Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung (Fach) / Mieterhöhung (Lektion)

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Änderung der Miete

Diese Lektion wurde von doudou2410 erstellt.

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  • Mieterhöhung nach vereinbarung - Muß während der laufzeit getroffen werden nicht bereits bei Abschluss für die zukunft. - keine Erhöhungsgrenzen - 15 Monate sperrfrist bei späterer Mieterhöhunhg
  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - der richtige Vermieter muß an den richtigen Mieter , in der richtigen Form, mit dem richtigen Inhalt ein Mieterhöhungsverlangen schicken. - Die Ortsübliche Vergleichmiete ist das übliche Entgelt das in der Gemeinde bzw. vergleichbaren gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art,Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart wurde.  - erhöhungen auf Grund von Betriebskosten bleiben unbeachtet.
  • Voraussetzungen für die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Die Miete muß zum Zeitpunkt des Wirksam werdens der Mieterhöhung mindestens 15 Monate unverändert sein. - andere erhöhungen bleiben ausser betracht.  - Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gilt der Zeitpunkt der ersten Mietzahlung. - Kappungsgrenze 20 bzw. 15 % Mieterhöhungsverlangen muss in Textform verfasst und begründet werden.
  • Inhalt Mieterhöhungsverlangen Namen Vermieter Mieter und vertretungsvollmachten  Hinweis auf Überlegungs und Zustimmungsmöglichkeiten. Die Ausgangsmiete und den Erhöhungsbetrag oder Endbetrag Die Art der Mieterhöhung Die Begründung warum die Neue Miete Ortsüblich ist, Die Wohnfläche.  Hinweis auf die entsprechende Miete gemäß qualifizierten Mietspiegel  Kürzungsbeträge falls vorhanden
  • Begründungsmittel Mietspiegel 
  • Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung einseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung Formfrei auch durch schlüssiges Verhalten   Bei mehreren Mietern müssen alle Zustimmen  Stimmt der Mieter nicht zu kann der Vermieter auf Zustimmung klagen 
  • Fristen beim Erhöhungsverlangen Überlegungsfrist :  Frist endigt mit dem Ablauf des 2 Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Beginn der Mieterhöhung : Mit Beginn des 3 Kalendermonats nach Verlangen  Klagefrist: 3 Monate nach überlegungsfrist Kündigungsfrist: Mieter kann Kündigen bis zum Ende der Überlegungsfrist
  • Mieterhöhung Modernisierung  Nach Abschluss der Maßnahmen in Textform  Inhalt: durchgeführten Maßnahmen, Grad der Einsparungen  Zusammenstellung der Kosten  Erläuterung des Abzugs der eingesparten Kosten für Instandhaltung und Instandsetzungskosten Verteilungsmaßstab  Erläuterung abzuziehender Zuschüsse und Zinsverbilligungen  Angabe des Zeitpunkts von dem ab die Mieterhöhung verlangt wird
  • Kosten der Modernisierung  Baugenehmigungskosten, Baukosten, Materialkosten, Arschitektenhonorare, Reinigungskosten,Kosten für Schönheitsreparaturen, Aufwendungsersatz
  • Keine Kosten der Modernisierung   Finanzierungs und Kapitalbeschaffungskosten Kosten allgemeiner Verwaltungskosten  Betrag des Mietausfalls  Bauliche Maßnahmen zu denen der Vermieter verpflichtet war
  • Fristen bei Mieterhöhung der Modernisierung  Beginn der Mieterhöhung beginn des 3 Monats nach Erhöhungsverlangen  Frist verlängert sich um 6 Monate bei Fehlern . Kündigungsfrist Sonderkündigung 2 Monate zum Ablauf des 2 Monats nach Zugang des erhohungsverlangens zum Ablauf des Übernächsten Monats.
  • Mieterhöhung bei Betriebskosten  Bei Vorrauszahlungen hat der Mieter so wie der Vermieter das Recht die vorrauszahlung nach der Abrechnung anpassen in Textform geschuldet mit der nächsten Erhöhung. angemessene vorrauszahlungen Pauschalen : Nur wenn Vereinbarung im Mietvertrag steht einseitige Erklärung in Textform angemessen erhöhen Grund muß bezeichnet und begründet sein. Die Erhöhung wird grundsätzlich wirksam mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats  Anzugeben ist der Grund der Kostensteigerung, Höhe der Differenz zwischen früheren und neuem Kostenniveau, Umlagemaßstab der Kostensteigerung  Ermäßigung sind unverzüglich an den Mieter Mittzuteilen