rechttswssschaften (Fach) / Schuldrecht AT K/W (Lektion)
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schuldrecht AT aus K/W
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- teilbare und unteilbare leistung und folgen teilbar wenn zwischen dem ganzen und teilen bloß ein quantitativer unterschied besteht, ansonsten unteilbar: zweifelsregel. es kann ausdrücklich oder schlüssig was anderes vereinbart werden teilweise erbringen einer teilbaren leistung: teilweises erlöschen der schuld teilbare leistung zum teil unmöglich: die schuld geht teilweise unter teilweise unmöglich bei unteilbare leistung: unmöglichkeit er gesamtleistung
- was ist die wahlschuld eine verbindlcihkeit wobei nur eine oder die andere leistung zu erbringen ist. die wahl hat im zweifel der schuldner (§906) anderes kann vereinbart werden gerät der schuldner mit der wahl in verzug kann der gläubiger entweder die eine oder die andere leistung verlangten ist ein gläubiger im auswahlverzug kann der schuldner zur wahl auffordern und bei weiterem verzug selber wählen oder vom vertrag zurücktreten (§906 abs 2) zufälliger untergang eines wahlstückes: wahlberechtigte ist nicht gebunden (§907) verschuldeter untergang vom verpflichteten: der andere kann erfüllungsinteresse oder die verbliebene sache wählen.
- welche arten von stundungen gibt es fälligkeitsändernde stundung: hier wird der zeitpunkt der fälligkeit hinausgeschoben. reine stundung: hier wird nur der zeitpunkt der geltendmachung hinausgeschoben. der schuldner ist weiter im verzug und muss verzugszinsen zahlen was vereinbart ist ist durch auslegung zu ermitteln. nach fälligkeit vereinbarte stundung ist iZw reine stundung ausser es wurde ein entgelt gezahlt
- wann steht einem die einrede des nicht (gehörig) erfüllten vertrages zu die einrede ist eine ausformung des zug um zug prinzips. solange der andere seine leistung noch nicht (gehörig) erbracht hat, kann auch hder andere seine leistung zurückbehalten. bei mangelhafter sache oder verbesserung fordern kann nach hM der ganze lohn/preis zurückgehalten werden das zurückbehaltungsrecht setzt ein recht auf leistung voraus (also nicht bei wandlung/minderung)
- wann entfällt das recht auf zurückbehaltung beim zug um zug prinzip wenn verbesserung ungerechtfertigt zurückweist o.ä. weiters bezieht sich das zurückbehaltungsrecht nur auf leistungen die im austauschverhältnis stehen. kein zurückbehaltungsrecht daher bei falschlieferung oder wegen eines mangelfolgeschadens.
- folgen des zufälligen untergangs der sache führt zum zerfall des vertrages §1447 bereits errbachte leistungen sind zurückzuerstatten oder zu vergüten. tritt aber an die stelle der untergegangenen sache ein stellvertretendes commodum, kann dieses verlangt werden im gegenzug zur eigenen leistung.
- unzumutbarkeit und unerschwinglichkeit bei unmöglichkeit unzumutbar ist eine leistung vor allem wenn sie sein leben gefährdet oder einen schweren gewissenskonflikt verursachen würde unerschwinglich ist wenn sie ganz aussergewöhnlich hohe kosten verursachen würde wegen änderung der umstände und der schuldner vom wirtschaftlichen ruin bedorht wäre beides wird dem unmöglichwerden gleichgestellt.
