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Allgemeine BWL (Fach) / Definitionen (Lektion)

Definitionen, Fragen und verknüpfungen zu Grundlegenden Bwl Begriffen

Diese Lektion wurde von XBlackSunX erstellt.

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  • Entscheidungsmodelle: Tansportkostenmodell nach Weber:Gleiche Bedingungen an allen Standorten,Transportkosten entscheidend, diese steigenproportional zur EntfernungNutzwertanalyse:Maximierung des NutzwertesCheckliste:Suche nach wenigen Alternativen, die den gestelltenAnforderungen bzgl. der Wichtigsten Ziele amehesten entsprechen; dazu Gewichtung der SOF füreinzelne Branchen durch SOF-Kataloge
  • Wichtige Faktoren (Allbach): -Nähe zum Absatzmarkt-Verfügbarkeit von Arbeitskräften-Wirtschaftsfreundlichkeit von Behörden undBevölkerung-Steuerlast (geringe Steuerlast kann keinenschlechten ökonomischen SOF kompensieren
  • Einzelfirma: Vorteile:-Sie brauchen kein Mindestkapital-Ihre Gewinne müssen nicht geteilt werden-Sie haben größtmöglichen Gestaltungsspielraum-Sie können als sogenannter Kleingewerbetreibenderbeginnen-Sie haben keine Gründungsvorschriften zu beachten-Sie haben nur minimale Gründungskosten, danotarielle Vorschriften entfallen-Sie können sich rascher verändertenMarktbedingungen anpassenNachteile:-Auf Ihnen lastet die gesamte Verantwortung für dieGeschicke der Firma, was u.U. zu einererheblichen Arbeitsbelastung führen kann-Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen (privatund geschäftlich) unbeschränkt-Die Erweiterung Ihrer Kapitalbasis richtet sich nurnach Ihrem eigenen Vermögen
  • Einmann-GmbH (= Kapitalgesellschaft): Vorteile:-Beschränkte Haftung: Die GmbH haftet mit demGesellschaftsvermögen und nicht mit demPrivatvermögen der Gesellschafter-Das Geschäftsführergehalt gilt als steuerlichzulässige Betriebsausgabe-Sie führen als Angestellter Ihres Unternehmens dieGeschäfteNachteile:-Notarielle Beurkundung notwendig-Mindeststammkapital von 25.000,- € ist notwendig-(Haftung mit den gesamten Betriebsvermögen (auchSacheinlagen))
  • GbR bzw. BGB-Gesellschaft (= Sozietät): Vorteile:-keine Eintragung ins Handelsregister-relativ einfache zu gründende Gesellschaftsform(Kein Notar)-Mindestkapital ist nicht vorgesehen-Die BGB-Gesellschaft hat bei Kreditinstituten einhöheres Ansehen als dieEinzelunternehmung-Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß anMitbestimmungsmöglichkeitenNachteile:-Volle Haftung jedes Mitgesellschafterseinschließlich seines Privatvermögens-Viele BGB-Gesellschaften arbeiten ohnevertragsmäßige Grundlage. Deshalb könnenAuseinandersetzungen schnell existenzgefährdendfür die Gesellschaft werden
  • OHG: Vorteile:-Kein Mindestkapital-Die OHG hat bei Kreditinstituten ein höheresAnsehen als die Einzelunternehmung-Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß anMitbestimmungsmöglichkeitenNachteile:-Wegen der erforderlichen Kaufmannseigenschaft istdie Gründung und Führung der OHGmit einigen Formalitäten verbunden; dieUnternehmensform ist nur von Vollkaufleutenwählbar-Ein Handelsregistereintrag ist zwingendvorgeschrieben-Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt auch mitihrem Privatvermögen-Eine OHG ist buchführungspflichtig
