Sanierung (Fach) / Sanierung (Lektion)

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  • Überschuldung Sachverhalt, in dem das Vermöge die Schulden bzw. Verbindlichkeiten nicht mehr deckt §19 InsO Ü. verpflichtet eine juristische Person aber auch eine PG, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, zum Insolvenzantrag
  • Insolvenz Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen odern juristischen Person. die Person ist nicht mehr in der Lage den Zahlungsverpflichtungen ihrer Gläubiger nachzukommen geregelt in der Insolvenzordnung
  • Absonderungsrecht Anspruch auf bevorzugte Befridigung aus einem Massegegenstand Gläubiger, deren Forderung durch ein Sicherungsrecht gesichert ist, sind gegenüber den Insolvenzgläubigern im Vorteil, da sie ein Recht darauf haben, bevorzugt aus dem Verwertungserlös der Sicherheit befriedigt zu werden. Beispiel: Grundpfandrechte, Pfandrecht, Sicherungsübereignung
  • Aussonderungsrecht Ein Aussonderungsrecht kann derjeinige anmelden, der aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Beispiel: Mietobjekte, Leasinggüter, Eigentumsvorbehalt Der Aussonderungsgläubiger bekommt den Gegenstand zurück.
  • Sanierungsbilanz Sonderbilanz, die bei Beginn der Bestandsaufnahme/ Sanierung erstellt werden muss. In dieser Sanierungbilanz können die Vermögensgegenstände neu bewertet werden. Die bisherigen Wertansätze müssen nicht fortgeführt werden.
  • Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht Das Gericht hat alle erfoderliche Maßnahmen zu treffen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine nachteilige Vermögensveränderung des Schuldners zu verhindern. -Einsetzung vorläufiger Insolvenzverwalter -Erlass eines Verfügungsverbotes (nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter ist in der Lage, Rechtsgeschäfte für den Schuldner abzuschließen und dessen Vermögen zu verwalten; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Schuldnervermögen gehen auf den vorläufigen Verwalter über) -Untersagung und einstweilige Einstelluung von Zwangsvollstreckungen
  • Gläubigerausschuss selbständiges, nicht weisungsgebundenes Selbstverwaltungsorgan zur Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters
  • Aufgaben der Gläubigerversammlung • Wahl des Insolvenzverwalters• Wahl des Gläubigerausschusses• Erlaubniserteilung• Entscheidung über die Verwertung
  • Insolvenzgläubiger Nach §38 InsO diejenigen Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war.
  • Planinsolvenz Nach §217 InsO ein Insolvenzantrag mit gleichzeitiger Vorlage eines Insolvenzplanes
  • Patronatserklärung Kreditsicherheit. Mit Patronatserklärung wird im Gesellschaftsrecht die Erklärung einer Muttergesellschaft gegenüber einem Dritten bezeichnet, mit der sie erklärt, dafür sorgen zu wollen, dass die Tochter ihre Verbindlichkeiten erfüllt. Zweck: Stärkung der Kreditwürdigkeit Kreditsicherheit (ähnlich Bürgschaft), die gegenüber einem Gläubiger einer Gesellschfat abgegeben wird und deren Kreditwürdigkeit zu stärken.
  • Möglichkeiten der Liquiditätszufuhr durch EK Kapitalrhöhung durch die Gesellschafter Kaptalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter freiwilliger Nachschuss Eigenkapitalerstzende Gesellschafterdarlehen Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern Patronatserklärung Debt-Equity-Swap
  • Möglichkeiten der Liquiditätszufuhr durch FK Bankkredit Sanierungskredit Überbrückungskredit Lieferantenkredit Umwandlung kfr. Kredite in lfr. Darlehen staatliche Hilfe Kredit durch Bankenpool Steuerstundung Leasing/ Factoring
  • Ablauf Insolvenzverfahren • Antrag (Gläubiger oder Schuldner)• Prüfung durch Insolvenzgericht- Eröffnungsgrund ( (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)- hinreichend Masse ( Kosten Gericht & Verwalter)• Eröffnungsbeschluss (erster Insolvenzverwalter)• Ernennung des Verwalters• Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse• Festellung der Gläubiger• Erlösverteilung• Aufhebung des Verfahrens
  • Insolvenzgründe • Zahlungsunfähigkeit: ZeitpunktilliquiditätUnfähigkeit 10 % der fälligen Forderungen zu bedienen• drohende Zahlungsunfähigkeit: Zeitraumilliquidität• Überschuldung
  • Idealtypischer Verlauf einer Krise • Strategische Krise (man verdient nicht nachhaltig)• Ergebniskrise (Operativ)• Liquiditätskrise • Insolvenz
  • Unternehmenskrise (Definition) Ausgangssituation für die Sanierung / Restrukturierung ist eine akute Unternehmenskrise mit Existenzbedrohung und weit fortgeschrittenem Ressourcenverzehr Handlungsdruck extrem hoch Handlungsspielraum eingeschränkt keine Ressourcen nicht aus eigener Kraft zu bewältigen
  • Haftungstatbestände, die zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen können 1.Haftung wegen fehlerhafter Gründung, d.h. falsche Angaben gg. dem Handelsregister oder Schädigung der Gesellschaft z.B. durch nicht offen gelegten Gründungaufwand 2.Haftung wegen Insolvnzverschleppung, d.h. Antrag wird nicht rechtzeitig gestellt (spät. 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes) 3.Haftung für Zahlungen in der Krise: GF sind der Gesellschaft zum Ersatz der Zahlungen verpflchtet, die nach intritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet wurden. Zulässig ind nur Zahlungenn, die auch ein vorläufiger Verwalter vorgenommen hätte. Haftung besteht auch, wenn eine Verbindlichkeit beglichen wird 4.Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, d.h. die Beiträge sind zu entrichten auf alle geschuldten Löhne, auch wenn diese nicht ausgezahlt werden.
