Rechnungswesen (Fach) / Bilanzbuchhalter (Lektion)

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Theorie Buchhalter Wirtschaftskammer

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  • Umsatz kann …. - steuerbar - nicht steuerbar sein z. B. Versicherungsvergütungen, Verkauf PKW, echte Zuschüsse (echt=ohne Gegenleistung, bspw. Zuschuss für Photovoltaik, Buchung Klasse 0 oder 9, Unternehmer verkauft seine private Küche
  • Wann ist ein Umsatz steuerbar? § 1 (1) UStG Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze - Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt... - Eigenverbrauch im Inland - Einfuhr bzw. der innergemeintschaftliche Erwerb aus dem Drittland bzw. aus einem EU-Mitgliedsstaat 
  • Ein steuerbarer Umsatz ist ... - steuerpflichtig, wenn im UStG § 6 keine Befreiung vorliegt  - steuerfrei ( echt steuerbefreit o. unecht steuerbefreit)
  • Was ist eine Lieferung? § 6 UStG  Lieferungen sind Leistungen,  durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.  Die Verfügungsmacht kann von dem Unternehmer selbst oder in dessen Auftrag durch einen Dritten verschafft werden. 
  • Einheitlichkeit der Leistung Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung,  dürfen wirtschafltich zusammengehörende Leistungen für umsatzsteuerliche Zwecke nicht in Einzelleistungen zerlegt werden.  d.h. eine Leistung kann immer nur Lieferung oder sonstige Leistung sein. Unselbstständige Nebenleistungen (Verpackung, Transport, Montage etc. ) teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung.  Bsp. Hauptleistung frei = Nebenleistung frei
  • Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird.. die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke die außerhalb des Unternhemens liegen  - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert
  • WerkLIEFERUNG Wann Lieferung, wann Leistung? § 3 (4) UStG Hat ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet Stoffe, die er selbst beschaffen muss so handelt es sich um eine Lieferung.  Außer es handelt sich um Zutaten oder sonstige Nebensachen (Werklieferung). Das gilt auch dann, wenn die Sachen mit dem Grund und Boden verwachsen sind.  Bsp. Leistung: Gold wird eingeschmolzen und zu Ring geformt Lieferung: Gold wird eingeschmolzen, zu Ring geformt & mit Diamant besetzt
  • Was ist eine Montagelieferung? Einzelteile werden an den Ort der Aufstellung geliefert. Dort werden noch umfangreiche  Arbeiten vorgenommen, durch die das Werk dann erst zu Ende gestellt wird.  Bsp.  - Fertigteilhaus wird geliefert und in Ö. zusammengebaut (Lieferort Ö, Besteuerung Ö) - Tischler montiert Ladeneinrichtung in Geschäft
  • Ein steuerbarer Umsatz ist …. - steuerpflichtig (Normalsteuersatz 20 % o. ermäßigter Steuersatz 20 % ) - steuerbefreit  echt steuerfrei: mit Vorsteuerabzug unecht befreit: ohne Vorsteuerabzug 
  • steuerfrei § 6 UStG - Ausfuhr von Gegenständen ins Drittland  - Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftschiffahrt - Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderugsverkehr - Beförderung von Personen in See- und Luftschiffahrt - Lieferung von Gold an Zentralbanken  - Gewährung und Vermittlung von Krediten
  • Unterscheidung Lieferort - Lieferort ohne Beförderung o. Versendung:  Lieferung von Grundstücken, Gebäuden und anderen unbeweglichen Gegenständen, Werklieferung (z.B. Hausbau), Lieferung von Gegenständen die sich in einem Lager befinden und bei denen die Verschaffung der Verfügungsmacht nicht durch körperliche Übergabe sondern durch Übergabe von Lagerscheinen, Ladescheinen usw. erfolgt = Lieferort ist dort wo sich Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung befindet - Lieferort mit Beförderung oder Versendung:  = dort, wo die Verschaffung des Gegenstandes beginnt
  • Lieferort ohne Beförderung oder Versendung § 3 (7) UStG Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.  darunter fallen: Lieferung von Grundstücken, Gebäuden und anderen unbewegl. Gegenständen, Werklieferung (z.B. Hausbau) Bsp. der griechischer Unternehmer Maurus verkauft sein Haus in Linz Lieferort: Österreich, Gebäude befindet sich zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe in Deutschland
  • Lieferort bei Lieferung mit Beförderung oder Versendung § 3 (8) UStG  Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt.  Bsp. Bierhändler aus Kärnten verkauft 100 Kisten Bier an einen Schweizer Gasthof. Er übergibt die Kisten in Salzburg an einen Spediteur, der das Bier in die Schweiz befördert.  Lösung:  Lieferort = Österreich, dort wo Beförderung beginnt