Mündliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Ertragssteuerrecht Heft 1. Sonderausgaben (Lektion)

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Sonderausgaben

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  • Altersentalstungsbetrag nach § 24a EStG Voraussetzungen: 1. Vollendung des 64. Lj vor Beginn des KJ.  2. Andere Einkünfte als Versorgungsbezüge, Leibrenten, Renten
  • Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG Berechnung? Arbeitslohn ohne Versorgungsbezüge + positive Summe der Einkünfte ohne Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit und Renten = BMG des Altersentlastungsbetrages davon %-Satz und Höchstbetrag nach Tabelle 
  • Sonderausgaben Welche Sonderausgaben gibt es? Die nicht Vorsorgeaufwendungen sind. 1. Unterhaltsleistungen an Ehegatten 13.805€ 2. Versorgungsleistungen § 10 (1) Nr. 1a und 1b EStG 3. gezahlte KiSt § 10 (1) Nr. 4 EStG  4. Kinderbetreuungskosten § 10 (1) Nr. 5 EStG  5. Berufsausbildungskosten bis zu 6.000€ gem. § 10 (1) Nr. 7 EStG 6. 30% v. Schulgeld von Privatschulen 7. Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke i.S.v. § 10b EStG Spenden Mindestansatz gem. § 10c S. 1 und 2 EStG 36€ und 72€
  • Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a i.V.m. §§ 79 bis 99 EStG Riester: gilt nur für bestimmten Personenkreis Günstigerprüfung von Amts wegen,  entweder Altersvorsorgezulage gem. §§ 79 ff. EStG oder  SA-Abzug gem. § 10a EStG bis zu 2.100€, dann Erhöhunh der Steuer um Zulage
  • Vorsorgeaufwendungen iS.d. § 10 (1) Nr. 2, 3 und 3a EStG Welche Beträge sind max. abzugsfähig? Die neue Berechnungsmethode Ab 2010 hat sich die Berechnung der abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geändert. Das ist neu: Die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind immer unbegrenzt als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar (auch wenn sie den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen übersteigen). Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erhöht sich auf 1.900,- Euro für Angestellte und Beamte und 2.800,- Euro für Selbstständige. Altersvorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) können Sie derzeit nur begrenzt absetzen. Im Jahr 2014 sind nur 78 % Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Erst ab dem Jahr 2025 berücksichtigt das Finanzamt Ihre Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe. Die neue Berechnungsmethode im Überblick: Altersvorsorgeaufwendungen, maximal Höchstbetrag+ Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder falls höher sonstige Vorsorgeaufwendungen gesamt, maximal Höchstbetrag= Insgesamt abzugsfähige VorsorgeaufwendungenDie alte Berechnungsmethode Bei der alten Berechnungsmethode sind alle Vorsorgeaufwendungen bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag absetzbar, dem Vorsorgehöchstbetrag. So wird der Vorsorgehöchstbetrag ermittelt: Vorwegabzug+ Grundhöchstbetrag+ hälftiger Höchstbetrag
  • Spenden § 10b (1) EStG Höchstbeträge:  20% vom GdE oder 4/1000 von Umsatz + Löhne
  • Spenden gem. § 10b (2) EStG an politische Parteien Höchstbetrag: 1.650/3.300€ aber vorrangig Steuerermäßigung gem. § 34 g EStG
  • Verluste Abgrenzung Verlustausgleich mit Verlustabzug Ausgleich innerhalb desselben Jahres: Verlustausgleich horizontal: Innerhalb derselben Einkunftsart vertikal: innerhalb der 7 Einkunftsarten Ausgleich über mehrere Jahre: Verlustabzug Verlustrücktrag  Verlustvortrag
  • An welcher Stelle wird der Verlustausgleich durchgeführt? Im Rahmen der Ermittlung der Summe der Einkünfte
  • An welcher Stelle wird der Verlustabzug durchgeführt? Im Rahmen der Ermittlung des Einkommens