  • Ertragskrise Gewinne und/ oder Renditen sinken über einen längeren Zeitraum Verschlechterung der Ergebnis- und Finanzsituation
  • Nettoumlaufvermögen Differenz aus Umlaufvermögen und kurzfristigem Kapital
  • organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation Verbesserung des Forderungsmanagements Lageroptimierung Verbesserung der Einkaufskonditionen Outsourcing Senkung von Personalkosten
  • Aufgaben des Insolvenzverwalters Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung Erstellung von Verzeichnissen über die Vermögens- und Finanzlage und über die Anzahl der Gläubiger wirkt bei der Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger mit Verwaltungs- und Verfügungsrechte über die Insolvenzmasse Verteilung der Masse an die Gläubiger
  • Insolvenzverschleppung Nichtantragstellung der Eröffnung desInsolvenzverfahrens binnen drei Wochen
  • Antragsteller zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Schuldner: muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen Gläubiger auf Antrag, wenn rechtliches Interesse eine nicht geringe Forderung Insolvenzgrund liegt vor
  • Insolvenzverfahren Definition&Lösungen Verwertung des gesamten Vermögens zur gemeinschaftlichen (anteiligen) Befriedigung aller Gläubiger Lösungen im Rahmen der Insolvenz: Liquidation Sanierung sanierende Übertragung
  • strategische Krise Verlust von Wettbwerbsvorteile
  • Liquiditätskrise Verfehlung von Vorgaben der EIgentümer und Finanziers
  • endogene Ursachen einer Krise Managementprobleme ineffiziente Organisation hohe Personalfluktuation unflexible Produktion Vertriebsorganisation
  • Restrukturierung Summe aller finanzwitschaftlicher, leistungswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen, durch die das Leistungspotential wieder aufgebaut bzw. optimal ausgeschöpft und eine existenzerhaltene Rentabilität erreicht werden soll kontinuierliche Ausrichtung auf ein neues Unternehmeskonzept Die Kontrolle durch Lenkungsausschüsse, dauerhafte Rentabilität, Maßnahmen im Controlling werden angestrebt.
  • Sanierung Summe aller finanzwirtschaftlicher, leistungswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen, durch die das Leistungspotential wieder aufgebaut bzw. optimal ausgeschöpft und eine eistenzerhaltene Rentabilität erreicht werden soll. Sanierung beinhaltet Sofortmaßnahmen zur Kostensenkung Ergebnisverbesserung und Liquiditätssicherung 2-6 Wochen
  • Insolvenzverwalter Der Insolvenzverwalter ist ein Organ zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt. Vor dessen Eröffnung kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden. natürliche Person
  • Free Cash Flow Innerhalb einer Periode erarbeitete Mittel, durch die Dividenden gezahlt oder Aktien zurückgekauft werden können. Der freie Cash Flow verdeutlicht, wieviel Geld für die Aktionäre eines Unternehmens tatsächlich übrig bleibt
  • Soll-Masse (Insolvenzmasse) endgültige Haftungsmasse, die durch Bereinigung der Masse besteht, z.B. durch Anfechtung oder Aus- und Absonderungsrechte
  • Sanierungskredit Neuer oder prolongierter bestehender Kredit, bei dem im Kreditvertrag als Kreditzweck die Sanierung genannt ist.
  • Restschuldbefreiung stellt den Erlass der restlichen Schulden für eine insolvente Privatperson dar. Die Restschuldbefreiung kann auf Antrag nach Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und einer 7-jährigen Wohlvrhaltensphase  erfolgen
  • Moratorium Erklärung der Gläubiger, dass sie während eines bestimmten Zetraumes ihre Forderungen nicht geltend machen (außergerichtliches Verfahren Stundung)
  • Turnaround Manager Manager, der auf die Beseitigung schwerer Unternehmenskrisen und auf die nachhaltige Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung spezialisiert ist.