- rechtsfolgen des objektiven schuldnerverzuges §918 gläubiger hat wahlrecht er kann weiterhin auf erfüllung bestehen oder unter setzung einer nachfrist (Ausser die leistung wird bereits ernstlich verweigert) zurücktreten. während des verzugs hat der schuldner die preisgefahr.(gegenleistungsgefahr) ausserdem immer verzugszinsen (§1333)
- rechtsfolgen des subjektiven schuldnerverzugs §918 der gläubiger kann auf erfüllung bestehen und den verspätungsschaden geltend machen (der schaden der durch den verzug entstand) er kann zurücktreten unter angemessener nachfrist und schadenersatz wegen nichterfüllung geltend machen (erfüllungsinteresse)
- definition fixgeschäft in §919 geregelt: nach natur des geschäftes oder dem schuldner bekannten zweck der leistung hat der gläubiger an einer verspäteten leistung kein interesse. folgen sind zerfallen bei zufällig und erfüllungsinteresse bei verschuldeten relatives fixgeschäft: gläubiger kann unverzüglich mitteilen und auf erfüllung verlangen, das geschäft wird zum einfachen zeitgeschäft absolutes fixgeschäft: es kann gar nicht später geleistet werden (zb hochzeitsfoto)
- abgrenzung gläubigerverzug und unmöglichkeit der leistung die verhinderung des gläubigers ist oft auch ein unmöglichkeitsfall (lehrer kann schüler nicht unterrichten weil krank) hA sphärentheorie: annahmeverzug ist dann wenn der schuldner zur leistung bereit ist, die hindernisse vorübergehend sind und auf seiten des gläubigers liegen.
- rechtsfolgen der lieferung eines aliud wenn nicht nur mangelhaft, sondern eine völlig andere sache geleistet wird als geschuldet liegt ein aliud vor. es kommen nicht gwl zur anwendung, der schuldner wird so betrachtet als hätte er gar nicht geleistet, also schuldnerverzug regeln. es ist nach sprachgebrauch und verkehrssitte darauf abzustellen wann eine völlig andere gattung vorliegt.
- öffentliche äußerungen, beschreibungen oder muster im gwl recht §922 grundsätzlich sind auch beschreibungen, proben oder muster haftungsbegründend. dasselbe gilt für öffentliche äußerungen des übergebers und herstellers (v.a. werbungen) sowie jenen des EWR importeurs und anscheinsherstellers. öffentliche äußerungen binden aber nicht wenn er sie nicht kannte oder kennen musste, sie berichtigt wurden vor abschluss oder wenn sie den vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.
- was kann alles ein rechtsmangel sein und wann kann er geltend gemacht werden wenn der erwerber nicht eigentümer wird ungewöhnliche lasten auf der sache (zb dienstbarkeiten) ein nicht existentes recht/sache verkauft wurde eine wohnung bestandfrei gekauft und kann nicht bewohnt werden wegen mietrecht. er kann -erst/schon dann- geltend gemacht werden wenn der rechtsmangel unzweifelhaft ist.
- wann kann erst auf die sekundären gewährleistungsbehelfe umgestiegen werden §932 unmöglichkeit der primären unverhältnismäßig hoher aufwand für übergeber verweigerung der verbesserung/austausch verzug der verbesserung/austausch (oder auch bemühungen um verbesserungen schlagen fehl) erhebliche unnanehmlichkeiten für den übernehmer unzumutbarkeit aus triftigem beim übergeber liegenden grunde
- wer hat die wahlmöglichkeit bei den gewährleistungsbehelfen primären: der übernehmer hat das wahlrecht, der übergeber kann dem aber die unmöglichkeit oder untunlichkeit entgegenhalten sekundäre: der übernehmer auch hier wahlrecht. ausser es ist ein geringfügiger mangel. ausser die minderung wäre untunlich weil die verbesserung viel weniger kostet als der minderungspreis.
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- wie bestimmt sich die geringfügigkeit bei den sekundären gwl behelfen es ist zu prüfen wie unverhältnissmäßig die auflösung des vertrages angesichts des geltend gemachten mangels wäre. eine zugesicherte eigenschaft ist fast immer ein nicht-geringfügiger mangel nach judikatur.
