Sicherheitshinweise zur Aufbewahrung c Sicherheitshinweise zur Aufbewahrung unter Verschluss und zum Lagerort (z.B. kühl und gut gelüftet) d Sicherheitshinweise zur Wiederverwendung/Wiederverwertung und zur Entsorgung von Inhalt/Behälter a Sicherheitshinweise zur Entsorgungd Sicherheitshinweise zur Wiederverwendung/Wiederverwertung und zur Entsorgung von Inhalt/Behälter
- III 3 7 Welche Vorschriften gelten für den Schutz von Bienen? a Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an blühenden Beständen angewandt werden. b Im Umkreis von 10 km um einen amtlich registrierten Bienenstock dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewandt werden. c Spritzmaßnahmen, bei denen bienengefährliche Substanzen verwendet werden, müssen beim zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. d Wenn blühende Bestände mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, so soll dies in den Abendstunden erfolgen, da der Bienenflug dann abnimmt. a Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an blühenden Beständen angewandt werden.
- III 3 8 Wie lassen sich schädliche Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten auf die Umwelt vermeiden? a Anwendung nach Gebrauchsanweisung b Einhaltung der Sicherheitshinweise (P-Sätze) und Gefahrenhinweise (H-Sätze) c Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte, da von iesen keine Umweltgefahren ausgehen d Anwendung im Freien nur, wenn es die Witterungsbedingungen zulassen (z.B. Windstille) a Anwendung nach Gebrauchsanweisungb Einhaltung der Sicherheitshinweise (P-Sätze) und Gefahrenhinweise (H-Sätze)d Anwendung im Freien nur, wenn es die Witterungsbedingungen zulassen (z.B. Windstille)
- III 3 9 Dürfen Herbizide auf Garageneinfahrten, Dächern oder Plattenwegen eingesetzt werden? a mit Zulassung der Gemeindeverwaltung b Es besteht keine Regelung. c Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist verboten. d Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. c Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist verboten.d Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
- III 3 10 Wie kann bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln deren Eintrag in Oberflächengewässer verhindert werden? a durch Verringerung der Wasseraufwandmenge b durch Spritzung bei Windstille c durch Erhöhung des Spritzdrucks d durch Einhaltung von Gewässerabstandsauflagen b durch Spritzung bei Windstilled durch Einhaltung von Gewässerabstandsauflagen
- III 3 11 Für die Verwendung von Antikoagulanzien als Rodentizide werden aus Gründen des Umweltschutzes und Resistenzmanagements Beschränkungen in der biozidrechtlichen Zulassung erteilt. Welche Aussage ist richtig? a Die Anwendung von Rodentiziden mit Wirkstoffen der 2. Generation wird im Wesentlichen auf berufsmäßige Anwender mit Sachkunde oder Schädlingsbekämpfer beschränkt. b Rodentizide Wirkstoffe der 2. Generation sind z.B. „Difenacoum“ oder „Brodifacoum“. c Rodentizide Wirkstoffe der 1. Generation sind z.B. „Chlorphacinon“, Coumatetralyl“ oder „Warfarin“. d Es gibt keine Unterschiede bei den Anwendungsbeschränkungen für Antikoagulanzien mit Wirkstoffen der 1. oder 2. Generation. a Die Anwendung von Rodentiziden mit Wirkstoffen der 2. Generation wird im Wesentlichen auf berufsmäßige Anwender mit Sachkunde oder Schädlingsbekämpfer beschränkt.b Rodentizide Wirkstoffe der 2. Generation sind z.B. „Difenacoum“ oder „Brodifacoum“.c Rodentizide Wirkstoffe der 1. Generation sind z.B. „Chlorphacinon“, Coumatetralyl“ oder „Warfarin“.
