Recht (Fach) / Arbeits- und Sozialrecht (Lektion)
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Arbeits- und Sozialrecht
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- Was versteht man unter einem Werkvertrag? Werkunternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes für den Auftraggeber. Vertrag ist erfüllt, wenn das bestellte Werk vollendet ist.
- Was versteht man unter einem freien Dienstvertrag? liegt vor, wenn sich jemand vertraglich verpflichtet, für eine andere Person eine kontinuierliche Tätigkeit ohne persönliche Abhängigkeit zu erbringen (man schuldet eine Tätigkeit, ist aber nicht persönlich abhängig) nicht voll in die betriebliche Organisation eingebunden verwendet idR eigene Betriebsmittel schuldet keinen bestimmten Erfolg z.B: Konsulenten, Beratung, Vortragender auf der FH
- Was versteht man unter arbeitnehmerähnliche Personen? Erbringen Dienste für einen Auftraggeber in persönlicher Selbstständigkeit, aber nicht in wirtschaftlicher Abhängigkeit Kriterien: angewiesen auf einen oder wenige Auftraggeber + Betriebsmittel des Auftragsgebers Folge: Anwendung arbeitsrechtlicher Schutznormen: Haftungsbeschränkung für AN Gleichbehandlungsgebot z.B.: Tankstellenpächter, Franchise-Nehmer
- Welche Arbeitsgruppen gibt es? Angestellte: kaufmännische Dienste höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleidienste (Führung eines Kanzleibetriebes) Arbeiter: (AN, die nicht unter das AngG fallen) -> Wer nicht Angestellter ist, ist Arbeiter Vertragsangestellte (Anwendung des AngG ist vertraglich vereinbart) Ferialpraktikum: echtes = Ausbildungsverhältnis ohne Arbeitspflicht -> kein AN (Lern- und Ausbildungszweck; nur Unfallversicherung) unechtes = persönliche Abhängigkeit -> voll versichert Voluntäre = ohne Entgelt und ohne Arbeitspflicht, nur Unfallversicherung
- Wie sind Führungskräfte zu beachten? Leitende Angestellte (AN mit Leistungsfunktion) GmbH-Geschäftsführer Fremd-GF (unterliegt der Weisung der Generalversammlung und ist AN) Gesellschafter-GF mit maßgeblichem Einfluss -> kein AN ohne maßgeblichem Einfluss -> AN Vorstandsmitglieder eine AG (keine AN, weisungsfrei, Vollversicherung nach ASVG)
- Was bedeutet unabdingbar? = ich kann es durch Vertrag nicht abändern; darf Vertrag nicht schlechter stellen, aber Arbeitnehmer kann besser gestellt werden
- Was ist das Arbeitsverhältnis? = Rechtsverhältnis, das die Leistung abhängiger (Arbeit gegen Lohn) fremdbestimmter Arbeit zum Inhalt hat (Weisungen des DG) und durch Arbeitsvertrag begründet wird
- Was sind die Charakteristika des Dienstvertrages? gewisse Zeit Dienstleistung = Dauerschuldverhältnis
- Was sind die Merkmale des Arbeitsverhältnis? Dauerschuldverhältis Persönliche Abhängigkeit !!! Wirtschaftliche Abhängigkeit Beendigung erforderlich
- Wie sieht das Zustandekommen und der Abschluss bei einem Arbeitsvertrag aus? Allgemeine zivilrechtliche Voraussetzungen: Angebot und Annahme übereinstimmende Willenserklärungen
- Welche Arten von Vertragsdauern gibt es? unbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit laufen soll befristeter Arbeitsvertrag besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird im Zweifel -> unbefristet Kettenverträge nur ausnahmsweise erlaubt (besonders wirtschaftliche oder soziale Gründe)
- Erklären Sie das Probeverhältnis! Vereinbarung der Vertragsparteien Dauer höchstens 1 Monat (3 Monate für Lehrlinge) In der Probezeit ist eine einseitige, sofortige Vertragsauflösung durch jede der beiden Vertragsparteien jederzeit problemlos möglich.
