Handelsrecht (Fach) / Selbstständige Kaufmännische Hilfspersonen (Lektion)

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  • Unterschied Unselbstständige/Selbstständige Kaufmännische Hilfspersonen Kündigungsschutz und Sozialversicherung Abgrenzung Handelsmakler/Handelsvertreter
  • Abgrenzung Handelsmakler/Handelsvertreter Der Handelsmakler geht keine dauerhafte Verpflichtung zur Vermittlung von Verträgen ein, Seine Tätigkeit ist objektbezogen
  • Selbstständige kaufmännische Hilfspersonen Sie vermitteln dem Kaufmann Geschäfte mit Dritten Vertragsgrundlage: Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §675 BGB (Dienstvertrag oder Werkvertrag selten §631 BGB) Handelsvertreter (kann einer Partei zugeordnet werden) Handelsmakler (kann nicht einer Partei zugeordnet werden) Kommissionär Vertragshändler Kommissionsagent Franchisenehmer
  • Selbstständigkeit Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann
  • Der Handelsvertreter §84 §84 l : Selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit betraut sind, einem anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder diese in dessen Namen abzuschließen. Tatbestandsvoraussetzungen: Selbstständige Gewerbetreibender (=/ Kaufmann) ⇒ Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann Ständige Vertretung eines Unternehmers ⇒ Wichtigster Unterschied zum Handelsmakler - auch für mehrere möglich Handeln in fremden Namen oder für fremde Rechnung ⇒ Provisionsanspruch (während dem Vertrag und danach) Abschlussvertreter Der Handelsvertreter gibt selbst die Willenserklärung ab, die den Unternehmer bindet l Darlehensverträge, Kaufverträge, Dienstleistunsverträge Vermittlungsvertreter Der Handelsvertreter bereitet den Vertragsschluss lediglich vor und gibt das Angebot ab. Den Abschluss muss erst herbeigeführt werden durch das annehmen des Angebots.Vor allem dann, wenn begrenzte Kontingente (Reisebüro) -> TUI schließt den Vertrag ab 3-Parteien Verhältnis - ABER keine vertragliche Beziehung zwischen Drittem und Handelsvertreter
  • Pflichten des Handelsvertreters § 86 Tätigkeitspflicht/ Abschlusspflicht (begrenzter Urlaub) § 86 Pflicht zur einseitigen Interessenwahrung (Interessen des Unternehmers wahren und keine unparteiische Position) § 86 Mitteilungspflicht (Namen, Daten der geschlossenen Verträge unverzüglich mitteilen) § 86 Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Sorgfalt, vor allem bei Vermittlungsvertreter) § 90 Verschwiegenheitspflicht (auch nach Vertragsende Geheimnisse bei sich behalten) § 90 Wettbewerbsverbot (keine Erlaubnis, beim Konkurrenten tätig zu werden, schriftlich vereinbart aber stark eingeschränkt in zeitlicher, funktionaler und räumlicher Sicht Schriftliche Vereinbarung nach Vertrag) § 666 Auskunftspflicht und Rechenschaftspflicht
  • Dreiecksverhältnis des Handelsvertreter und Verpflichtungen Unternehmer – Handelsvertreter                     Kunde Dreiecksverhältnis 3 Verträge und verschiedene Verpflichtungen Innenverhältnis §84ff. HGB: Handelsvertretervertrag Außenverhältnis §675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag Vermittelter Vertrag: Versicherungsvertrag, Reisevertrag etc.