- vermutung im gwl recht §924 innerhalb von 6 monaten ab übergabe wird vermutet dass der mangel schon vorhanden war. dies auch dann wenn erst später gerichtlich geltend gemacht wird, aber bewiesen werden kann das der mangel innerhalb der 6 monate aufgetreten ist vermutung greift nicht wenn sie mit art der sache oder des mangels unvereinbar ist
- was ist die perpetuierung der einrede eine aussergerichtliche anzeige des mangels hat auch ausserhalb des UGB bedeutung. ein anzeigen innerhalb der gewährleistungsfrist führt dazu das eine einrede erhalten wird die nicht der gwl frist unterliegt, und auf minderung oder abweisung einer noch nicht bezahlten kaufpreisklage. (§933 abs 3)
- wann ist die gewährleistung ausgeschlossen offensichtliche mängel oder aus öffentlichen büchern ersichtliche mängel und bei vertragsabschluss bekannte mängel (§928) sind vom gwl recht ausgeschlossen. (ausser sie wurden zugesichert/arglistig verschwiegen) haftung nur bei zusicherung oder arglist bei kauf in pausch und bogen (§930) bei verzicht §929 verzichte sind restriktiv auszulegen: iZw sie umfassen nicht die geltendmachung von mangelfolgeschäden oder ausdrückliche zusicherung von eigenschaften. der ausschluss jeglicher gewährleistung ist sittenwidrig laut rspr
- wann beginnt der fristenlauf im gwl recht sachmängel: ab vollständigen ablieferung der sache rechtsmängel: erst mit dem tag an dem der rechtsmangel unzweifelhaft ist. viehmängel: 6 wochen ab ablieferung
- was sind positive vertragsverletzungen und rechtsfolgen darunter werden mangelfolgeschäden (schaden an übrigen gütern durch mangelhafte leistung) und begleitschäden (schaden an übrigen gütern unter ordnungsgemäßer leistung) führen zu schadenersatzansprüchen aus vertrag (§1295) setzt also auch verschulden voraus.
- unterschied garantie und gewährleistung eine garantie ist ein freiwillig rechtsgeschäftliches geschäft. sie besteht neben gewährleistung und kann auch andere bedingungen haben zb das es nicht auf mangel in übergabe ankommt sondern das irgendwann ein mangel auftritt. (im zweifel sogar anzunehmen) kann vom verkäufer (unechte) oder hersteller (echter garantievertrag) kommen
- tilgungsregeln bei mehreren verbindlichkeiten gegenüber demselben gläubiger §1415,1416 grundsätzlich ist die vereinbarte schuld zu tilgen im zweifel oder der gläubiger ist nicht einverstanden: zahlungen zuerst auf zinsen dann auf das kapital. von mehreren kapitalien hat das fällige den vorrang bei mehreren fälligen ist die beschwerlichste zuerst
- welche aufrechnungsverbote gibt es eigenmächtig oder listig entzogene, in verwahrung oder bestand genommene sachen sind kein gegenstand der aufrechnung (§1440 satz 2) dies gilt aber nur einseitig für den dieb (etc) aufrechnungsverbote können auch vereinbart werden.
- was bewirkt der tod einer vertragspartei tod des schuldners: nur höchstpersönliche schulden führen zum erlöschen, alle anderen gehen an den erben (§1448) tod des gläubigers: forderungen gehen auf die erben über bis auf bestimmte.
- was ist die novation §1376 es ist die änderung eines rechtsgrundes (titel) oder änderung eines hauptgegenstandes (hauptleistungspflicht) es wird eine alte verbindlichkeit unter gleichzeitiger begründung einer neuen aufgehoben, die neue entsteht aber nur wenn die alte tatsächlich bestand (§1376)
- rechtsfolgen einer novation eine erfolgreiche anfechtung/rücktritt des novationsvertrags lässt die frühere verbindlichkeit wieder aufleben gegen die alte forderung bestehenden einreden gelten auch gegen die neue bürgschaften und pfände der alten verblindlichkeit erlöschen (§1378) ausser sie stimmen zu.
