Immobilienwirtschaft (Fach) / Prüfungsvorbereitung (Lektion)

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Abschlussprüfungen

Diese Lektion wurde von doudou2410 erstellt.

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  • Umweltschutz, Abfallmanagement f
  • Inhalte eines Exposée - Ausführliche Beschreibung von Lage und Umfeld -  aktueller Bauzustand, vorraussichtliches ende der bauarbeiten - technische Ausstattung - exakte Angaben zu den Nebenkosten -  Kaufpreis bzw. Mietpreis - alle Kontaktdaten - Provisionshöhe 
  • Verwaltung einer WEG Soweit nicht anders Bestimmt sind die Wohnungseigentümer für die Verwaltung zuswtändig. Bestellung des Verwalters bei Begründung Maximal 3 Jahre mit mehrheitsbeschluss danach 5 Jahre. Ausschluß dieser Option ist nicht möglich. - Abberufung des Verwalters mit einfacher Mehrheit möglich. kann auf die Grundlage eines wichtigen Grundes beschränkt jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei Zwangsvollstreckung erfolgt die Verwalterbestellung durch richterlischen beschluss im Wege der Zwangsverwaltung.
  • Aufgaben des WEG Verwalters zur Ordnungsgemäßen Verwaltung gehört  Die Aufstellung sowie Duchsetzung einer Hausordnung Die Ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung des GE Die Versicherung des GE - Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage - Aufstellung eines Wirtschaftsplannes
  • Berechtigungen und Verpflichtung WEG Verwalters - Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümmer - Maßnahmen zum Schutz des GE zu treffen - Die treuhändische Verwaltung der Gemeinschaftlichen Gelder Er ist berechtigt Das Hausgelt aufgrund des Gültigen Wirtschaftsplannes einzufordern -Maßnahmen zur Wahrung von Fristen zu treffen - Ansprüche gerichtlich oder Aussergerichtlich geltend zu machen Die Aufgaben und Befugnisse können nicht eingeschränkt werden. Der Verwalter hat die Gelder der WEG getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen
  • Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung - Die Einberufung Durchführung und Nachbereitung der EGV ist Sache des Verwalters - Bei mehr als ein Viertel der Eigentümmer mit nennung eines Grundes Einberufung einer Sondereigentümmerversammlung - Bei Verweigerung des Verwalters kann auch der Verwaltungsbeirat einberufen. - Jeder im Grundbuch Eingetragene Eigentümmer ist Einzuladen bei Eheleuten die jeweils einen ideellen Anteil haben sind beide Einzuladen, Bei Erbengemeinschaften alle Einzelnt - Bei nicht Einladung sind alle beschlüsse Anfechtbar aufgrund von Ladungsfehlern - Frist für die Einladung wenn nichts anderes in der GO Bestimmt 2 Wochen vorher in Textform Inhalt:Ort Zeitpunkt Tagesordnung
  • Rahmenbedingungen der Eigentümer Versammlung - Der Versammlungsort sollte nahe der eigentumsanlage sein, der Versammlungszeitpunkt muss zumutbar sein. - Erforderlich ist eine ungesteurte Abhaltung unter ausschluss von dritten, eine WEV ist nicht öffentlich. - TOP müssen vorher bekannt gegeben worden sein wenn nicht anders gefordert obliegt die Versammlungsleitung dem Verwalter.
  • Das Protokoll zur Eigentümmerversammlung über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. - das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und einem Eigentümer Unterzeichnet werden ggf dem vorsitzenden des Verwaltungsbeirats und es muss ausliegen - 3 wochen nach Versammlungstermin wenn in der GO bestimmt wurde das alle eigentümer ein Protokoll erhalten - der Verwalter muss eine Beschlusssammlung und wortlaut ort und zeitpunkt des Beschlusses führen sonst Grund für Abberufung. Jeder Eigentümmer darf Einsicht nehmen
  • Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit feststellen mindestens die hälfte aller Miteigentumsanteile. - Zweite Versammlung mit den gleichen Tops auf jedenfall beschlussfähig - Abstimmungsrecht: Kopfprinzip jeder Eigentümer hat eine Stimme. Objektprinzip: Jeder Eigentümer hat eine Stimme pro WE Wertprinzip jeder Eigentümer hat so viele Stimmen wie Miteigentumsanteile
  • Beschlüsse mit einfacher Mehrheit - Aufhebung der Erfordernis der Zustimmung eines dritten bei Veräußerung - Alle Maßnahmen die mit der Ordnungsmäßen Verwaltung von Wohnraum zusammen hängen -Wirtschaftsplan, Jahreseinzelabrechnung, Rechnungslegung - Entlastung der Verwaltung, Verwalterbestellung und Abberufung  - Zahlungsweise, Verzugsfolgen, Sonderleistungen des Verwalter - Umlageschlüssel für Betriebs und Verwaltungskosten
  • Beschlüsse mit qualifizierter absoluter Mehrheit Mehr als die Hälfte der Eigentümer - Entziehung von wohneigentum
  • Beschlüsse mit doppelt Qualifizierter Mehrheit - Wenn 3/4 aller Stimmberechtigter Eigentümer zustimmen, - die gleichzeitig mehr als die Hälfte aller MEA repräsentieren - Z.b Modernisieren
