Rechtskunde (Fach) / GFK III Nr. 5 (Lektion)
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Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
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- III 5 1 Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten im Trockenholz (Hausgebälk) können die Begasung mit giftigen Begasungsmitteln ersetzen? a mechanisches Entfernen befallener Bereiche b Heißluftverfahren c Streichen mit Boratlösungen d Bewässern der befallenen Bereiche a mechanisches Entfernen befallener Bereicheb Heißluftverfahrenc Streichen mit Boratlösungen
- III 5 2 Welche Alternativen zur Verwendung von giftigen Begasungsmitteln gibt es für die Bekämpfung von Vorratsschädlingen in Getreidesilos? a Begasung mit Kohlenmonoxid (CO) b Begasung mit Stickstoff c Flächenbehandlung (mit Spritzgerät) der leeren Silozelle/Getreidespeicher mit Insektiziden d Begasung mit Kohlendioxid (CO2) d Begasung mit Kohlendioxid (CO2)
- III 5 3 Welches ist ein biologisches Pflanzenschutzverfahren? a der Einsatz von Nützlingen b das Einhalten der Fruchtfolge c die Bodenbearbeitung d der Einsatz von Herbiziden a der Einsatz von Nützlingen
- III 5 4 Warum lässt sich die biologische Schädlingsbekämpfung nicht in jedem Fall einsetzen? a weil sie grundsätzlich unwirksam ist b weil nicht für alle Fälle biologische Bekämpfungsmethoden zur Verfügung stehen c weil die Wirkung oft nicht ausreicht d weil die Wirkung immer zu spät einsetzt b weil nicht für alle Fälle biologische Bekämpfungsmethoden zur Verfügung stehenc weil die Wirkung oft nicht ausreicht
- III 5 5 Welche kulturtechnischen Maßnahmen tragen dazu bei, Pflanzenschutzmaßnahmen reduzieren zu können? a Anbautechnik und Sortenwahl b Fruchtfolge c Pflanzenernährung d Standortwahl a Anbautechnik und Sortenwahl b Fruchtfolge c Pflanzenernährung d Standortwahl
- III 5 6 Welche der nachfolgenden Maßnahmen ist gegen die Möhrenfliege sinnvoll und wirksam einsetzbar? a Abdeckung mit Netzen b Einsatz von Pheromon-Fallen c Aufstellung von Gelbtafeln d Zwischenpflanzung von Lockpflanzen a Abdeckung mit Netzen
- III 5 7 Bei welchen der nachfolgend aufgeführten Insekten handelt es sich um schädlingsbekämpfende Nützlinge? a Rote Waldameisen b Marienkäfer c Bienen d Florfliegen a Rote Waldameisenb Marienkäferd Florfliegen
- III 5 8 Zum Integrierten Pflanzenschutz zählt: a Wahl standortgerechter Kulturen und resistenter Sorten b Schonung und Förderung von Nützlingen sowie Beachtung des Warndienstes c sorgfältige Beobachtung und gezielte Düngung und Pflege des Pflanzenbestandes d keine Schädlingsbekämpfung a Wahl standortgerechter Kulturen und resistenter Sortenb Schonung und Förderung von Nützlingen sowie Beachtung des Warndienstesc sorgfältige Beobachtung und gezielte Düngung und Pflege des Pflanzenbestandes
- III 5 9 Zu den biotechnischen Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes zählen: a Düngung b chemische Pflanzenschutzmittel c Sortenwahl d Einsatz von Pheromonen d Einsatz von Pheromonen
- III 5 10 Welche der nachfolgenden Maßnahmen ist gegen Kohlfliegen an Freilandrettich sinnvoll und wirksam einsetzbar? a Abdeckung mit Vlies / Folie b Einsatz von Pheromon-Fallen c Aufstellen von Gelbtafeln d Zwischenpflanzung von Lockpflanzen a Abdeckung mit Vlies / Folie
- III 5 11 Welche der nachfolgend genannten Tätigkeiten gehören zu den indirekten Pflanzenschutzmaßnahmen? a das Beizen von Saatgut b Saatbettbereitung c Standortwahl d Einsammeln von Schädlingen b Saatbettbereitung c Standortwahl
- III 5 12 Welche Nützlinge helfen bei der Eindämmung von Blattlausbefall? a Marienkäfer b Schwebfliegen c Raubmilben d Florfliegen a Marienkäferb Schwebfliegend Florfliegen
- III 5 13 Muss die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage vom Anwender eingehalten werden? a nein, es besteht nur eine Kennzeichnungspflicht für den Hersteller b ja c nur für Großanwender, nicht für Hobby- und Kleingärtner d je nach Empfehlung des amtlichen Dienstes im Einzelfall b ja