- Was versteht man unter einem Dienstzettel? kommt eine Informationsfunktion zu, hat als Urkunde Beweiskraft gesetzlich vorgeschriebener Inhalt: die Identität der Vertragsparteien die Vertragslaufzeit bzw. die Kündigungsfristen den Arbeitsort die vorgesehene Verwendung das Entgelt die Arbeitszeit den Urlaub die Normen der kollektiven Rechtsgestaltung
- Was ist bei der Anmeldung von Dienstnehmern zu beachten? (Sozialversicherungsrechtliche Aspekte) DG ist zur fristgerechten Anmeldung jedes einzelnen von ihm beschäftigten Dienstnehmer zur Sozialversicherung verpflichtet Mindestangaben-Anmeldung vor Beschäftigungsantritt vollständige Anmeldung binnen 7 Tagen Meldepflicht auch für freie DN und geringfügig Beschäftigte auch selbstständig Erwerbstätige zur Anmeldung verpflichtet Abfuhr von Versicherungsbeiträgen DG ist zur Berechnung und Abfuhr der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge an den zuständigen Krankenversicherungsträger verpflichtet. Höhe = bestimmter %-Satz des SV-pflichtigen Entgelts Höchstbeitragsgrundlage darf nicht überschritten werden (monatlich 4.530 bzw. täglich 151 €)
- Was versteht man unter geringfügige Beschäftigung? (sozialversicherungsrechtliche Aspekte) entgeltabhängig (monatlich 395,31€ bzw. täglich 30,35 €) Teilversicherung in UV + "opting in" zur KV + PV DN mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen -> Vollversicherung
- Was versteht man unter den Dienstleistungscheck? -> dabei handelt es sich um "Schecks", die über Postämter und Trafiken vertrieben werden und die einem DN für seine Arbeitsleistung im Haushalt gegeben werden können
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- Welche Haupt- und Nebenpflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Arbeitgeber: Entgeltpflicht (Hauptpflicht) "Fürsorge"-Pflicht (Nebenpflicht Arbeitnehmer: Arbeitspflicht (Hauptpflicht) "Treue"-Pflicht (Nebenpflicht)
- Erläutern Sie die persönliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers! = AN ist verpflichtet, dem AG seine Arbeitskraft zur Verrichtung der vereinbarten Dienste zur Verfügung zu stellen -> AN schuldet keinen Erfolg, sondern sorgfältige Verrichtung Leistung wird durch Weisung des AG konkretisiert Beschränkungen des Weisungsrechts durch (gute Sitten, Fürsorgepflicht des AG, ..)
- Was versteht man unter der Entgeltpflicht? = alle Geld- und Sachleistungen, die der AN als Gegenleistung erhält Geldlohn (zb. Scheck, Wechsel) Naturallohn (zb. Kost und Wohnung) Zeitlohn (Berechnung nach Zeitperioden) Leistungslohn (Berechnung nach Leistungseinheit) Entgeltformen: Provision Gewinnbeteiligung Prämien Trinkgelder usw. Besondere Entgeltformen: zb. Abfretigung und Betriebspension
- Was versteht man unter der Treuepflicht? -> Pflicht der AN zur Achtung berechtigter Interessen des AG -> Pflicht zur dienstlichen Korrektheit -> besonders intensive Treupflicht: öffentlicher Dienst leitende Angestellte AN in Vertrauensstellung
- Was versteht man unter Arbeitskräfteüberlassung? = 3 personales Verhältnis Skizze!!!! Zwischen Überlasser und Arbeitskraft -> Arbeitsvertrag Zwischen Überlasser und Beschäftiger -> Dienstverschaffungsvertrag AN hat auch Weisungen des Beschäftigers zu befolgen AN-Schutzrecht und Fürsorgepflicht -> Pflichten für Überlasser und Beschäftiger Haftungsbeschränkung zugunsten AN auch gegenüber Beschäftiger
- Was versteht man unter Dienstnehmer- und Dienstgeberhaftung? entschuldbare Fehlleistung -> keine Haftung leichte Fahrlässigkeit -> 1/3 Haftung grobe Fahrlässigkeit -> 2/3 Haftung siehe Kodex!