- III 3 12 Bei den bioziden Wirkstoffen in zugelassenen Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen unterscheidet man Wirkstoffe der 1. und der 2. Generation. Welche Aussage ist richtig? a Mittel mit Wirkstoffen der 1. Generation dürfen auch durch nicht Sachkundige angewendet werden. b Die Anwendung von Mitteln mit Wirkstoffen der 2. Generation durch private Verbraucher ist aus Umweltschutzgründen und zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen nicht erlaubt. c Rodentizide mit den Wirkstoffen „Bromadiolon“, Difethialon“ oder „Floucomafen“ dürfen durch private Verbraucher angewendet werden. d Wirkstoffe der 2. Generation sind giftiger als Wirkstoffe der 1. Generation, bei Wirkstoffen der 2. Generation reicht in der Regel eine einmalige Köderaufnahme. a b d
- III 3 13 Was ist unter dem Begriff Naturhaushalt zu verstehen? a die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten (Pflanzen und Tiere der roten Liste) b die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für Zwecke des Natur- und Artenschutzes c Boden, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen d die Stoffkreisläufe der Natur c Boden, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
- III 3 14 Dürfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern angewandt werden? a ja b nur zum Hochwasserschutz c generell nein; im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen d keine fischgiftigen Präparate, andere Mittel ja c generell nein; im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen
- III 3 15 In welchem Umkreis von Bienenständen dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden? a 60m b 20m c 100m d 500m a 60m
- III 3 16 Wann gilt ein Pflanzenbestand im Sinne der Bienenschutzverordnung als blühend? a Wenn sich mindestens 50 % der Blüten geöffnet haben. b Wenn sich die erste Blüte zu öffnen beginnt. c Wenn sich 10 bis 15 % der Blüten geöffnet haben. d Wenn sich alle Blüten geöffnet haben. b Wenn sich die erste Blüte zu öffnen beginnt.
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- III 3 17 Welche der genannten Punkte sind bei der Ausbringung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel zu beachten? a Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen appliziert werden. b Die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. c Die Ausbringung ist ohne Einschränkung möglich. d Im Umkreis von 60 m um Bienenstände ist die Ausbringung während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers zulässig. a Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen appliziert werden.b Die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.d Im Umkreis von 60 m um Bienenstände ist die Ausbringung während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers zulässig.
- III 3 18 Wie sind bienengefährliche Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet? a durch die Aufschrift „honiggefährlich“ auf der Packung b Bienengefährliche Mittel haben eine gelb-schwarze Beschriftung. c durch auf der Packung gelb abgebildete Bienen auf weißem, schwarz umrandeten Untergrund d durch die Aufschrift „Mittel ist bienengefährlich“(B1) d durch die Aufschrift „Mittel ist bienengefährlich“(B1)
- III 3 19 Auf welchen Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt? a auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern b in Hopfengärten und Hausgärten c auf Grünland und im Weinbau d zur Rekultivierung von Stilllegungsflächen a auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern
- III 3 20 Warum dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in den Verkehr gebracht und angewendet werden? a Nur sie erfüllen die strengen Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit und Kulturpflanzenverträglichkeit sowie Schutz vor Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt. b Nur sie sind im Inland hergestellt und kaufmännisch kalkuliert. c Nur sie erfüllen die Forderung, nicht giftig und nicht in anderer Weise schädlich zu sein. d nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel können Schäden an Pflanzen verursachen. a Nur sie erfüllen die strengen Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit und Kulturpflanzenverträglichkeit sowie Schutz vor Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt.
- III 3 21 Welche Aussagen treffen auf Pyrethrine (z. B. Spruzit Käferfrei) zu? a Sie besitzen eine große Stabilität (Persistenz), sind also gegen Umwelteinflüsse sehr beständig und deshalb umweltrelevant. b Pyrethrum wirkt stark fischgiftig; pyrethrinhaltige Pflanzenschutzmittel sind giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. c Ein Vertreter ist das früher zugelassene Parathion (E 605 forte). d Pyrethrine werden zur Schädlingsbekämpfung und im Pflanzenschutz eingesetzt. b Pyrethrum wirkt stark fischgiftig; pyrethrinhaltige Pflanzenschutzmittel sind giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. d Pyrethrine werden zur Schädlingsbekämpfung und im Pflanzenschutz eingesetzt.
- III 3 22 Wie sind Restmengen von .Behandlungsflüssigkeiten umzugehen? a Ablassen in die Kanalisation b Restmengen 1 zu 10 verdünnen und auf der Behandlungsfläche ausbringen; c Die Restmenge auf Kulturflächen ausbringen, da sie von den Bodenbakterien abgebaut werden. d In der Spritze bis zur nächsten Behandlung stehen lassen. b Restmengen 1 zu 10 verdünnen und auf der Behandlungsfläche ausbringen;