Rechtskunde (Fach) / GFK 1 Nr.4 Grundkenntnisse verwandter Rechtsnormen auf nationaler EU-Ebene (Lektion)

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  • Für welche Personen gibt es spezielle Vorschriften für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen? a Heimarbeitnehmer b Jugendliche c Arbeitnehmer über 50 Jahre d werdende und stillende Mütter a,b,d
  • Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der auch nicht zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zählt, gibt Ihnen ein Dauerkunde per Telefax den Auftrag, mit dem am selben Tag abgehenden Schiff eine größere Menge Quecksilberoxid zu liefern. Welche Bestimmung muss erfüllt sein? a VO (EG) betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien b VO (EG) betreffend Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen c Außenwirtschaftsgesetz d VO (EG) zur Genehmigung des Handels mit Stoffen, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen a
  • Das Außenwirtschaftsgesetz a regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern. b regelt den Export von Chemikalien, um die illegale Herstellung von Rauschgift zu verhindern. c bedingt eine Genehmigungspflicht des Exportes bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. d gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien. a,d
  • Welchen Rechtscharakter haben Vorschriften, die von der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen erlassen werden? a Verordnungen und Richtlinien der EU sind in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig. b Richtlinien der EU müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. c WHO-Richtlinien müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. d WHO-Richtlinien werden in jedem Mitgliedstaat der Organisation als Stand der Technik angesehen b,d
  • Welche gebrauchsfertigen Produkte unterliegen den Vorschriften der Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) a Bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen b Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung c ausnahmslos alle Farben und Lacke d Haarfärbemitte a,b
  • Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) enthält zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, die dieser Verordnung unterliegen. Welche Kennzeichnung entspricht den Vorschriften der ChemVOCFarbV vollständig? a VOC-Gehalt: 600 g/l b EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. A/i ): 600 g/l (2007) Dieses Produkt enthält max. 600 g/l VOC c EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. A/i): 600 g/l d Dieses Produkt enthält max. 600 g/l VOC b
  • Welche Aussage über die Gesetzgebung in Deutschland ist richtig? a Eine Verordnung zu einem Gesetz kann nur erlassen werden, sofern in dem betreffenden Gesetz eine Ermächtigung enthalten ist. b Eine Verordnung zu einem Gesetz darf nur bis maximal 5 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erlassen werden. c Eine Bundesverordnung geht einer Landesverordnung vor. d Eine Verordnung der Europäischen Union hat nur Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis des Bundes, nicht jedoch der Bundesländer a,c
  • Welche Gefahrstoffe dürfen in Heimarbeit nicht überlassen werden? a giftige b erbgutverändernde der Kategorie 1 oder 2 c fruchtbarkeitsgefährdende der Kategorie 1 oder 2 d krebserzeugende der Kategorie 1 oder 2 a,b,c,d
  • Wer als Hersteller oder Einführer oder unter Verwendung eines eigenen Handelsnamens eine Zubereitung/Gemisch nach § 3a Abs. 1 Nr. 6, 7, 9 und 11 bis 14 des Chemikaliengesetzes, die für den Verbraucher bestimmt ist, oder ein Biozidprodukt in den Verkehr bringt, hat gemäß § 16 e des Chemikaliengesetzes bestimmte Mitteilungspflichten an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Welche Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das BfR? a Gefahrstoffverordnung b Biostoffverordnung c Giftinformationsverordnung d Chemikalien-Verbotsverordnun c
  • Die Gewerbeordnung regelt auch das Reisegewerbe. Nach § 56 dürfen im Reisegewerbe a Gifte nicht vertrieben werden. b Gifte nur vertrieben werden, wenn der Vertreter eine Reisegewerbekarte besitzt. c Gifte - bis auf wenige Ausnahmen - vertrieben werden. d Gifte nur von Personen vertrieben werden, die über eine besondere Ausbildung verfügen. a
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gilt für die Herstellung und Verwendung folgender Stoffe: a bestimmte Kohlenwasserstoffe b bestimmte Fluorchlorkohlenwasserstoffe c bestimmte Chlorkohlenwasserstoffe d bestimmte Fluorbromkohlenwasserstoff b,c,d
  • An die Verpackung von Behältern beliebigen Fassungsvermögens, die Gemische enthalten, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden und die mit „sehr giftig“, „giftig“ oder „ätzend“ gekennzeichnet sind, werden gemäß Richtlinie 67/548/EWG bestimmte Anforderungen gestellt. Die Behälter müssen: a mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnzeichen versehen sein. b bei Berührung ein akustisches Warnsignal geben. c die Warnhinweise in roter Schrift tragen. d in Bezug auf ihre Verschlüsse – von Ausnahmen abgesehen– bestimmten ISO- bzw. CEN- Normen entsprechen a,d