- III 5 14 Was bedeutet die Indikationszulassung eines Pflanzenschutzmittels? a Das Pflanzenschutzmittel darf nur mit Feldspritzen ausgebracht werden. b Das Pflanzenschutzmittel darf nur nach vorhergehender Beratung durch den Verkäufer eingesetzt werden. c Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den in der Gebrauchsanleitung ausgewiesenen Anwendungsgebieten und zu den genannten Anwendungsbedingungen eingesetzt werden. d Das Pflanzenschutzmittel darf nur nach vorhergehender behördlicher Genehmigung eingesetzt werden. c Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den in der Gebrauchsanleitung ausgewiesenen Anwendungsgebieten und zu den genannten Anwendungsbedingungen eingesetzt werden.
- III 5 15 Welche Informationen enthält die Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmitteln? a mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier b Vorsichtsmaßnahmen sowie Sofortmaßnahmen bei Unfällen c chemische Formel des Wirkstoffes d Anwendungsgebiete a mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier b Vorsichtsmaßnahmen sowie Sofortmaßnahmen bei Unfällend Anwendungsgebiete
- III 5 16 Welche Informationen enthält das Etikett bzw. die Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmittelverpackungen? a Handelsname b Zulassungsnummer c vorgesehene Anwendungsgebiete d Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme a Handelsnameb Zulassungsnummerc vorgesehene Anwendungsgebiete d Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme
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- III 5 17 Rodentizide auf Cumarinbasis führen erst nach mehrmaliger Aufnahme zum Tod der schädlichen Nagetiere. Welche Vorsichtsmaßnahmen sind bei diesen Präparaten zu beachten? a Köder mit diesen Präparaten müssen für Hunde, Katzen, Schweine u.a. Tiere unerreichbar sein. b Sie dürfen nicht in Gemüsekulturen gelangen, da sie deren Wachstum hemmen können. c Die Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 1. Generation enthalten, durch private Verbraucher, jedoch nur nach Gebrauchsanweisung, angewendet werden. d Diese Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 2. Generation enthalten, ausschließlich durch Schädlingsbekämpfer angewendet werden a Köder mit diesen Präparaten müssen für Hunde, Katzen, Schweine u.a. Tiere unerreichbar sein.c Die Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 1. Generation enthalten, durch private Verbraucher, jedoch nur nach Gebrauchsanweisung, angewendet werden.
- III 5 18 Darf im Lager beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden? a nein b nicht essen und trinken, rauchen ist erlaubt c alkoholfreie Getränke sind erlaubt d nur rauchen unterlassen, da ohnehin schädlich a nein
- III 5 19 An die Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln werden bestimmte Anforderungen gestellt. Was ist dazu richtig? a Es existieren keine speziellen Regelungen. b Rauchverbot bei der Arbeit c Aufbewahrung und Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln d Durch die zweckmäßige Verpackung brauchen keine besonderen Lagervorschriften beachtet zu werden. b Rauchverbot bei der Arbeitc Aufbewahrung und Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln
- III 5 20 Bei welchen Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln sollten Schutzhandschuhe getragen werden? a beim Ansetzen der Spritzbrühe b nur beim Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln c nur bei Pflanzenschutzmitteln mit einer Gefahrenbezeichnung d sinnvollerweise bei jeglichem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, da über 90 % der Anwenderbelastung über die Hände erfolgt a beim Ansetzen der Spritzbrühed sinnvollerweise bei jeglichem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, da über 90 % der Anwenderbelastung über die Hände erfolgt
- III 5 21 Was bezweckt das Eincremen unbedeckter Körperteile mit fettfreier Creme bei Anwendung von öligen Holzschutz- oder Pflanzenschutzmitteln? a Es vermindert bzw. verhindert das Eindringen von Wirkstoffen in die Haut. b Es ist eine Routinemaßnahme für die allgemeine Hautpflege. c Es erleichtert das An- und Ausziehen der Handschuhe. d Es sollte fetthaltige Creme verwendet werden. a Es vermindert bzw. verhindert das Eindringen von Wirkstoffen in die Haut.