  • Massegläubiger im Insolvezverfahren bevorzugt zu befriedigende Gläubiger. Sie sind privilegierte Gläubiger und stehen vor den Insolvenzgläubigern. Die Ansprüche der Massegläubiger sind dabei grundsätzlich solche, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden bzw. durch das Insolvenzverfahren selbst veranlasst worden sind. So sind Verbindlichkeiten, die durch Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters entstanden sind, immer Masseverbindlichkeiten. Beispiel: Vermieter, Arbeitnehmer Der Vorwegbefriedigung der Massegläubiger gehen allerdings Aussonderung (§ 47, § 48 InsO), Absonderung (§§ 49 ff. InsO) sowie die Aufrechnung nach § 94 bis § 96 InsO voraus.
  • Outsourcing Auslagerug von Teilbereichen des Unternehmens, die nicht dem Kernbereich eines Unternehmens angehören
  • Massekosten Kosten des Insolvenzverfahrens, die gedeckt werden müssen (Gerichtskosten+Kosten Verwalter)
  • faktischer Geschäftsführer nicht im Handelsregister eingetragen, nicht offiziell bestimmt, aber kann die Entscheidungen der Gesellschafter beeinflussen
  • Sozialauswahl die vom Arbeitgeber zu treffende Auswahl zwischen mehrerenn für eine Kündigung in Frage kommenden Arbeitgebern bei einer betriebsbedingten Kündigung.
  • Fortführungsprognose ist eine Aussage darüber, ob ein nsolvenzantrag gestellt werden muss oder nicht, also ob die Gesellschaft in Zukunft zahlungsfähig ist. Nur wenn die Gesellschaft auch in Zukunft zahlungsfähig ist, ist die Fotführung des Unternhemens zumindest eine Option
  • ordentliche Kapitalerhöhung Finanzierungsmaßnahmen zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals. effektive Kapitalerhöhung: Ausgabe neuer Aktien gegen Leistung von  Einlagen durch die neuen Aktionäre nominelle Kapitalerhöhung: Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen
  • Dept-Equity-Swap Sanierungsart für angeschlagene KGs. Tausch von vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen, bei dem eine Forderung eines Gläubigers in Eigenkapital ugewandelt wird, indem der Gläubiger eine Unternehmensbeteiligung bekommt
  • Idealtypisch / Erfolgreiche Sanierung umfasst: 1. Wiederherstellung des Kapitals 2. Vermeidung weiterer Verluste 3. Schaffung gewinnbringender Umsätze 4. Schaffung ausreichender Liquidität
  • 2 Arten der Sanierung:  außergerichtliche Sanierung   Sanierung im gerichtlichen Insolvenzverfahren
  • Erklären Sie den idealtypischen Verlauf einer UN-Krise (grob) Krise: -außerordentliche Sitation -Existenz des UN ist in absehbarer Zet substantiell und  nachhaltig gefährdet -erheblicher Entschedungs- und Handlungsdruck -Wendepunkt: Krise durch gezielte Maßnahmen überwinden oder Zusammenbruch 3 Arten von Krisen: strategische Krise (Verlust von Wettbewerbsvorteilen), Ertragskrise (Verschlechterung der Ertrags- und Finanzlage) , Liquiditätskrise (Verfehlung vn Vorgaben) Kriseneskalation Insolvenz
  • Erklären Sie detailliert die Sanierungs- und Restrukturierungsphase im Rahmen des TAM Sanierungs- und Restrukturierungphase sind zwei überlappende Phasen, die meist parallel zueinander starten. Sanierungskrise: Sofortmaßnahmen wie Kostensenkung, Ergebnisverbesserung u. Liquiditätssicherung im Fokus : Endämmungsphase Ziel: UN stabilisieren und Basis für lfr. Erholung schaffen Ergebnisrückgang und Konsequenzen entgegenwirken Vertrauen von Anspruchsgruppen, Mitarbeiter und Kostenposition verbessern je nach Rahmenbedingung unterschiedliche Maßnahmen Restrukturierungsphase: langfristog angelegt befasst sich mit strategischer Umsetzung: Maßnahmencontrolling, Realisierungscontrolling, Kontrolle : Erholungsphase strategische Veränderungen je nach Krisenart
  • Erklären Sie detailliert den TAM 1. Konzeptphase (2-6 Wochen) Eindämmungsphase/ Sanierungsphase Bestandaufnahme Grobkonzept Sanierung/Sofortmaßnahmen mit dem Ziel: -Kostensenkung, Ergebnisverbesserung, Liquiditätssicherung. Schwerpunkt liegt auf Liquidität (Zahlungsunfähigkeit vermeiden) und Erträgen (Überschuldung vermeiden) 2.Umsetzungsphase (6-24 Monate) Erholungsphase/ Restrukturierungsphase Detailkonzept Detaillierung Grobkonzept erstellung von Maßnahmeplänen Verbeserung v. Schlüsselprozessen Restrukturierung/ Umsetzung mit dem Ziel: Maßnahmencontrolling, Realisierungscontrolling Kontrolle durch Lenkungsausschüsse, Taskforces