- was ist die schuldänderung eine bloße änderung von vertraglichen nebenbestimmungen. das alte verhältnis bleibt es wird nur umgestaltung. (vor allem leistungszeit/ort, quantität etc)
- was ist ein vergleich der vergleich ist eine einverständliche neufestlegugng stritter oder zweifelhafter rechte (§1380) der erlass einer unstreitigen schuld (§1381) oder das anerkenntnis ohne nachgeben des anderen ist kein vergleich. bestimmte rechte des öffentliches interesse können nicht verglichen werden (§1382 zb ehegültigkeit)
- welche wirkung hat ein vergleich und einwendungen er schafft einen neuen rechtsgrund der konstitutiv wirkt.er bleibt gültig auch wenn sich die wahre rechtslage heraustellt einwendungen gegen die bisherige forderungen können gegen die festgestellte verbindlichkeit nicht mehr erhoben werden (bereinigungswirkung) soweit sie vom vergleich erfasst sind (nicht zb die geflissentlich verheimlicht wurden §1389)
- willensmängel und der vergleich eine anfechtung aus irrtum über die verglichenen punkte ist nicht möglich (§1387) wenn aber gewisse umstände beim vergleichsabschluss als feststehend angenommen wurden (vergleichsgrundlage, zb die stange war schon vor dem unfall beschädigt) gibt es darüber eine irrtumsanfechtung auch ein erklärungsirrtum ist relevant list und drohung berechtigen auch zur anfechtung über verglichene punkte auch wucher ist möglich aber nicht laesio enormis (§1386)
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- was ist das anerkenntnis grundsätzlich wird es als unterart des vergleichs angesehen und im wesentlichen dessen regelungen unterworfen. der unterschied liegt darin das nur eine seite nachgibt. (konstitutive wirkung) vom echten anerkenntnis ist das deklarative anerkenntnis als bloße wissenserklärung zu unterscheiden. (bloßer beweisumstand) für die unterbrechung der verjährung nach §1497 genügt ein deklaratives anerkenntnis
- wie sind zessionsverbote zu behandeln werden sie nicht gerade zwischen unternehmern abgeschlossen sind sie gültig und haben absolute wirkung. eine zession ist auch gegenüber dem zessionar ungültig. zwischen unternehmern gibt es den §1396a: ein zessionsverbot ist nur gültig wenn im einzelnen ausgehandelt und nicht gröblich benachteiligent im einzelfall. (abs 1) ein doch einmal gültiges zessionsverbot wirkt nur relativ. der zedent kann trotzdem wirksam abtreten. sobald abtretung und zessionar bekannt wurden kann nicht mehr an den zedenten geleistet werden (ausser aufgrund leichter fahrlässigkeit) man wird auf SE anspruch verwiesen.
- bedeutung der verständigugn des schuldners in der zession grundsätzlich bedarf es nicht der verständigung des schuldners zur wirksamkeit. solange aber keine verständigung erfolgte kann er solange an den altgläubiger zahlen. (§1395 S2) verständigt der gläubiger fälschlich von einer gar nicht gültigen zession (putativzession) kann er auch schuldbefreiend an den vermeintlichen neugläubiger zahlen.
- ist ein gutgläubiger erwerb von forderungen möglich §367 kommt nicht zur anwendung da hiervon nur körperliche sachen erfasst sind. der gutgläubige erwerb einer dem zedenten nicht zustehenden forderung ist überhaupt nicht möglich eine nur zum schein abgetretene forderung kann vom dritten trotzdem gutgläubig erworben werden (§916 abs 2) auch eine zession einer getilgten aber noch im grundbuch eingetragenen hypothekarfoderung kann gutgläubig erworben werden
- was ist das besondere an der sicherungszession es ist eine eigennützige treuhand (beachte aussenverhältnis können und dürfen) der zessionar erwirbt die forderung unter der bedingung das sie nur bei zahlungsverzug des shculdners befriedigen soll. zur gültigkeit ist die verständigugng des schuldners (drittschuldnerverständigung) oder ein vermerk in den geschäftsbüchern des zedenten notwendig
- welche einwendungen hat der schuldner gegen den zessionar zuerst alle einwendungen die ihm gegenüber dem zedenten zustanden (auch rücktritt etc) bis zum zeitpunkt der verständigung von der abtretung. (u.a. aufrede) aus dem verhältnis zwischen zedent und zessionar: nur soweit die gläubigerstellung des zessionars in frage gestellt wird, und auch nur wenn dies nicht ein bloß dem zedenten zustehendes recht ist (insbes relative nichtigkeit, anfechtung zb) der schuldner verliert alle einwendungen wenn er die forderung "anerkannt hat" §1396 Satz 2
- was ist die inkassozession der zessionar wird gläubiger durch abtretung, ist aber verpflichtete die leistung an den zedenten abzuführen. es handelt sich um eine treuhand auch einwendungen des schuldners die nach verständigung entstehen lässt man gegen den zessionar zu.