- III 5 22 Welcher Atemschutz soll beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln mit der Gefahrenbezeichnung „giftig" getragen werden? a eine filtrierende Halbmaske b eine Vollmaske mit Staubfilter c Atemschutz entsprechend der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels d Atemschutz ist nicht erforderlich. c Atemschutz entsprechend der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels
- III 5 23 Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig, wenn im Gewächshaus giftige Pflanzenschutzmittel mit dem Sprühgerät ausgebracht werden? a Mantel, Gummistiefel, Lederhandschuhe, Filzhut b bei gesunden und kräftigen Menschen keine c Standardschutzanzug, Handschuhe, Kopfschutzhaube mit Vollmaske und Atemschutzfilter d Wie unter c, aber nur für Lehrlinge und Jugendliche unter 18 Jahren c Standardschutzanzug, Handschuhe, Kopfschutzhaube mit Vollmaske und Atemschutzfilter
- III 5 24 Wie vermindert man den Hautkontakt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln? a Arbeit an stürmischen Tagen b Arbeit an windstillen Tagen c Tragen von Schutzausrüstung nach Gebrauchsanleitung d Tragen von leichtwaschbaren Shorts c Tragen von Schutzausrüstung nach Gebrauchsanleitung
- III 5 25 Weshalb soll der Hautkontakt mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vermieden werden? a weil sie die Haut reizen können b weil der Geruch von Resten auf der Haut sich durch Waschen nicht entfernen lässt c weil Wirkstoffe auch über die Haut in den Körper gelangen können d weil sonst Flecken übrig bleiben können a weil sie die Haut reizen könnenc weil Wirkstoffe auch über die Haut in den Körper gelangen können
- III 5 26 Worauf ist bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu achten? a Präparate sind stets frostfrei, kühl, dunkel und trocken in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank zu lagern. b An die Lagerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. c Die Lagerung erfolgt am sichersten zusammen mit Arzneimitteln. d Die Lagerung im Freien sollte unter Folie erfolgen. a Präparate sind stets frostfrei, kühl, dunkel und trocken in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank zu lagern.
- III 5 27 Welche Anforderungen sollte ein Pflanzenschutzmittellager erfüllen? a Es muss eine ausreichende Belüftung vorhanden sein, dass Schadstoffgrenzwerte unterschritten bleiben. b Der Fußboden muss undurchlässig sein. c Der Auffangraum für auslaufende Flüssigkeiten muss mindestens dem Rauminhalt aller gelagerten Gefäße entsprechen. d Der Auffangraum muss chemikalienbeständig sein. a Es muss eine ausreichende Belüftung vorhanden sein, dass Schadstoffgrenzwerte unterschritten bleiben.b Der Fußboden muss undurchlässig sein.d Der Auffangraum muss chemikalienbeständig sein.
- III 5 28 Welche Lagerhaltungsvorschriften sollten beim Betrieb eines Pflanzenschutzmittellagers beachtet werden? a Es gilt Zutrittsverbot für Unbefugte. b In Durchgängen, allgemein zugänglichen Fluren und Arbeitsräumen ist keine Lagerung zulässig. c Mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Genussmitteln ist keine Zusammenlagerung zulässig. d Zum vorbeugenden Brandschutz ist eine Sprinkleranlage erforderlich. a Es gilt Zutrittsverbot für Unbefugte.b In Durchgängen, allgemein zugänglichen Fluren und Arbeitsräumen ist keine Lagerung zulässig.c Mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Genussmitteln ist keine Zusammenlagerung zulässig.