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, beschränkt die Verwendung von FCKW in folgenden Produkten: a Druckgaspackungen b Kältemitteln c Frostschutzmitteln d Schaumstoffe a,b,d
  • Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der wichtigsten Fluorchlorkohlen- wasserstoffe (FCKW) wurden weit gehend eingeschränkt. Wo stehen einschlägige Vorschriften? a in der Gefahrstoffverordnung b in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung c in der Chemikalien-Verbotsverordnung d in der VO (EG) Nr. 1005/2009 b,d
  • Welche Aussagen zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) treffen zu? a Die GGVSEB regelt den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichen Gütern. b Die GGVSEB betrifft die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern. c Die GGVSEB betrifft nur die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. d Die GGVSEB gilt auch für den innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen. a,b
  • Ein 200-Liter-Fass Trichlorethen soll per LKW vom Lieferanten zum Empfänger transportiert werden. Mit welchen Gefahrensymbolen muss es mindestens gekennzeichnet werden? a mit denen der Gefahrstoffverordnung b mit denen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) c mit den Symbolen von GGVSEB und Gefahrstoffverordnung nebeneinander d Beim Abladen muss das GGVSEB-Symbol mit dem Gefahrstoff-Symbol überklebt werden b
  • Größere Versandstücke mit giftigen Gemischen müssen gekennzeichnet werden. Welche Aussagen treffen auf das zu verwendende Symbol zu? a ein auf der Seite liegendes Quadrat (Seitenlänge 100 mm) b ein auf die Spitze gestelltes Quadrat (Seitenlänge 100 mm) c Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf orangefarbenem Grund d Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf weißem Grund b,d
  • Ein Versandpaket mit zehn Dosen soll als Gefahrgut per LKW vom Lieferanten zum Empfänger transportiert werden. Mit welchem Gefahrensymbol muss es mindestens gekennzeichnet werden? a mit denen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) b mit denen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) c mit den Symbolen der GGVSEB und der GefStoffV nebeneinander d Keine der Angaben ist richtig. a
  • Brennbaren Flüssigkeiten werden nach der Gefahrstoffverordnung bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale zugeordnet. Die Einteilung richtet sich nach: a Siedepunkt b Flammpunkt c Mischbarkeit mit Wasser d Explosionsgrenz a,b
  • In welcher gesetzlichen Regelung sind Vorschriften für Tätigkeiten mit entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten enthalten? a Gefahrstoffverordnung b Betriebssicherheitsverordnung c Produktsicherheitsgesetz d Technische Anleitung zur Reinhaltung der (TA) Luft a,b,c
  • Nach welchen Kriterien werden bei der Lagerung von leichtentzündlichen Flüssigkeiten die explosionsgefährdeten Bereiche beim Auftreten v on gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre eingeteilt? a Flammpunkt b Siedepunkt c Häufigkeit und Dauer des Auftretens d Viskosität c
  • Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushalts-Gesetzes (WHG) sind insbesondere: a Lebensmittel in flüssiger Form b Säuren, Laugen, c flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe d Gifte b,c,d
  • Wasserschutzgebiete sind im Allgemeinen in drei Schutzzonen unterteilt. Welchen Bereich umfasst die Zone I? a den Bereich außerhalb der Schutzzonen b die weitere Schutzzone c die engere Schutzzone d den Fassungsbereic d
  • Welche Aussage zu den Wassergefährdungsklassen (WGK) trifft zu? a Die WGK werden durch die Gefahrstoffverordnung festgelegt. b Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich unter anderem nach der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage enthaltenen Stoffe. c Wassergefährdende Stoffe werden in drei WGK eingeteilt. d Wassergefährdende Stoffe werden auf Grund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in WGK eingeteilt b,c,d
  • Wie müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe beschaffen sein? a dicht b standsicher c gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig d Sie dürfen einen Ablauf ins Erdreich besitzen, sofern der Abstand zu grundwasserführenden Schichten mindestens 3 m beträgt a,b,c
  • Wassergefährdende Stoffe werden in insgesamt drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Welche Definition der WGK (in der Reihenfolge 1 - 2 - 3) ist richtig? a wassergefährdend - stark wassergefährdend - höchst wassergefährdend b schwach wassergefährdend - wassergefährdend - stark wassergefährdend c gewässerstörend - gewässerzerstörend - gewässervernichtend d leicht wassergefährdend - stark wassergefährdend - übermäßig wassergefährdend b
  • Wie sind Restmengen von giftigen oder sehr giftigen Gemischen richtig zu beseitigen? a in den Hausmüll geben b in zugelassenen Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle vernichten oder deponieren c bei speziellen Sammelstellen abgeben d in die öffentliche Kanalisation schütten b,c