  • Pflichten des Unternehmers Unterstützungspflicht (Der Vertreter muss entsprechend über die zu verkaufenden Produkte informiert werden) Provisionspflicht Aufwendungsersatz Karenzentschädigung
  • Rechte des Handelsvertreters Zurückbehaltungsrecht (Vertreter kann seine Tätigkeit einstellen, bis die Provision bezahlt wurde) Provisionsrechte Ausgleichsanspruch § 87 Provisionsrechte des Handelsvertreters Abschlussprovision Vermittlungsprovision Nachbestellungsprovision Überhangprovision Delkredereprovision Inkassoprovision
  • Voraussetzungen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters § 89 HGB Voraussetzungen: Handelsvertretervertrag beendet Erhebliche Vorteile des Unternehmers aus Geschäftsverbindungen, die der Handelsvertreter geworben hat Keine sonstige Provisionsanspruch des Handelsvertreters aufgrund Beendigung des Vertrags Ausgleichsanspruch muss der Billigkeit entsprechen Kein Ausschluss gemäß §89 HGB ⇒ Angemessener Ausgleichsanspruch ⇒ Höchstens eine Jahresprovision
  • Der Handelsmakler §93 Gewerbsmäßige Vermittlungon Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs Gewerbsmäßige Vermittlung  Ohne stänsig damit betraut zu sein (≠Handelsvertreter) Handelsverkehr - Finanzen, Waren, Börse, Versicherung (keine Grundstücke) (≠Zivilmakler) "ehrlicher, neutraler Makler" zwischen den Parteien als neutraler Dritter (≠HV und ZV) Selbstständiger Kaufmann oder Kleingewerbetreibender Unparteiisch: („Ehrlicher Makler“) – Warenmakler, Börsenmakler, Finanzmakler
  • Abgrenzung Handelsmakler und Handelsvertreter §93 + §84 Handelsmaker muss als "ehrlicher Makler" unparteilich auftreten, er kann nicht zulasten einer Person handeln, z.B. beim Kaufpreis. Der Handelsmakler ist zur Unparteilichkeit verpflichtet („ehrlicher Makler“) und hat somit die Interessen beider Vertragsparteien zu verwalten.Der Handelsvertreter steht im Lager des Geschäftsherrn  Der Handelsmakler geht keine dauerhafte Verpflichtung zur Vermittlung von Verträgen ein, seine Tätigkeit ist objektbezogen. Der Handelsvertreter ist ständig tetig. Der Handelsmakler ist nicht zum Tätigwerden für den Unternehmer verpflichtet.
  • Abgrenzung Handelsmakler und Zivilmakler §93 1 + 2 Der Handelsmakler ist gewerbsmäßig tätig, der Zivilmakler muss nicht zwingend ein Gewerbe betreiben Der Handelsmakler muss mit der Vermittlung von Geschäften betraut sein, der Zivilmakler kann auch bloßer Nachweismakler sein (d.h. Provision bekommt er schon, wenn die Möglichkeit besteht einen Vertrag abzuschließen) Der Handelsmakler muss als „ehrlicher“ Makler die Interessen beider Vertragsparteien wahren, der Zivilmakler ist ausschließlich seinem Auftraggeber verpflichtet Der Handelsmakler vermittelt ausschließlich Geschäfte des Handelsverkehrs (Börsen, Waren, Finanzen, Versicherungen), während der Zivilmakler Grundstücke und Unternehmen
  • Vertragshändler Ein Kaufmann, der in die Vertriebsorganisation eines Herstellers von Markenwaren eingegliedert und ständig damit betraut ist, Waren des Herstellers (oder eines Lieferanten) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben Keine explizite gesetzliche Regelung, typengemischter Vertrag (Geschäftsbesorgungs-, Dienst-& Kaufvertrag) Regelungen des Handelsvertreterrechts werden zum Teil analog angewandt (sofern diese nicht an ein Handeln in fremden Namen anknüpfen)
