Steuerrecht (Fach) / Abgabenordnung (AO) (Lektion)

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Steuerrecht

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  • Welche Stufen gibt es im Besteuerungsverfahren? 1. Ermittlungsverfahren, §§ 78 ff. AO 2. Festsetzungs-, Feststellungsverfahren, §§ 155 ff., 179 ff. AO 3. Erhebungsverfahren, §§ 218 ff. AO
  • Nenne die Voraussetzungen für einen Verwaltungsakt! 1. Hoheitliche Maßnahme 2. einer Behörde 3. zur Regelung eines Einzelfalls 4. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 5. mit unmittlebarer Rechtswirkung nach außen.
  • Was ist eine hoheitliche Maßnahme? 1. Über- /Unterordnungsverhältnis ("Hoheitsträger") 2. vom Willen der Behörde getragen (Willensbildung/Willensäußerung) 3. von Personen, die zum Handeln für Behörde berechtigt sind (handlungsbefugter Amtsträger = Vorsteher, Sachgebietsleiter, nicht: Auszubildender)
  • Was ist eine Behörde im Sinne des AO? 1. Finanzbehörde, § 6 Abs. 2 AO, 2. FVG (Gesetz über die Finanzverwaltung), 803 § 1 Abs. 1 3. Nicht: FG, BFH
  • Wie ist die Regelung eines Einzelfalls beim VwA zu bewerten? 1. Direkter Eingriff in den "Rechtskreis" des Stpfl. mit Rechtswirkung für einen bestimmten Sachverhalt (konkret) bestimmte Steuerpflichtige (individuell) abschließende Regelung (keine bloße Vorbereitungshandlung, keine Realakte) 2. Ablehnung einer Maßnahme ist ein VwA
  • Beschreibe die Rechtswirkung eines VwA. 1. Ein VwA wirkt unmittelbar mit Rechtswirkung nach außen. 2. Nicht: Behördeninterne Maßnahme wie BMF-Schreiben, OFD-Vergütung, Kontrollmitteilungen des Betriebsprüfers.
  • Nenne die häufigsten VwAs! Steuerbescheid, §§ 155 ff. AO Feststellungsbescheid, §§ 179 ff. AO Steuermessbescheid, § 184 AO Einspruchsentscheidung, § 366 AO Prüfungsanordnung, § 197 AO Festsetzung Verspätungszuschlag, § 152 AO Haftungsbescheid, § 191 AO Stundung, § 222 AO Erlass, § 227 AO Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO
  • Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist eine Mahnung ein VwA? Nein, da es an der Regelung fehlt gilt als Erinnerung, da schon im StB auf Zahlung hingewiesen wird
  • Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist ein Hinweis/Erläuterung im ESt-Bescheid ein VwA? Nein, da nur Rechts-Behelfsbelehrung wegen fehlender Regelung nur als Hinweis anzusehen
  • Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist ein Betriebsprüfungsbericht/Schlussbesprechung ein VwA? Nein, da nur "Vorbereitungshandlung" auf festzusetzende Steuer (Stufe 2)
  • Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist ein Auskunftsersuchen an Dritte ein VwA? Ja, da konkrete Pflicht gem. § 93 AO besteht erzwingbar gem. § 93 Abs. 4 AO
  • Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist eine verbindliche Auskunft ein VwA? Ja, FA kann nach § 89 Abs. 2 AO Auskunft erteilen, wenn im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht
  • Was ist materielles Recht? Materielles Recht bezieht sich auf: Ansprüche
  • Was ist formelles Recht? Formelles Recht bezieht sich auf: die Durchführung des Rechts
  • Beschreibe die Form eines VwA! Grundsätzlich formfrei, § 119 Abs. 2 AO Schriftlicher oder elektronischer VwA, § 119 Abs. 3 AO Schriftform vorgeschrieben bei: zB. Steuerbescheid, § 157 Abs. 1 Satz 1 AO zB. Haftungsbescheid, § 191 Abs.1 Satz 3 AO
  • Beschreibe die inhaltliche Bestimmheit eines VwA! 1. VwA muss seinen Regelungsgehalt gg.über dem Stpfl. so bestimmt unzweideutig und vollständig bekunden, dass im Wege der Auslegung geklärt werden kann, wie er zu verstehen ist. 2. § 157 Abs. 1 AO ergänzt § 119 Abs. 1 AO als lex specialis für Steuerbescheide
  • Beschreibe die Begründungsvorschriften eines VwA! 1. Begründungspflicht nach § 121 Abs. 1 AO für schriftliche VwA, insbesondere bei Ermessensentscheidungen. 2. Bei Steuerbescheiden stellen die Besteuerungsgrundlagen (vgl. § 199 Abs. 1 AO) die Begründung dar, § 157 Abs. 2 AO 3. Die Ausnahmen aus § 121 Abs. 2 AO haben so gut wie keine praktische Bedeutung.