  • KG: Vorteile:-Der Kommanditist haftet nur mit der Höhe seinerStammeinlage-Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben-Hohes Ansehen bei Banken, da Sie alsKomplementär voll haften-Hohe EntscheidungsgewaltNachteile:-Eintragung ins Handelsregister-Als Komplementär haften Sie sowohl mit IhrerEinlage als auch mit Ihrem Privatvermögen
  • Stille Gesellschaft: Vorteile:-Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig-Stärkung der Eingenkapitalbasis, ohne dass derKapitalgeber nach außen in Erscheinungtritt-Aus der Sicht des Darlehensgebers: individuellerund begrenzbarer Kapitaleinsatz, keingesetzliches Wettbewerbsverbot, keineMitarbeiterverpflichtung, keine (unmittelbare)Haftung-Haftung beschränkt sich auf die BeteiligungshöheNachteile:-Gefahr der zu starken Abhängigkeit vom Geldgeber-Der stille Gesellschafter trägt nach außen hin keineVerantwortung
  • Genossenschaft: Vorteile:-Für die Schulden der Genossenschaft haftet denGläubigern nur die Genossenschaft alssolche. Die Genossen haften somit nicht imAußenverhältnis-Das Beteiligungsrisiko ist für jeden einzelnenGenossen je nach Vereinbarung begrenzbar-Steuerliche VorteileNachteile:-Eintragung ins Genossenschaftsregister notwendig-Mindestens sieben Gründer sind nötig
  • Stiftung: Vorteile:-Die Stiftung unterliegt keiner Herrschaft Dritter-Juristische Trennung des Stiftungsvermögens vomStifter und dessen Nachkommen-Nach dem eigenen Ausscheiden aus der Stiftungbleibt man als potentieller EigentümererhaltenNachteile:-Genehmigung durch zuständige Landesbehördenotwendig-Anmeldung zum Stiftungsregister
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  • Verein: Vorteile:-Kein Mindestkapital notwendig-Verein ist eine juristische Person und haftet mit demVereinsvermögen-Fördermöglichkeiten von Vereinen sind vorhanden-Befreiung von fast allen SteuernNachteile:-Mindestens sieben Gründungsmitglieder sindnotwendig-Eintragung ins Vereinsregister-Für wirtschaftliche Belange ist der Vereinungeeignet-Die Mitgliederversammlung kann Sie als Vorstandabwählen
  • GmbH: Vorteile:-Kein Gesellschafter haftet persönlich, sondern nurder Gesellschaft gegenüber mit seinerEinlageNachteile:-Aufwendigere Gründungsformalitäten; notarielleBeurkundung, Eintragung insHandelsregister-Mindestkapital von € 25.000,--
  • (kleine)AG: Vorteile:-Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen-Es können weitere Anleger durch Ausgabe vonBelegschaftsaktien und durch den Eintrittvon Kunden als Gesellschafter beteiligt werden(kleinen AG)Nachteile:-Notarielle Beurkundung notwendig-Eintragung ins Handelregister-Mindestgrundkapital € 50.000,--Für Gründer kommt die Gründung einer großen AGnur sehr selten in Frage! Eine kleine AGist durch eine geringe Zahl von Anteilseignerngekennzeichnet.
  • GmbH & Co. KG: Vorteile:-Die Komplementärin ist die GmbH, also dieunbeschränkt haftende Vollhafterin, dieihrerseits von ihrer Rechtsnatur her in der Haftungbeschränkt ist-Flexible Eigenfinanzierung möglichNachteile:-Aufnahme von Fremdkapital ist schwierigeraufgrund der Haftungsbeschränkung desVollhafters-Gründungsvertrag zwischen der GmbH und denKommanditisten ist notwendig-Für die GmbH ist ein Mindestkapital von €25.000,-- vorgeschrieben-Der Unternehmerlohn ist – zumindest für den Teil,der auf die Geschäftsführung der KGerfolgt – keine abzugsfähige Betriebsausgabe, wenndie Geschäftsführung über einenGesellschafter-Geschäftsführer erfolgt, dergleichzeitig Kommanditist ist. Dieser gilt alssteuerlicher Mitunternehmer.
  • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) (überstaatliche Rechtsform): Vorteile:-Grenzüberschreitende Kooperation-Einheitlich geregelte Gesellschaftsform auf der EUEbene-Wenige Pflichtbestandteile im Gründungsvertrag-Multidisziplinäre Zusammenarbeit ist möglichNachteile:-Relativ aufwendige Suche nach einem geeignetenKooperationspartner-Mindestanforderungen hinsichtlich der Mitgliederder Vereinigung, desGründungsvertrages, der Registrierung und derVeröffentlichung:
  • Vergleiche zwischen verschiedenen Rechtsformen: Einzelunternehmen:• Das Risiko liegt alleine beim Existenzgründer.• Die Entwicklung des Unternehmensist direkt vom Einsatz, den Fähigkeitenund der Ausdauer des Unternehmersabhängig.• Die Entscheidungsbefugnis und derEntscheidungszwang liegen alleinebeim Gründer.• Die Kapitalkraft des Unternehmens istzugleich die Kapitalkraft des Unternehmers.• Handels- und steuerrechtliche Fragensind von der Kaufmannseigenschaftabhängig.• Das monatliche Entgelt des Unternehmerswird nicht als steuerlichzulässige Betriebsausgabe anerkannt.Beim Unternehmerlohn handelt essich lediglich um vorweggenommeneGewinne, die den eigentlichenGewinn am Jahresende nichtreduzieren. Dies wirkt sich also nichtsteuermindernd aus.Ein-Mann-GmbH(„Ein-Frau-GmbH“ ist nicht vorgesehen):-Diese Rechtsform wird durch eine natürliche oderjuristischePerson begründet. Vom Wesen her eineEinzelunternehmung,bietet sie den Vorteil der beschränktenHaftung.• Schulden und Vermögen gehören dem Unternehmernicht privat, sondern der GmbH als juristischePerson.• Das monatliche Geschäftsführergehalt, das dieGmbH dem Unternehmer zahlt, gilt als steuerlichzulässige Betriebsausgabe. Dies führt in der Regel zueinem geringeren Gewinn als bei derEinzelunternehmung.Dies wiederum führt zu einer geringerenKörperschafts- und Gewerbesteuerbelastung.• Die Anmeldung im Handelsregister darf ersterfolgen,wenn die Mindesteinlage von € 12.500 erbracht istund über den verbleibenden Teil der Einlage eineSicherheitbestellt ist. Die Kapitalgrundlage der GmbHbildet das Stammkapital von mindestens € 25.000.Das Stamm-kapital sollte ausreichend bemessen sein,um Verluste der Anlaufphase abzudecken.• Die GmbH haftet immer mit dem gesamtenBetriebsvermögen.Sacheinlagen können zu Stammkapitalhinzugerechnet werden
  • GbR oder OHG – Worin liegen die Unterschiede? Bei der OHG ist im Unterschied zur GbR derspezielle Zweck darauf gerichtet, einvollkaufmännisches Handelsgewerbe zu betreibenund die gemeinschaftliche Firma zuverwenden• Gemein haben GbR und OHG, dass alleGesellschafter jeweils vollumfänglich, also auchmit dem Privatvermögen haften, was offenbar eingroßer Nachteil dieserUnternehmensform sein könnte, zumal, wenn SieIhre Mitgesellschafter nicht genaukennen• Wie die GbR ist die OHG selbst zwar grundsätzlichohne Rechtspersönlichkeit, d. h. siekann nur über ihre Gesellschafter agieren. Allerdingshaben beide eine steuerlicheRechtsfähigkeit, was die Umsatz- undGewerbesteuer angeht und die OHG (nicht dieGbR) kann von sich aus klagen und verklagt werden• Nicht jeder Personenzusammenschluß kann in derRechtsform der OHG firmieren. DieOHG muss darauf ausgerichtet sein, einvollkaufmännisches Handelsgewerbe zubetreiben
  • Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft: -Besseres Image durch "richtige" Rechtsform-Passendes Gesellschaftsrecht-Flexibleres Gesellschaftsrecht-Einfache Art der Änderung desGesellschaftervertrages-Keine Gewerbeertragssteuer-Nur einmal Vermögenssteuer-Überschußrechnung möglich-Umsatzbesteuerung nach vereinnahmtenEntgelten-Einfache Steuerdeklaration-Keine verdeckte Gewinnausschüttung
  • Vorteile der Kapitalgesellschaft: -Keine persönliche Haftung der Gesellschafter-Geringe persönliche Haftung der Geschäftsführer-Pensionsrückstellungen möglich-Thesaurierte Gewinne unterliegen einemgeringeren Steuersatz- u.U. Sparerfreibetrag von 3100 € fürAusschüttungen- u.U. Werbungskostenpauschalbetrag fürArbeitnehmer von 1044 €
  • Risiko oder Gewinnerwartung niedrig: Einzelfirma oder OHG
  • Risiko oder Gewinnerwartung hoch: GmbH & Co. KG
  • Vermögen der Gesellschaft klein: GmbH
  • Vermögen der Gesellschaft groß: Einzelfirma, OHG oder Mischform