  • Welche Aussage über die Beseitigung von Gefahrstoffen, die gefährliche Abfälle darstellen können, ist richtig? a Sie können wie Hausmüll entsorgt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. b Die Verbringung auf Ackerböden oder in der Nähe von Nutzpflanzen ist verboten. c Sie müssen möglichst nahe an Gewässern vergraben werden, um eine rasche und ausreichende Verdünnung durch das Grundwasser zu gewährleisten. d Sie müssen in dafür zugelassenen Anlagen gelagert oder behandelt werden. b,d
  • Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet? a der Stadt- bzw. Landkreis b die Gemeinde c der Besitzer d der Herstelle c
  • Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet? a der Stadt- bzw. Landkreis b die Gemeinde c der Besitzer d der Herstelle c
  • Welche Art der Abfallentsorgung für Schwermetallabfälle ist zugelassen? a Abfalldeponie für gefährliche Abfälle b Müllverbrennung c Recycling, sofern Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht entgegenstehen d Duales System a,b,c
  • Für welche der nachstehend genannten Abfälle, die aus gewerblichen Unternehmen stammen, ist ein Entsorgungsnachweis zu erbringen? a für gefährliche Abfälle b ausnahmslos für alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle c nur für mit dem Gefahrensymbol „sehr giftig“ gekennzeichnete Abfälle d für nicht gefährliche Abfälle auf Anordnung der zuständigen Behörde a,d
  • Wie müssen Reste von giftigen Gemischen beseitigt werden? a stark verdünnt in das Abwasser geben b auf eine geordnete Hausmülldeponie geben c auf eine Sondermülldeponie geben d Abgabe an eine Gefahrstoffsammelstelle c,d
  • Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden? a für Jugendliche b für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind c für werdende Mütter d für stillende Mütter a,c,d
  • Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden? a für Jugendliche b für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind c für werdende Mütter d für stillende Mütter a,c,d
  • Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? a nein b nur, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind c nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist d nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden c,d
  • Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? a nein b nur, wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind c nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden d nur, wenn sie Schutzhandschuhe und Arbeitsschutzkleidung tragen b,c
  • In welcher Rechtsvorschrift sind die Beschäftigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt? a in der Gefahrstoffverordnung b in der Mutterschutzrichtlinienverordnung c in der Jugendschutzrichtlinienverordnung d im Jugendarbeitsschutzgeset a,b,d
  • Dürfen Kinder mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? a nein b nur, wenn die Erziehungsberechtigten eingewilligt haben c nur, wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind d nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden a
  • Darf ein Schüler von 13 Jahren während der Schulferien mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? a nein b ja, wenn er durch einen Fachkundigen beaufsichtigt wird c ja, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden d ja, wenn er Schutzhandschuhe und Arbeitsschutzkleidung trägt a
  • Welche der folgenden Beschäftigungsbeschränkungen gelten? a Der Arbeitgeber darf werdende und stillende Mütter mit chronisch schädigenden Gefahrstoffen unter keinen Umständen beschäftigen. b Der Arbeitgeber darf werdende und stillende Mütter mit chronisch schädigenden Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden. c Der Arbeitgeber darf gebärfähige Arbeitnehmerinnen mit quecksilberalkyl- oder bleihaltigen Gefahrstoffen unter keinen Umständen beschäftigen. d Der Arbeitgeber darf gebärfähige Arbeitnehmerinnen mit quecksilberalkyl- oder bleihaltigen Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden. b,d
  • Darf eine schwangere Frau, die nach § 5 ChemVerbotsV sachkundig ist, mit einem als giftig zu kennzeichnenden Gemisch beschäftigt werden? a ja b ja, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) unterschritten wird c nein d ja, wenn sie Mundschutz und Handschuhe trägt b
  • Dürfen werdende oder stillende Mütter mit giftigen oder sehr giftigen Gefahrstoffen beschäftigt werden? a nein b ja, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden c ja, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden d ja, wenn sie Schutzhandschuhe und Arbeitsschutzkleidung tragen c
  • Welche Personen muss der Arbeitgeber speziell über die von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen für ungeborenes Leben informieren? a alle Beschäftigten bschwangere Frauen c alle Frauen d Frauen im gebärfähigen Alter b,d
  • Welchen Gefahrstoffen dürfen werdende Mütter nicht ausgesetzt sein, auch wenn mit ihnen keine Tätigkeit erfolgt? a krebserzeugende Gefahrstoffen b erbgutverändernden Gefahrstoffen c fruchtschädigenden Gefahrstoffen d explosionsfähigen Gefahrstoffen a,b,c