  • Franchising Besondere Ausgestaltung eines Vertragshändlervertrages (Typengemischter Vertrag mit mehr Bindung) Franchisenehmer ist bestimmten Weisungen des Franchisegebers hinsichtlich seiner Geschäftsführung unterworfen, aber grundsätzlich selbstständig Franchisenehmer ist berechtigt und verpflichtet, gegen Entrichtung von Franchisegebühren den Namen, die Marke, das Warenzeichen oder die Ausstattung des Geschäfts des Franchisegebers im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung zu nutzen Rechtliche Regelungen des Handelsvertreterrechts gelten analog
  • Kommission §383 Kommission ist die gewerbsmäßige Übernahme von Geschäftsabschlüssen im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung  Verdeckte mittelbare Stellvertretung (legt nicht direkt offen, dass er in fremden Namen handelt) Im eigenen Namen aber für fremde Rechnung (+Abwicklungsgeschäft) Auch Nichtkaufmann, lstkaufmann, Kannkaufmann, Kleingewerbetreibende Dreiecksverhältnis wie beim Handelsvertreter 3-Parteien-Verhältnis: Kommissionsvertrag ist meist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienstvertrag BGB 1. Einkaufkommission -> Kommissionär kauft für Kommitenten (nicht selber kaufen weil (Preis in die Höhe weil Prominenz, Kunstauktion) l Abstraktionsprinzip wegen Insolvenz Schuldrechtliches Geschäft §433 l Verkäufer + Kommissionär Dingliches Geschäft §929 l Verkäufer an Kommittent, Übereignung 2. Verkaufskommission -> Kommissionär verkauft etwas, was ihm nicht gehört  Problem: Eigentum kann nur der EIgentümer übereignen, daher §185 Einwilligung notwendig  Schuldrechtliches Geschäft §433 l Käufer und Kommissionär Einwilligung §185 l Kommissionär und Kommittent -> Eigentumsrecht übertragen §929 Dingliches Geschäft l Kommissionär übereignet Sache an Käufer
  • Kommissionsarten Einkaufskommission Tritt in eigenem Namen als Käufer auf Verpflichtet zu Zahlung Erlangt Eigentum an Ware Verkaufskommission Tritt in eigenem Namen als Verkäufer auf Berechtigter der Kaufpreisforderung § 185 BGB Übereignet mit Einwilligung des Kommittenten Geschäftsbesorgungskommission Kommissionär, der andere Geschäfte als solche gemäß §383 HGB übernimmt Gelegenheitskommission Kaufmann, der nicht Kommissionär ist §406 l 2 HGB
  • Veräußerung Rechtsgeschäft unter Lebenden
  • Begriff des Unternehmens Im HGB nicht definiert = Eine betriebsfähige Wirtschaftseinheit, die dem Unternehmer das Auftreten am Markt ermöglicht Das Unternehmen ist eine Sachgesamtheit von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen Unternehmen: Rechtsobjekt Unternehmensträger: Rechtssubjekt (nicht unbedingt Kaufmann) Materielle Vermögensgegenstände: Bewegliche Gegenstände und Unbewegliche Gegenstände (z.B. Grundstücke) Immaterielle Vermögensgegenstände z.B. Marken, Firma, Lizenzen
  • Unternehmensträger Art des Unternehmens Freiberuflich: KEIN KAUFMANN Gewerblich: - Handelsgewerblich: IST-KAUFMANN - Kleingewerblich: KANN-KAUFMANN Landwirtschaftlich/forstwirtschaftlich: KEIN KAUFMANN Vermögensverwaltend (z.B. Aktienhandel) Einzelunternehmer: KANN-KAUFMANN Gesellschaften: Option zur Handelsgesellschaft
  • Veräußerung/Erwerb von Unternehmen In der Regel durch Kaufvertrag gemäß §433 BGB als zugrunde liegendes Verpflichtungsgeschäft (=Schuldrechtliche Ebene) Asset-Deal: Kauf der gesamten materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände des Unternehmens ⇒ Kaufmann Share-Deal: Kauf der Beteiligung am Unternehmensträger (Gesellschaftsanteile, z.B. in Form von Aktien) ⇒ Gesellschaft hat Wahlrecht
  • Asset Deal Es werden alle Assets, d.h. die Vermögensgegenstände übertragen. Beispiel: Kaufhaus: Ladeneinrichtung
