Sanierung (Fach) / Zusatzfragen (Lektion)

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  • hinreichende Masse Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverafhrens. Neben dem Eröffnungsgrund muss das Vermögen des Schuldners hineichend an Masse aufweisen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (Gericht + Verwalter). Diese Kosten sind als Masssekosten direkt aus der Masse zu begleichen
  • starker Insolvenzverwalter Haftung für vom vorläufgen Insolvenzverwalter begründete Verbindlichkeiten
  • Insolvenzplan (Definition) Nach §217 InsO dient der IP zur Unterstützuung und Erhaltung eines UN und wird dem IG vorgelegt
  • Strategiekrise beschreiben Ursprung der meisten UN-Krisen Verlust von Erfolgspotential durch die Konzentration auf falsche Märkte und Unterlassen notwendiger Erweiterungs- und Erneuerungsinvestitionen fehlende Weiterentwicklung von Produkten eher theoretischer NAtur, spiegelt sich noch nicht in Kennzahlen Indikatoren: abnehmende Marktanteile, sinkende Kundenzufriedenheit, Produktverlterung, Qualitätsschwierigkeiten
  • Ertragskrise beschreiben falsche strategische Ausrichtung führt zu Umsatzrückgängen und Verlusten in der Erbenisrechnung Krise wird offensichtig anhaltende Verluste führen zur Aufzehrung des EK EK-Verluste können durch Bewertungswahlrechte verdeckt werden -> kein Anlass Handlungsspielraum wird kleiner, Druck größer
  • Liquiditätskrise beschreiben der Umsatz induzierte Liquiditätsfluss reicht kaum noch aus um die Ausgaben zu decken zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit muss neues FK aufgenommen werden Bonität verschelchtert sich , FK-Kosten werden höher Gesundung wird immer schwerer, da die gering vorhandenen Mittel kaum noch in die Erfolgspotential des UN gesteckt werden können Gegenmaßnahme: außergerichtliche Sanierung
  • Verbesserung Forderungsmanagement Kreditversicherung/ Forderungsausfallversicherung besseres Mahn- und Inkassowesen strengere Auswahl an Kunden, denen großzügige Lfr.-Kr. gewährt werden
  • Lageroptimierung Übertragung des Lagers an Lieferanten Zwischenlager optimieren durch verbesserte Ablauforganisation Verkaufslager anpassen an Kaufverhalten der Kunden mehr Anlieferung jut-in-time
  • Verbesserung Einkaufskonditionen Versuch niedrigere Einkaufspreise zu bekommen Wechsel der Lieferanten
  • Outsourcing beschreiben bestimmte Tätigkeiten auf andere UN übertragen z.B. FibU lohnt nur, wenn billiger Chance: Flexibilität steigern, Konzentration auf Kernkompetenzen Nachteile: Abhängigkeit, tariferhöhungen führen zu Preissteigerungen
  • Senkung der Personalkosten Kürzungen beim Urlaubsgeld/ Lestungsbonus/13.Gehalt Kündigungen, keine Neueinstellungen, Kurzarbeit
  • Möglichkeiten ein UN im gerchtlichen Insolvezverfahren zu sanieren? Insolvenzplanverfahren übertragende Sanierung
  • Nachteile Insolvenzplanverfahren einmaliger Forderungsverzicht bedeutet meist keine grundlegende Sanierung (Austausch des Managements) über Abbau vo Mitarbeitern entscheidet NICHT die GV Einigung mit Betriebsrat notwendig -> Haussanierungstarifvertrag Sanierungsgewinne sind steuerpflichtig (GewSt)
  • Beschreibe Sie das IV vom Antrag bis zur Eröffnung Antrag -durch Schuldner oder Gläubiger -beim zuständigen Gericht -bei vorliegen eines Insolvenzgrundes binnen 3 Wochen Gericht prüft den Antrag auf -hinreichende Masse -Insolvenzgrund -erfolgt durch Gutachter bzw. vorl. schwache Insolvenzverwalter -Rechtshandlung des Schldners nur verbindl. wenn IV zustimmt -Sicherungsmaßnahmen Eröffnungsbeschluss oder Abweisung (mangels Masse: jeder kann das verhindern indem er Geld vorschießt) Gericht kann eidesst. Versicherung anordnen Ernennung IV , Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsrechte
