Bewirtschaftung (Fach) / Mahnbescheid (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 6 Karteikarten

Mahnbescheid

Diese Lektion wurde von doudou2410 erstellt.

Lektion lernen

  • Mahnverfahren - zivilgerichtliches spezialverfahren - Billiger als eine Klage - Ohne fremde Hilfe  - nur geldforderungen 
  • Vorraussetzung für das Mahnverfahren Schuldner muss im Verzug sein - Zuständiges gericht amtsgericht mit sitz des Antragsstellers
  • der Mahnbescheid Der Antragssteller hat den Geldbetrag getrennt in Haupt- und Nebenforderung anzugeben. - Sowie den Anspruchsgrund - Die Forderung ist nicht zu begründen - Bezeichnung der Partein sowie das Amtsgericht sollte es zu einem Streitigem verfahren kommen - Handschriftlich unterschrieben
  • Kostenzahlung und erlass des Mahnbescheids - Antragssteller bezahlt die Kosten ans Amtsgericht  - Bei richtigem Antrag erlässt das Amtsgericht einen Mahnbescheid mit der Information das die Anspruchgrundlage nicht geprüft wurde und, dass sollte der Schuldner nicht innerhalb von 2 wochen wiederspruch einlegen ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann. - Der Mahnbescheit wird dem Antragsgegner von Amtswegen zugesand - Mit der zusendung wird die Verjährungsfrist unterbrochen
  • Wiederspruch gegen den Mahnbescheid - Antragsgegner kann wieder sprechen dann wird aus dem Mahnverfahren ein streitiges Gerichtsverfahren  - Schriftlich 2 wochen ab Bescheidsübersendung einen Monat wenn im Ausland - Streitiges Verfahren der Antragssteller wird aufgefordert binnen 2 Wochen seinen Anspruch zu begründen
  • Antrag und Erlass des Vollstreckungsbescheids - auf Antrag des Gläubigers erstell das Amtsgericht sollte der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig wiedersprochen haben einen Vollstreckungsbescheid  - Vollstreckungsbescheid dient als vollstreckbarer Titel. - Wird dem Antragsgegner zugestellt - einspruch binnen 2 wochen möglich