  • Handlungswissen Meist ist pures Handlungswissen ausreichend und nützlich, um kognitive Energie zu sparen. Funktion der Wahrnehmung: Verhaltenssteuerung ("perception is for doing") - mit wenig fundiertem Halbwissen Beispiel: Handy (Technik), Physikalische und neurologischen Prozesse bei einerUnterhaltung, Sprachzentrum  > wir sind uns unserer Wissensbegrenztheit allerdings bewusst >Grund für Religiösität, wir werden aufgefordert, als Wähler Stellung zu beziehen 
  • Kommissionsarten Einkaufkommission tritt in eigenem Namen als Käufer auf -> verpflichtet zur Zahlung und erlangt Eigentum an der Ware Verkaufskommission Tritt in eigenem Namen als Verkäufer auf -> Berechtigter der Kaufpreisforderung l übereignet mit Einwilligung des Kommittenten  kauf etwas, was ihm gar nicht gehört. Recht auf Kaufpreiszahlung und die Pflicht, das Eigentum und den Besitz zu übereignen Genehmigung oder Einwilligung des Kommittenten an Kommissionär, so dass eine direkte Einigung zwischen Kommissionär und Drittem vorliegt  Kommissionär muss das Interesse des Kommittenten wahren  Geschäftsbesorgungskommission Kommissionär, der andere Geschäfte als solche des §383 HGB übernimmt Gelegenheitskommission  Kaufmann, der nicht Kommissionär ist 
  • §90 a Wettbewerbsverbot → §90 a l Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot soll die Interessenlage zwischen Unternehmer und Vertreter wahren Man darf keine Kunden mit zur Konkurrenz nehmen und man darf nicht bei Konkurrenten tätig werden. Nach dem Vertrag muss es schriftlich vereinbart werden. Meistens vereinbart - Schriftform für Nachweis und Bezahlung der Karenzentschädigung  Verzicht ist möglich 6 Monate vor Vertragsablauf, dann keine Karenzentschädigung Start beschränkt: zeitlicher (2 Jahre) - GELTUNGSERHALTENDE REDUKTION räumlicher (nur Bezirk oder Kundenkreis) - Reduktion wäre schädlich   funktionaler Hinsicht (Ware, Gegenstand)
  • Provisionsrechte des Handelsvertreters §87 Nach Vertragsbeendigung Karenzentschädigung (Wettbewerbsabrede) §90 a Ausgleichsanspruch (wenn erfolgreich) §89 b - nicht wenn Kündigung Provision für schwebende Verträge §87 lll Während Vertrag Abschlussprovision bzw. Vermittlungsprovision §87 (Provision auch bei Nachbestellung DIREKT beim Geschäftsherrn) Schwebende Geschäfte  Inkassoprovision - Zahlun auch einleiten Delkredereprovision §86b - persönlich einstehen, dass Kunde bezahlt
  • Does vividness leat to favorable attitudes toward products? advertisers assume it does not entirely suppored by research - mixed results in empirical studies 1. Key moderator: individual differences in tendency to engage in visual imagery High visualizers are more sensitive to vivid imagery than low visualizers - low visualizers: no impacs of vividness on attitudes toward product - high visualizers: positive impact of vividness on product attitudes 2. Another moderator: Consumer goals What is vivid depends on consumer goals at the time of processing  ad memorization goal: attention to body text and pictorial design brand-learning goal: attention to body text, but inhibited attention to poctorial design 
  • Novelty Extent to which information is new and unfamiliar and disconfirms existing expectations Disconfirming info produces surprise Surprise creates cognitive elaboration  example: USBBurger, Eath Hour, the word "NEW" (= second most commom word in products after "FREE")
  • Expectancy disconfirmation model - ads influence expectations - expectations influense satisfaction  if actual product performance exceeds expectations: increased satisfaction (surprise) if not: decreased satisfaction (disappointment) but very often ads promise too much, that the product cannot provide