- was ist die stille zession der schuldner wird hier nicht verständigt aber die forderung abgetreten.
- was ist sehr wichtig für die zession einer noch künftig zu entstehenden forderung oder mehrere zessionen auf einmal die zessionen die abgetreten werden müssen immer ausreichend bestimmt sein ansonsten genügen sie nicht dem bestimmtsheitserfoderniss.
- voraussetzungen und folgen beim schuldeintritt (schuldübernahme entweder vertrag zw altschuldner und neuschuldner und zustimmung des gläubigers, oder vertrag zwischen neuschuldner und gläubiger zugunsten des altschuldners (§1405, 1406 abs 1) alle einwendungen des altschuldners bleiben erhalten bürgen und pfänder haften nur wenn sie zugestimmt haben (§1407 abs 2) bei gleichzeitiger wechsel des hauptgegenstandes oder rechtsgrundes treten gelichzeitig folgen der novation ein (§1410) wodurch sicherheiten erlöschen
- was ist ein schuldbeitritt der neue schuldner tritt neben den alten, beide schulden solidarisch. (ist iZw anzunehmen §1406 abs 2) der gläubiger muss nicht zustimmen, es stellt ihn nur besser nach neuester OGH entscheidung werden die formerfordernisse analog angewendet bei sicherstellung einer materiell fremden verbindlichkeit.
- was passiert bei vertragsübernahme ist zulässig wenn alle beteiligten zustimmen. der vertragsübernehmer übernimmt alle verpflichtungen und forderungen und alle gestaltungsrechte ohne änderung des schuldverhältnisses manchmal ist dies sogar von gesetz möglich oder vorgesehen (§12 MRG, §14 MRG)
- was ist das gesamtschuldverhältnis beim gesamtschuldverhältnis gibt es mehrere personen auf schuldnerseite. es kann solidarisch ausgestaltet sein oder das nur jeder einen teil erbringen muss ein erlass des gläubigers gegenüber einem schuldner wirkt nur diesem gegenüber, nicht gegenüber regressansprüchen ehemaliger mitschuldner
- angehörigenbürgschaft ogh hat wuchertatbestand für nahe angehörige ausgedehnt, voraussetzungen: der gläubiger hat erkannt das der bürge durch die verpflichtung krass überfordert wurde der gläubiger erkannte dass er sich in einer psychischen zwangslage befand oder das risiko heruntergespielt wurde.
- wie ist der wuchertatbestand aufgebaut er enthält ein objektives kriterium: das auffallende missverhältnis von leistung und gegenleistung und ein subjektives kriterium: ausbeutung von leichtsinn, zwangslage, etc (rpsrp begnügt sich statt ausbeuten schon mit fahrlässigkeit des wucherers)
- in welchen verträgen ist die absorptionsmethode maßgebendd für kaufvertrag mit tauschvertrag und miete und pachtvertrag
- was passiert bei leistung an zahlung statt (datio in solutum) die vertragliche hauptleistung wird geändert mit der gleichzeitigen leistung der anderen sache. (§1414) zugleich gehen sicherungen unter mit leistung die wandlung führt zum aufleben der ursprünglichen forderung. iZw: körperliche sachen sind an zahlungs statt. wechsel, scheck und sonstige forderungen zahlungshalber gegeben.
- rücktritt wegen nichteintritts "maßgeblicher umstände" der verbraucher hat ein rücktrittsrecht im §3a KSchG, sofern der verbraucher die umstände nicht selbst vereitelt hat. maßgeblich sind nur solche umstände die im §3a abs 2 dargestellt sind. verjährung im abs 3. eine woche ab kenntnis des nichteintritts und belehrung über das rücktrittsrecht. absolute frist von 1 monat ab beiderseitige erfüllung. folgen sind im §4 KSchG aufgezählt ausgeschlossen wird das rücktrittsrecht aus den abs 4 aufgezählten gürnden
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