  • Beschreibung IV von Eröffnung bis Ende Eröffnungsbeschluss: öffentlich , den gerichtsbekannten Gläubigern zugestellt, geneuer Termin, chuldner, Verwalter Verwaltungs- und Verfügungsrechte gehen auf den Verwalter über (Beschlagnahme) Forderungsanmeldung der Gläubiger : nur angemeldet bekommen was Gläubigerversammlung (die die Forderungen angemeldet haben) spät. 3 Moante nach Eröffnung, meist nach 6 Wochen - Berichtstermin Berchtstermin: Verwalter schuldert die Lage, ggf. Abwahl des Verwalters/ Wahl des Gläubigerausschusses, Gläubiger entscheiden über Vewertugn der Masse 3 Wege: Insolvenzplan, übertragende Sanierung, Liquidation Prüfungstermin: Forderungsprüfung und Festellung Verteilung der Erlöse Aufhebung des Verfahrens
  • Kapitalerhöhung durch Gesellschafter Vorteil: Unabhängigkeit bleibt bestehen, signalisiert Vertrauen ins Un durch ordenltiche Kapitalerhöhunh (beschrieben)
  • Kapitalerhöhung durch Aufnahme neue Gesellschafter Vorteil: große positive Sgnalwirkung, dringend notwendig, wenn eigene Mittel erschöpft sind Nachteil: Abhängigkeit. evt. Gefahr der kompletten Übernahme
  • freiwilliger Nachschuss Nachschusspflicht ist die Verpflichtung der Gesellschafter, antelsmäßig das bestehende Grundkapital zu erhöhen z.B. aufgrund von Vertrag beim freiwilligen NAchschuss geschieht das freiwillig für die außergerichtliche Sanierung hat das 2 Vorteile: Kosten sind gering, keine Publizitätspflicht
  • EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen hat gegenüber der Kaüitalerhöhung große vorteile -schnelle u. einfache Liquiditätszufuhr -einfache Rückzahlung nach Beseitigung der Krise -kein Gesellschafter von außen
  • Rangrücktrittserklärung vertragliche Vereinbarung zw. Gläubiger und Gesellschaft, dass Gläubiger die Geltendmachung ihrer Forderung bis zur Sanierung zurückstellen ohne sie zu verlieren Ziel: Vermiedung von Überschuldung
  • Patronatserklärung extern: Kreditsicherheit (ähnlich Bürgschaft) die gegenüber einem Gläubiger einer Gesellschaft abgegeben wird, um deren Kreditwürdigkei zu stärken intern: Erklärung der Gesellschafter gg. der Gesellschaft für sämtliche VB der Gesellschaft einzustehen
  • Bankkredit Chancen sehr gering, da wenig Sicherheiten
  • Saneirungskredit seh schwer zu bekommen Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit
  • Überbrückungskredit sehr kurzfristig berbrückung von Liquiditätsengpässen
  • Lieferantenkredit Kunde erhält die Ware und zahlt später Zahlungsziel i.R. 30 Tage Skonto
  • Umschuldung Umwandlung kurzfristiger Kredite in lagfristige Darlehen besserer Zinssatz bessere Rate
  • staatliche Hilfen Förderbanken LfA
  • Bankenpool Banken, die Kredite an ein UN vergeben habne können einen Bankenpool bilden Bank mit höchsten Krediten ist Pool-Führer
  • Steuerstundung befristeter Kredit vom Finanzamt Bedingung: spätere Zahlung ist sichergestellt Stundungszinsen 0,5 % pro Monat
  • 4 Maßnahmen zum Verkauf von Verögensgegenständen zur Liquiditätsfreistzung Reduktion Kapitalbindung Verkauf von betriebsnotwendigem VG (sale-and-lese-back) Verkauf von nicht betriebsnotwenidiegn VG Verkauf von UNTeilen (M&A- UN-Zusammenschlüsse)
  • Reduktion der Kapitalbindung Reduktion UV (Beschleunigung Durchlaufzeiten, Abbau UV) Reduktion AV (Verkauf n.b. VG, Immobilien, Betetilgungen) Ufinanzierung
  • Verkauf von.b. VG UN verkauft Vg an einen Investor und mietet es dann an eine der wchtigsten Positionen um an Geld zu gelangen stille Resreven werden gehoben, EK-Quote verbessert sich Verbesserung der aktuellen Liquidität Nachteil: Notverkauf
  • Verkauf n.b. VG allgemein am Markt gängige produktonsanlagen verkaufen, wenn nicht mehr benötigt = Produktion verkleinert sich können verkauft werden und müssen nicht gemietet werden Entscheidung je anch Phase unterschiedlich schwer
  • Verkauf von UN-Anteilen Fragestellung: Kann die Krise dadurch beseitig twerden? Ist das Vermögen der Eigentümer nachhaltig gesichert? der Turnaround durch Fusion hängt v.a. davon ab: finden sich geeignete Partner? Ausmaß der Krise vereinbarte Ziele der Fusion/ Synenergieeffekte Genehmigung durch Wettbwerbsaufsicht