Handelsrecht (Fach) / Veräußerung und Erwerb des Unternehmens (Lektion)
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- Share Deal Assets bleiben Eigentum der Gesellschaft Verträge und Arbeitsverträge bleiben bestehen Arbeitnehmer bleiben weiterhin Arbeitnehmer der Gesellschaft, an den Verträgen ändert sich nichts Käufer erwirbt Geschäftsanteile der Gesellschaft Rchtabtretung von Aktien, Geschäftsanteilen, Kommanditanteilen
- Formerfordernis des Kaufvertrags Grundsätzlich können Kaufverträge formfrei abgeschlossen werden. →Asset Deal formfrei, wenn kein Grundstück enthalten Formerfordernisse sind einzuhalten bei... Grundstücken §311 BGB Gesamtbeurkundungszusammenhang -> der gesamte Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden Übertragung des gesamten Vermögens §311 BGB - mehr als 90% Insbesondere dann, wenn Gesellschaft – und nicht eine natürliche Person – Unternehmensträger ist, wird der Asset-Deal-Vertrag aber oftmals das gesamte Vermögen dieser Gesellschaft umfassen. Geschäftsanteilen von GmbH § 15 GbmHG Genehmigungserfordernis bei der Veräußerung des ganzen Vermögens durch den Ehegatten §1365 BGB Gesamtbeurkundungszusammenhang l Beurkundung des gesamten Vertrag Im Zweifel ist daher von einem Beurkundungszwang auszugehen. Ein Verstoß gegen die Beurkundungspflicht hat schwerwiegende Folgen: Der ohne Beurkundung abgeschlossene Asset-Deal-Vertrag ist nichtig. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nicht. Beim Share-Deal
- Asset Deal Sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz ist zu beachten = jeder einzelne zum Unternehmen gehörende materielle und immaterielle Vermögensgegenstand muss nach den einschlägigen, sachenrechtlichen Vorschriften übereignet werden. Verträge und Verbindlichkeiten gehen auf den Käufer über : Eventuell Probleme Er ist zu beachten, dass Verträge nur mit Zustimmung der anderen Vertragsparteien und Verbindlichkeiten nur mit Zustimmung der Gläubiger übertragen werden können. Arbeitsvertärge = Ansprch auf Erbringung der Leistung ohne Zustimmung. Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht Anspruch des Gläubigers = nur mit Zustimmung des Gläubigers, da Liquidität nicht die gleiche ist. Bei allen Verträgen einzelnd vorzunehmen → Rechtabtretung Bewegliche Sachen §929 BGB Unbewegliche Sachen §873 BGB Forderungen/Rechte §§398 BGB ♠ Grundstücke durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch
- Gewährleistung beim Unternehmenskauf Asset Deal Asset Deal : Sachmängel §453 BGB - Verpfändeter Wagen Rechtsmängel - keine Umsatzprognosen (≠ Beschaffungsbegriff) Unternehmen „sonstiger Gegenstand“ und muss frei von Sachmängeln sein, die im Vertrag festgelegt oder gewähnlich zu erwarten sind (Auslegungsfrage) im Sinne des §453 BGB Gesamterheblichkeitstheorie: Ein Mangel des Unternehmens (als Sachgesamtheit) liegt nur dann vor, wenn der Mangel der einzelnen Sachen so erheblich ist, dass die Beschaffenheit des Unternehmens im Ganzen beeinträchtigt wird → Erschütterung der wirtschaftlichen Grundlage des Unternehmens Entscheidend ist, ob der Sachmangel eine Auswirkung auf das Unternehmen und seine wirtschaftliche Tätigkeit hat oder eher nicht.
- Gewährleistung beim Unternehmenskauf Share Deal Share Deal: Rechtskauf §453 BGB Problem: Stellt ein Mangel eines einzelnen Gegenstands des Unternehmens einen Mangel des erworbenen Gesellschaftsanteils dar? Strittig: bei wirtschaftlicher Vergleichbarkeit mit Erwerbt des Unternehmers gegeben. Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile nach BGH notwendig. Einzelne Anteile und Gegenstände mangelhaft ≠ Mangel des Unternhemens Praktische Lösung: Selbstständige Garantie (Nachbesserungsanspruch oder Anspruch in Form von Geld) Beschaffenheitsgarantie (man benötigt keinen Nachweis für Sachmangel)
- Wechsel des Unternehmensinhabers Erwerb des Handelsgeschäfts unter Lebenden unter Fortführung der Firma §25 l HGB ohne Fortführung der Firma §25 ll HGB Fortführung des Handelsgeschäfts durch Erben §27 HGBEintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns §28 HGB
- Haftung für Schulden Der Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet bei Fortführung der Firma für alle im Betrieb des Handelsgeschäfts begründeten Verbindlichkeiten gemäß §25 1 HGB Der Normzweck und der Rechtsgrund sind streitig:ErklärungstheorieIn der Fortführung liegende Erklärung des Erwerbers, die Haftung für Altschulden zu übernehmen RechtsscheintheorieAllgemeine Vertrauenshaftung durch Fortführung HaftungsfondstheorieZusammengehörigkeit der Aktive und Passiva des Unternehmens Haftungskontinuitätstheorie (HM)§§25, §§28 HGB stellen eine Einheit dar. Haftung folgt aus der bloßen Fortführung des Unternehmens (derzeit wohl Hauptmeinung)