- Erläutern Sie Gleichbehandlung! -> keine Schlechterbehandlung einzelner ohne sachlichen Grund Gleichbehandlungsgesetz: Unterschiedsmerkmale (Geschlecht, Religion,...) Diskriminierungsverbote unmittelbare/mittelbare Diskriminierung (Belästigung) -> Rechtsfolgen = Gericht: Schadenersatz Spezielle Benachteiligungsverbote: Teilzeit-Beschäftigte AN mit befristeten Arbeitsvertrag Verbote im Zusammenhang mit AN-Schutz Verfassungsrechtlicher Gleichheitsgrundsatz: Sachlichkeitsgebot: Gleiches ist gleich und ungleiches ist ungleich zu behandeln Gleichheitsgrundsatz = verfassungsrechtl. Grundrecht
- Was versteht man unter der betrieblichen Übung? = AG gewährt Leistungen (zB Weihnachstentgelt) wiederholt und vorbehaltslos, sofern Verpflichtungswille zum Ausdruck kommt und AN schlüssig zustimmt -> Folge: AN kann daraus für die Zukunft einen verbindlichen Leistungsanspruch ableiten
- Was versteht man unter Versetzungsschutz? Versetzung = anderer Arbeitsort und / oder wesentliche Veränderung des Arbeitsinhaltes vertragsrechtlicher Versetzungsschutz (Versetzung muss vom Arbeitsvertrag gedeckt sein) nur innerhalb der Grenzen der vertraglichen Vereinbarungen zulässig bei deren Überschreiten Zustimmung des AN erforderlich betriebsverfassungsrechtlicher Versetzungsschutz Informations- und Beratungsrecht des Betriebsrater bei dauernder (mind 13 Wochen) Versetzung Zustimmung des Betriebsrates bei dauernder und verschlechternder Versetzung notwendig
- Was versteht man unter der Normalarbeitszeit? 8 Stunden täglich 40 Stunden wöchtentlich Überstunden: siehe AZG!!!
- Was ist Zugang und Form bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Kündigung, Austritt und Entlassung -> einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärungen, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sind die Beendigungserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugeht, sie muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen! Beendigungserklärungen sind formfrei für den Empfänger klar erkennbar sein kann mündlich oder konkludent (schlüssig) sein -> muss nicht schriftlich erfolgen
- Erläutern Sie den Begriff Kündigung! kein Kündigungsgrund erforderlich sind unter Einhaltund von Fristen zulässig Kündigungsfrist = der Mindestzeitraum, der vom Zugang der Kündigungserklärung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verstreichen muss Kündigungstermin = jener Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis zulässig beendet werden kann. Er legt also fest, wann die Kündigung ihre das Arbeitsverhältnis auflösende Wirkung entfaltet. Angestellte: AG-Kündigung Kündigungsfrist = 6 Wochen Kündigungstermin = Quartal AN-Kündigung Kündigungsfrist = 1 Monat Kündigungstermin = Monatsletzter Arbeiter: (kollektivvertraglich festgelegte Kündigungsfristen) gewerbliche Arbeitsverhältnisse Kündigungsfrist = 14 Tage kein Kündigungstermin (Endtermin)
- Was versteht man unter der fristwidrigen Kündigung? liegt vor, wenn Kündigungsfristen und/oder Kündigungstermine nicht eingehalten wurden -> Schadensersatzanspruch AG-Kündigung: Zahlung einer Kündigungsentschädigung (nicht länger als 3 Monate, dann Anrechnungsbestimmungen) AN-Kündigung: ist schadensersatzpflichtig für den tatsächlich entstandenen Schaden
