VWL Schweimer (Fach) / BW O (Lektion)

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Wettbewerbsbeschränkungen

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  • Kollektivmonopole 1. Vertragliche Absprachen Gegenmaßnahme: Kartelle sind vertragliche Absprachen oder Beschlüsse mehrerer rechtlich selbstständige U, die geeignet sind, die Erzeugnisse oder Marktverhältnisse für den Verkehr von Waren oder gewerbliche Leistungen durch Beschränkungen des Wettbewerbs zu beeinflussen. Kartellverbot: Vertragliche Vereinbarung zum Zwecke der Wettbewerbsbeschränkungen sind verboten    
  • Kollektivmonopole 1. Vertragliche Absprachen Kartelltypen Preispolitik Preiskartell (U erhöhen gemeinsam die Preise) Konditionskartell (Gemeinsame AGBs, Leistungen, Skonto) Submissionskartell (Preisabsprachen bei staatl. Bauvorhaben) Mengen- und Gebietskartelle Quotenkartell (Absatzquote bei U bleibt stabil) Gebietskartell (Aufteilung von Absatzgebieten) Außenhandelskartelle Exportkartell (Aufteilen ausl. Absatzmärkte) Importkartell (Einkauf aus Ausland zu abgesprochenen Preisen) Produktkartelle Spezialisierungskartell (Spez. auf bestimmte Produkte) Typisierungskartell (Spezialteile Bsp. Radschraube Toyota)
  • Kollektivmonopole 2. Abgestimmtes Verhalten Gegenmaßnahme: Anbieter (Oligopole) mit gleichen Interessen stimmen ihr Verhalten durch formlose Informationen ab um Marktrisiken auszuschalten (Frühstückskartelle) Gegenmaßnahme: Verbot abgestimmter Verhaltensweisen
  • Kollektivmonopole 3. Parallelverhalten Gegenmaßnahme: U versuchen ihren Gewinn gemeinsam zu maximieren, indem sie bei Preiserhöhungen, die meist mit gestiegenen kosten begründet sind, im Gleichschritt vorgehen. Damit dies nicht auffällt, erhöhen die einzelnen Oligopolisten die Preise nacheinander, mit unterschiedlichen Raten.   Gegenmaßnahme: Missbrauchsaufsicht
  • Individualmonopole Unternehmenskonzentration Gegenmaßnahme a) U-Zusammenschlüsse in Form von Konzernen und Fusionen. Konzern: U bilden eine wirtschaftliche Einheit bleiben aber rechtlich selbstständig. Fusion: Die U verschmelzen und verlieren ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit. b) Gründung von Gemeinschafts-U U  des selben Wirtschaftszweiges gründen ein Gemeinschafts-U und übertragen dem einzelnen U bestimmte Funktionen (Verkauf, Fertigung, Entwicklung) c) Erwerb von Beteiligungen Bei 25% Beteiligung am Grundkapital können Satzungsänderungen verhindert werden. d) relatives U-Wachstum Durch eine ruinöse Vernichtungsstrategie ist ein Groß-U in der Lage, sein Marktanteil zu erhöhen. Gegenmaßnahme: Fusionskontrolle
  • Individualmonopole Behinderungswettbewerb Gegenmaßnahme a) Behinderungsmissbrauch Verdrängung oder Versperrung von Kontrahenten vom Markt 1. "Anzapfen" (besonders bei Handelsketten und Einkaufsgenossenschaften) Sie verlangen vom Hersteller z.B. für die Aufnahme oder Verbleib einer Ware im Sortiment ein "Eintrittsgeld" oder eine finanzielle Hilfe für die Druchführung von Werbung, oder für eine neue Geschäftsausstattung. 2.Preisunterbietungen Ziel: Schwächung von Konkurrenten Konzerne setzen Preise bestimmter Güter so an, dass Kosten nicht gedeckt werden (ruinöse Konkurrenz) 3.Liefersperre Behinderung der Konkurrenten am Marktzutritt (Konzerne liefern ihren Mitbewerber nicht die notwendigen Rohstoffe. 4.Bezugssperre Große Konzerne vereinbaren z.B. mit Handels-U, von bestimmten Mitbewerbern keine Ware zu beziehen. b) Ausbeutungsmissbrauch Marktbeherrschende Unternehemen nutzen ihre Marktmacht gegenüber den Verbrauchern aus, indem sie überhöhte Preise verlangen. Gegenmaßnahme: Missbrauchsaufsicht
  • Individualmonopole Marktbeherrschende U Gegenmaßnahmen Ein U ist makrtbeherrschend... a) wenn es ohne Wettbewerber ist b) keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist c) eine im Verhältnis zu seinem Wettbewerber überragende Marktstellung hat Gegenmaßnahme: Missbrauchsaufsicht