Zivilrecht (Fach) / Defintionen (Lektion)

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Schuld- & Sachenrecht

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  • Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden Zugegagen ist eine verkörperte WE, wenn sie dergestalt in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen zu erwarten ist und diese Kenntnisnahme ...
  • Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ... Eine WE ist abgegeben, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden in einer Weise auf dem Weg des Empfängers gebraucht worden ist, dass bei normalen Abläufen mit den Zugang der WE bei den Adressaten ...
  • culpa in contrahendo Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 II BGB)
  • Ex tunc von damals an; von Anfang an
  • Ex nunc von jetzt an
  • Pflichtverletzung Eine Pflichtverletzung ist jede objektive Abweichung des Verhaltens einer Partei vom geschuldeten Pflichtenprogramm
  • das seinerseits Erforderliche Der Schuldner hat das seinerseits erforderliche iSd § 243 II BGB getan, wenn er alles getan hat, so dass ihm zu tun nichts mehr übrig bleibt.
  • Besitz iSd § 854 BGB Besitzer ist gem. § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen ausübt.
  • Unmöglichkeit Unmöglichkeit iSd § 275 I liegt vor, wenn der Erfüllung der Leistungspflicht ein dauerndes und unüberwindbares Hindernis entgegensteht.
  • Erfüllungsgehilfe Erfüllungsgehilfe iSd § 278 BGB ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners zur Erfüllung einer Verbindlichkeit aus einem Schuldverhältnis eingeschaltet wird.
  • Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB) Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist.
  • Weisungsgebundenheit Weisungsgebundenheit liegt vor, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken, entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann.
  • Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  • Tierhalter (§ 833 BGB) Tierhalter ist derjenige, der nach der Verkehrsanschauung darüber entscheidet, ob Dritte der von einem Tier ausgehenden Gefahr ausgesetzt werden. Als wesentliche Indizien für die Haltereigenschaft wird ...
  • Verkehrssicherungspflicht Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
  • Deliktsfähigkeit Ist die Fähigkeit, im Rahmen der §§ 823ff. zivilrechtlich für einen Schaden zur Verwantwortung gezogen zu werden.
  • Handlungsfähigkeit Ist die Fähigkeit rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen.
  • Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Mahnung Eine Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner die Leistung zu erbingen.
  • Fälligkeit (der Leistung) Als Fälligkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, an dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann (vgl. § 271 I).
  • Bedingung § 158 BGB Eine Bedingung ist eine durch Rechtsgeschäft vorgenommene Bestimmung, durch welche die Rechtswirkung eines Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird.
  • Befristung Bei der Befristung handelt es sich um eine Nebenabrede, bei der die Rechtswirkung eines Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen gewissen Ereignis abhängig gemacht wird.
  • Grobe Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht ...
  • Holschuld Leistungshandlung und Leistungserfolg liegt beim Schuldner (Wohnsitz). Gesetzlicher Regelfall, § 269 I BGB
  • Bringschuld Leistungshandlung beim Gläubiger. Leistungserfolg beim Gläubiger. m.M. Übergabe erforderlich. Aber: 300 II h.M. Sch muss Leistung zum G bringen und sie ihm in annahmeverzugsbegründender Weise so anbieten, ...
  • Schickschuld Leistungshandlung beim Schuldner. Schuldern ist verpflichtet, die Leistung auf den Weg zum Gäubiger zu bringen, indem er sie einer Transportperson übergibt. Der Transport gehört nicht zur geschuldeten ...
  • Praktische Unmöglichkeit (auch faktische) Praktische Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Leistung so erhebliche Hindernisse entgegenstehen, dass ihre Beseitigung von einem Schuldner nach Treu und Glauben nicht erwartet werden kann.
  • Preisgefahr Preisgefahr bedeutet das Risiko einer Partei, ihre Leistung erbringen zu müssen, obwohl sie die Gegenleistung nicht erhält.
  • Unvermögen Unvermögen liegt vor, wenn gerade der Schuldner zur Erbringung der geschuldeten Leistung außerstande ist, während Dritte hierzu noch in der Lage sind.