  • Beschlüsse mit eingeschränkter Allstimmigkeit - Bauliche Maßnahmen die über Moderniesirung gehen
  • Umlaufbeschluss - ohne WE alle Stimmen schriftlich
  • Anfechtung von Beschlüssen - Beschlüsse sind ab Beschlussfassung gültig - innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung anfechtbar, beim zuständigen Amtsgericht einzureichen innerhalb eines Monats zu begründen
  • Eigentumsformen - Alleineigentum - Gemeinschafsteigentum alles gehört allen können nur gemeinsam handeln - Bruchteilseigentum jeder Eigentümer steht mit seinem rechnerichen Anteil im Grundbuch - Jeder Eigentümer kann seinen Anteil Verkaufen
  • Sondereigentum - Aufteilung des Gesamtgebäudes in einzelne Einheiten -Sondereigentum wird in der Teilungserklärung oder durch einräumungsvertrag begründet - Abgeschlossene Räume
  • Gemeinschaftseigentum Alles was nicht Sondereigentum ist 
  • Wohnungseigentum Bestimmtes SE+ GE Anteil festlegung nutzung zu Wohnzwecken
  • Teileigentum - Bestimmtes SE+ Anteil aam GE+ Nutzung nicht zu Wohnzwecken
  • Miteigentumsanteil - zu jedem Sondereigentumsanteil muss mindestens ein Miteigentumsanteil am GE gehören
  • Sondernutzungsrechte Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentum an einzelne Eigentümer
  • Begründung von Wohneigentum - Alleineigentümer kann ein Gebäude zu Wohnungs bzw Teileigentumseinheiten - Bruchteilseigentümer können sich durch Einräumungsvertrag sondereigentum Einräumen Unterlagen Bauzeichnung plus Lageplan - Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag beim bau und Wohnungsaufsichtsamt - Grundbuchänderung jedes Sondereigentum erhält ein Eigenes Teileigentumsgrundbuch 
  • Gemeinschaftsordnung Verfassung der Eigentümergemeinschaft vereinbarung über aller regelungsbedürftigen Sachverhalte vereinbarung aller eigentümer oder anlage an teilungserklärung - Nutzungsbeschränkungen ( Tierhaltung, Ruhezeiten) - Veräußerung und Vermietungsbeschränkungen - Beschlußfähigkeit - Mehrheit bei Beschlüssen
  • Wirtschaftsplan Für jedes Kalenderjahr ist die Grundlage für vorläufige Wohngeldzahlungen. - vorraussichtliche Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben und die anteile für die Wohnung - Spätestens nach 6 Monaten - Verwaltungsbeirat muss Prüfen
  • Jahreseinzelabrechnung - Tatsächlich getätigte Ausgaben und tatsächlich zugeflossene Einnahmen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
  • Buchung von Betriebskosten - 20 Mietforderung an 601 Umlagen - 431 Anzahlung auf unfertige Leistungen an Mietforderung 20 - Bestandverminderung 648 an 15 noch nicht abgerechnete Betriebskosten Aktivierung nicht abgerechneter Betriebskosten für das Folgejahr - 15 noch nicht abgerechnete Betriebskosten an 646 Bestandserhöhung nicht abgerechneter Betriebskosten
  • Buchung von Heizmaterial - Bestandsintensiv = 170 Heizmaterial an 44212 verb aus der Hausbewirtschaftung 4421 an 274 Zahlung III Anfangsbestand + Zukäufe - Endbestand = Verbrauch 8002 Heizkosten an 170 Heizmaterial Aufwandsnah = 8002 Heizkosten an 44212 verb aus der Hausbewirtschaftung  44212 an Bank Endbestand minus Anfangsbestand = + Zunahme oder - Abnahme 170 an 8002 bei zunahme 8002 an 170 bei Abnahme
  • Sollstellung der Mieten - 20 Mietforderung an 431 und an 600
  • Buchung von Leerstand 431 AuL & 609 Erlösschmälerung an 20 MF
  • Mietminderung 609 an 20
  • Abschreibungen Wertberichtigungen auf Mietforderungen direkt 8550 Abschreibungen auf Mietforderung an 20 Zahlung im selben Jahr 2740 an 20 20 an 8550 Zahlung im nächsten jahr 274 an 20 20 an 66991 Erträge aus früheren Forderungen
  • Streit um Forderungen aus dem Mietverhältnis Handwerkerrechnung für Schadensbehebung 8099 Mieterbelastung an 44200 verb aus Bau und Instandhaltungsleistungen Ausgleich durch Wohnungsunternehmen 44200 an 274 Mieterbelastung  20 an 66982 Erträge aus Mieterbelastung
  • Zeitlische Abgrenzung - Aktiv Geld fließt im vorraus wir bezahlen im vorraus 291 ARA an 8.. wir erhaltung Zahlung im vorraus  wir erhalten Zahlung später 259 an 6 Passiv  - Wir erhalten Zahlung im vorraus verb. = Passiv wir müssen später Zahlen 8 an 4799 sonstige verbindlichkeiten Ertrag an 49 Pra Rückbuchung im Folgejahr 
  • Buchung von Darlehen - Annuität Nachsüssig Valutierung  290 Geldbeschaffungskosten & 274 an 41 1. Rate  41 & 872 an 274 Abschreibung Damnum 875 abschreibung GBK an 290 GBK Annuität vorschüssig Valutierung und erste Rate
  • Rückstellungskonto Bildung Aufwandskonto an Rückstellungskonto Auflösung Rechnung entspricht RS rückstellungskonto an verb.konto verb. konto an bank rechnung ist höher rückstellungskonto & Aufwandskonto an verb.konto verb.konto an bank  rechnung ist niedriger rs konto an verbindkonto und an erträge