- Welche Entlassungsgründe/Austrittsgründe gibt es? Entlassungsgründe: vom Arbeitnehmer verschuldete Gründe: Grobe Verletzung der Arbeitspflicht Vertrauensunwürdigkeit (man ist krank, geht aber in die Disko!) Tätlichkeiten (Ohrfeige, Beschimpfung,...) Straftaten, Haftstrafen unverschuldete Gründe: dauernde Arbeitsunfähigkeit abschreckende Krankheit Austrittsgründe: vom AG verschuldete Gründe ungebührliche Schmälerung des Entgelts Nichtbeachtung von Schutzvorschriften Tätlichkeiten, Verletzung von Ehre oder Sittlichkeit unverschuldete Gründe: dauernde Arbeitsunfähigkeit Gesundheitsgefährdung des AN bei Fortsetzung der Tätigkeit
- Was besagt der Unverzüglichkeitsgrundsatz? AN bzw AG muss unverzüglich nach dem Bekanntwerden eines Austritt- oder Entlassungsgrundes von seinem Auflösungsrecht gebraucht machen. Angemessene Überlegungsfrist
- Wie sieht die Rechtswirkung und Rechtsfolge der vorzeitigen Vertragsauflösung aus? Austritt und Entlassung beenden das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung Rechtswirkung = sofortige Beendigung ( unerheblich, ob Beendigung berechtigt) Rechtsfolgen = a). Schadenersatz, wenn vorzeitige Beendigung verschuldet wurde Verschulden des AN: AG hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens Veschulden des AG: AN hat Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz b). Nachteile bei Abfertigung Verschulden durch AN: Urlaubsersatzleistung
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- Wie erfolgt eine betriebliche Kündigung? 1. Phase -> Betriebsverfassungsrechtliches Vorverfahren -> wenn im Bertieb ein Betriebsrat besteht AG muss dem Betriebsrat mindestens eine Woche für den Ausspruch der Kündigung eines AN informieren und die Gelegenheit zu einer Stellungsnahme zu geben tut der AG das nicht -> Kündigung rechtsunwirksam Stellungnahme des Betriebsrates: Widerspruch zur Kündigung -> erklärt ausdrücklich mit der Kündigung des AN nicht einverstanden keine Stellungnahme -> äußert sich nicht Zustimmung zur Kündigung -> ausdrücklich, mit der Kündigung einverstanden 2. Phase -> Anfechtungsverfahren wird durch eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht in Gang gesetzt. Widerspruch zu Kündigung: BR auf Verlangen des AN binnen einer Woche Kündigung bei Gericht anfechten. Kommt der BR diesem Verlangen nicht nach, hat der AN 2 weitere Wochen, um Klage selbst einzubringen Keine Stellungnahme/Zustimmung: AN kann Kündigung binnen 2 Wochen anfechten -> BR hat kein Anfechtungsrecht
- Welche sozialrechtlichen Aspekte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es? Abmeldung von Dienstnehmern -> fristgerechte Abmeldung des DN von der Sozialversicherung -> binnen 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, gesetzliche Pensionsleistungen)
- Erläutern Sie den Instanzenzug und die Gerichtsbesetzung! Instanzenzug erste Instanz (Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgericht) Berufung zweite Instanz (Oberlandesgerichtshof in Arbeits- und Sozialrechtssachen) Revision dritte Instanz (Oberster Gerichtshof in Arbeits. und Sozialrechtssachen) kein ordentliches Rechtsmittel Gerichtsbesetzung mit Laienbeteiligung Senat besteht aus: Berufsrichter fachkundige Laienrichter
- Erläutern Sie das Verfahren vor dem ASG! sachliche Zuständigkeit (ordentliche Gerichte) örtliche Zuständigkeit (bei Streit aus Arbeitsvertrag -> wahlweise Arbeitsort, Unternehmenssitz, Wohnsitz des AN) Vollstreckung der Urteile ( nur möglich, wenn Urteil rechtskräftig)