- Forderungsübergang = Schuldnerschutz (dieser weiss nicht, ob die Forderungen gegen ihn an den Erwerber abgetreten wurden) Tatbestandvoraussetzungen Kaufmännisches Handelsgeschäft ( ) Erwerb unter Lebenden ( ) Fortführung unter Lebenden ( ) Einwilligung des früheren Inhabers in Firmenfortsetzung ( ) Formfreie Abtretung der Forderungen möglich ( ) - d.h. kein Abtretungsverbot → Forderung gilt als übergegangen für Schuldner (schuldbefreite Leistung an den Erwerber) → Innenverhältnis: Anspruch des früheren Inhabers
- §28 Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns Tatbestandsvoraussetzungen : Geschäft eines Einzelkaufmanns §1-§3 HGB - Kaufmannseigenschaft Entstehen einer Personengesellschaft durch Eintritt OHG oder KG GbR (HM nicht, da es sich um ein Handelgewerbe handelt, es gibt kein Handelsregister und es dann eine OHG wäre) Einbringung in bestehende Gesellschaft (-) Unternehmen (nicht Firma→irrelevant ob Fortführung) wird in die neue Gesellschaft eingebracht und fortgeführt Kein Ausschluss gemäß §28 ll - Ausschluss der Rechtsscheinhaftung - Eintragung im HR notwendig Rechtsfolge : neu gegründete Personengesellschaft haftet für sämtliche im Betrieb des früheren Betriebsinhabers begründeten Verbindlichkeiten, die vor dem Eintritt in dessen Geschäft begründet waren → gesetzlicher Schuldabtritt Der frühere Geschäftsinhaber haftet weiter mit der Nachhaftungsegrenzung gemäß §28 lll HGB (Komplementär, Kommanditist) Der Eintretende haftet ebenfalls für die Altverbindlichkeiten
- §25 Haftung bei Firmenfortführung Tatbestandvoraussetzungen: Kaufmännische Handelsgesellschafe ( ) Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Lebenden ( ) Nicht bei Erwerb durch Insolvenzverwalter, Tod oder Gesellschaftsumwandlung Anwendsbar bei jeder Übernahme l Tausch, Pacht, unwirksamer Kaufvertrag Unerheblich, ob Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft Fortführung uner bisheriger Firma ( ) Verbindlichkeit, die im Betrieb des Handelsgewerbes begründet wurde $343 HGB ( ) Keine abweichende Vereinbarung ( ) Rechtsfolge: § 26 Dauerschuldverhältnisse l Nachhaftung des früheren Inhabers auf 5 Jahre begrenzt → Darlehensverträge, Mietverträge, Haftung des Erwerbers mit Privatvermögen
- $ 27 HGB Unternehmenserwerb und Haftung des Todes wegen Erbenhaftung nach HBG - §27 HGB - Haftung beschränken Handelsgeschäft befindet sich im Nachlass ( ) Tod Fortführung des Handelsgeschäfts durch den Erben ( ) Fortführung der Firma (str.) Kein Haftungsausscluss gem §27 l 3 Monate Frist, um das Unternehmen zu schließen, falls er es nicht frotführen will -> er erbt dann das gesamte Erbe, nur nicht die Firma/Verbindlichkeiten Kein Haftungsausschluss gem §25 lll HGB UND BGB komplett unabhängig, besondere handelsrechtliche Haftung gem §27 HGB Erbenhaftung nach BGB Handelsgeschäft geht auf Erben über Erbe rückt in Schuldnerstellung Gesamtrechtsnachfolge Ausschlagen der Erbschaft möglich (Fiskus kann nicht) Frist zum Ausschlagen = 6 Wochen Beschränkung der Erbenhaftung möglich auch Aktiva und Passiva aber nicht auf das Privatvermögen
- Allgemein: Haftung und Schuldnerschutz beim Erwerb eines kaufmännischen Unternehmens 1. Erwerb unter Lebenden Gläubigerschutz = Haftung des Erwerbers für Altschulden §25 l unter Fortführung der Firma: Haftung allein kraft Firmen- und Unternehmensontinuität §25 lll onhne Fortführung der Firma = Haftung nur bei besonderen Verpflichtungsgrund, z.B. Bekanntmachung der Übernahme von Verbindlichkeiten und Rechtsgeschäften Schuldnerschutz §25 ll = Befreiende Leistung an den Erwerber 2. Von Todes wegen = Ausschaltung der §§1975 BGB (3 Monate Schließungsfrist) 3. Einbringung des Handelsgeschäfts in eine OHG/KG §28 = Haftung der Gesellschafter für Altschulden
- Veräußerung = Rechtsgeschäft unter Lebenden
- Begriff des Unternehmens = Eine betriebsfähige Wirtschaftseinheit, die dem Unternehmen das Auftreten am Markt ermöglicht = Sachgesamtkeit von materiellen und imateriellen(Marken, Firma, Lizenzen) VG Unternehmen = Rechtsobjekt Unternehmensträger = Rechtssubjekt l Unternehmer ≠ Kaufmann ! auch der Staat ist ein Unternehmen, wenn er über entsprechende staatliche Unternehmen verfügt, die am Markt als Wirtschaftseinheit auftreten
- Die Art des Unternehmens und die Unternehmensträger freiberuflich: Kein-Kaufmann gewerblich handelsgewerblich: Ist-Kaufmann kleingewerblich: Kann- Kaufmann landwirtschaftlich: Kein-Kaufmann vermögensverwaltend Einzelunternehmer: Kann-Kaufmann Gesellschaften: Option zur Handelsgesellschaft
- Veräußerung und Erwerb von Unternehmen Kauvertrag §433 BGB = Verpflichtungsgeschäft Kaufmann nur Asset Deal = Kauf der gesamten materiellen und immateriellen VG des Unternehmens Gesellschaft auch Share Deal = "Hülle" durch Kauf der EBteiligungen am Unternehmensträger erwerben
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