- III 5 29 Wie sollte ein Lagerraum für Pflanzenschutzmittel beschaffen sein? a Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis ”Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zugriff verboten” verfügen. b Er muss gut beleuchtet sein. c Er muss ausreichend belüftet sein. d Er muss verschließbar sein. a Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis ”Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zugriff verboten” verfügen.b Er muss gut beleuchtet sein.c Er muss ausreichend belüftet sein.d Er muss verschließbar sein.
- III 5 30 Was ist zu tun, wenn Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte auf die Haut oder in die Augen gelangen? a Sofern kein Brennen auftritt, ist nichts zu veranlassen. b Es sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- bzw. ausgespült werden. c Nur bei sehr giftigen Präparaten sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- oder ausgespült werden. d Nur bei giftigen und sehr giftigen Präparaten sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- oder ausgespült werden. b Es sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- bzw. ausgespült werden.
- III 5 31 Es besteht der Verdacht, dass sich ein Gärtner beim Ausbringen eines Pflanzenschutzmittels eine Vergiftung zugezogen hat. Was tun Sie mit der Verpackung des Präparats? a sofort sorgfältig reinigen, Inhalt vernichten b Verpackung samt Inhalt sofort als Sondermüll beseitigen c aufbewahren und dem Arzt zur Verfügung stellen d als Gefahrgut kennzeichnen und per Express dem TÜV einsenden c aufbewahren und dem Arzt zur Verfügung stellen
- III 5 32 Was tun Sie im Rahmen der Ersten Hilfe bei Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten? a Falls Spritzer ins Auge gelangen, ist dieses auszuwaschen (möglichst mindestens 10 Minuten lang mit viel Wasser). b Bei Verunreinigungen der Haut muss sofort gründlich mit Wasser gespült werden, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben. c Notruf 112 mit Hinweis auf das PSM oder Biozidprodukt wählen. d Bei Verschlucken gibt man Milch zu trinken, um das Gift zu verdünnen. a Falls Spritzer ins Auge gelangen, ist dieses auszuwaschen (möglichst mindestens 10 Minuten lang mit viel Wasser).b Bei Verunreinigungen der Haut muss sofort gründlich mit Wasser gespült werden, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.c Notruf 112 mit Hinweis auf das PSM oder Biozidprodukt wählen.
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- III 5 33 Welche Information ist der Kennzeichnung zugelassener Biozidprodukte zu entnehmen? a Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung b Anweisungen für Erste Hilfe c Einzelheiten über Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung (z.B. persönliche Schutzkleidung) d Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes a Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassungb Anweisungen für Erste Hilfec Einzelheiten über Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung (z.B. persönliche Schutzkleidung)d Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes
- III 5 34 Welche Vorschrift besteht, damit von Biozidprodukten keine Gefahr ausgeht? a Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen. b Biozidprodukte müssen grundsätzlich in Verpackungen mit den Gefahrenpiktogrammen „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ oder „Ausrufezeichen“ angeboten werden. c Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird. d Biozidprodukte dürfen nur in darauf spezialisierten Geschäften gehandelt werden. a Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen.c Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
- III 5 35 Welche Möglichkeit der Gefahrenabwehr bzw. der Risikominderung besteht im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten? a Beschränkung des Anwenderkreises auf sachkundige Anwender (z.B. auf Schädlingsbekämpfer). b Verkürzte Zulassungszeiten für Biozidprodukte (z.B. 5 Jahre statt 10 Jahre). c Prüfung, ob Wirkstoffe durch risikoärmere bzw. weniger umweltgefährliche Alternativen ersetzt werden können. d die vorgeschriebene rationierte Belieferung von Verkaufsstellen a Beschränkung des Anwenderkreises auf sachkundige Anwender (z.B. auf Schädlingsbekämpfer).b Verkürzte Zulassungszeiten für Biozidprodukte (z.B. 5 Jahre statt 10 Jahre).c Prüfung, ob Wirkstoffe durch risikoärmere bzw. weniger umweltgefährliche Alternativen ersetzt werden können.
- III 5 36 Welche der folgenden Tierarten sind Nützlinge für heimische Kulturpflanzen? a der Marienkäfer b der Kartoffelkäfer c die Radnetzspinne d die Raubmilbe a der Marienkäfer c die Radnetzspinne d die Raubmilbe