AWL (Fach) / Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit (Lektion)
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Grundlagen des WIrtschaftens
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- Aufbau Recht "Naturrecht" Verfassung Gesetz Verordnung Satzung Verwaltungsakt Gewohnheitsrecht
- Öffentliches Recht Zwischen Bürgern und Trägern der öffentlichen Gewalt oder zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt Über- und Unterordnung zwingendes Recht: Abweichungen nicht möglich Beispiele: Strafrecht Steuerrecht
- Privatrecht Zwischen einzelnen (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander Gleichrangigkeit nachgiebiges Recht: innerhalb des vorgegebenen Rahmens können frei rechtliche Regelungen vereinbart werden Beispiele: Bürgerliches Recht Handelsrecht
- Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
- Rechtssubjekte Natürliche Personen (Geburt bis Tod) Juristische Personen des Privatrechts (Gewinnorientiert, Gründung bis Auflösung) Juristische Personen des öffentlichen Rechts (staatl. Interesse, Gründung bis Auflösung)
- Geschäftsunfähigkeit §104 $105a unter 7 Jahren dauernd geisteskranke Botenleistungen sind wirksam (Ausnahme) NICHTIG!
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit §106 zwischen 7 und 18 Jahren §§108, 109 schwebend unwirksam -> Geben die Eltern ihre Zustimmung? §110 Taschengeldparagraph (zwingend "Taschengeld" oder "Geld zur freien Verfügung") KEIN Ratenkauf §113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis §112 selbstständiges Erwerbsgeschäft §107 rechtlich vorteilhaftes Geschäft (keine Schulden, Mieter o.ä.)
- Formen von Willenserklärungen (WE) ausdrückliche Äußerung (schriftlich, mündlich) schlüssiges (konkludentes) Handeln Schweigen (gilt in der Regel als Ablehnung -> Ausnahme: Kaufleute die in regelmäßigem Geschäftsverkehr miteinander stehen ANNAHME)