Nachhaltige Unternehmensführung (Fach) / (Lektion)
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- Unternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet sowohl eine Funktion als auch eine Institution; Bei funktionellem Verständnis meint Unternehmensführung die Führung der Unternehmung durch Rahmenhandlungen; bei institutionellem Verständnis meint Unternehmensführung den oder die Träger der unternehmensbezogenen Rahmenhandlungen institutionell: z. B. Vorstand Institution: den oder die Träger der grundlegenden, obersten Rahmenhandlungen in der Unternehmung im institutionalen Sinne bezieht sich der Begriff Unternehmensführung auf die oberste Ebene bzw. die Spitzeneinheit der Hierarchie dies vernachlässigt den Tatbestand, dass Führungskompetenzen regelmäßig auf mehrere juristisch etablierte Gremien verteilt werden o funktional: unternehmensbezogene Rahmenhandlungen: zeichnen die angestrebte Grundrichtung der Unternehmensaktivitäten vor und wirken auf die richtungskonforme Entwicklung dieser Aktivitäten durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen ein die Rahmenbedingungen sind durch Folgehandlungen auf den nachgelagerten Hierarchieebenen umzusetzen, welche die Vorgaben der Rahmenhandlungen weiter detaillieren und ausführen
- Gegenstand der Unternehmensführung Gegenstand der Unternehmensführung ist also das Topmanagement der Unternehmung Topmanagement: Träger des überwiegenden Teils der unternehmensführenden Rahmenhandlungen
- Betrieb der Terminus Betrieb kann zum einen als Oberbegriff für sämtliche Institutionen stehen, in denen („betriebs-„)wirtschaftliche Aktivitäten ablaufen zum anderen bezeichnet Betrieb als Rechtsbegriff die arbeitstechnische Einheit innerhalb von Unternehmen bzw. Unternehmungen, wie sie nach den jeweils betrachteten (namentlich arbeitsrechtlichen) Vorschriften abgegrenzt wird o Arbeitskräfte und Betriebsmittel sind zu einer Einheit zusammengefasst
- Unternehmung Unternehmungen = (meist) arbeitsteilige Produktionssysteme, die in Beschaffungs- und Absatzmärkte eingebunden sind und deren Aktivitäten einer einheitlichen Willensbildung unterliegen o stellen wirtschaftlich selbstständige, einheitlich geleitete Handlungssysteme dar, die in Märkte integriert und auf Wertschöpfung durch Kombination knapper Ressourcen angelegt sind o operieren unter bestimmten gesamtwirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Randbedingungen, die einen mehr oder weniger großen Spielraum für ihre Wertschöpfungsaktivitäten definieren o die Ausfüllung dieser Handlungsspielräume erfolgt als Ausdruck wirtschaftlicher Selbstständigkeit der Unternehmungen nach Maßgabe ihrer eigenen, autonomen Dispositionen
- Einheitsunternehmung Einheitsunternehmung = Unternehmung, die mit einheitlichem Rechtskleid, bei der die wirtschaftliche Einheit (=Unternehmung) mit der rechtlichen Einheit (=Unternehmen) deckungsgleich ist
- Konzernunternehmung Konzernunternehmung = Unternehmung mit ausdifferenziertem Rechtskleid, bei der die wirtschaftliche Einheit (=Unternehmung) in mehrere rechtlich selbstständige Einheiten (=Unternehmen) untergliedert ist o Mutter- und Tochtergesellschaften o Einheiten stehen unter einheitlichen Leitung und sind somit für sich wirtschaftlich unselbstständ in der Realität kommen viele Mischformen vor, die sich nicht eindeutig der Einheitsunternehmung oder der Konzernunternehmung zuordnen lassen; diese lassen sich unter dem Begriff „Kooperationen“ zusammenfassen