rechttswssschaften (Fach) / zahlungsverzuggesetz brteil (Lektion)
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der bürgerlich rechtliche teil ohne UGB teil des zahlungsverzugsgesetzes
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- änderung der geldschuld im zahlungsverzugsgesetz §907a wurde eingeführt eine geld schuld ist nunmehr eine bringschuld abweichend von §905 abs 1 ABGB der besagt das die niederlassung des schuldners erfüllungsort ist wird der wohnsitz/niederlassung/bankverbindung nach entstehen der forderung geändert trägt der gläubiger die gefahr für erhöhte kosten der erfüllung der schuldner hat ein wahlrecht hinsichtlich der erfüllung im falle einer banküberweisung muss der betrag bei fälligkeit bereits am konto wertgestellt sein der schuldner trägt die gefahr einer verzögerung oder unterbleibens der gutschrift am konto (nicht wenn die ursache bei der bank des gläubigers liegt)
- das wahlrecht der erfüllungsmodalität des schuldners der schuldner darf entweder persönlich am erfüllungsort übergeben oder auf ein angegebenes bankkonto überweisen. eine pflciht zur bekanntgabe eines bankkontos besteht aber nicht. natürlich können andere zahlungsarten vereinbart werden
- die wertstellung des betrags bei fälligkeit am konto grundsätzlich muss der betrag bereits vor fälligkeit also beim konto des gläubigers angelangt sein. ist der fälligkeitstermin aber nicht bereits bestimmt, ist die überweisung ohne unnötigen aufschub zu erteilen §907a abs 2
- was ist beim wahlrecht der zahlung für verbraucher zu beachten §6a KschG verpflichet den unternehmer zur bekanntgabe eines verkehrsüblichen bankkontos. ausnahme: nach natur des vertrags ist bazhalung verkehrsüblich. für den verbraucher reicht es am tag der fälligkeit den überweisungsauftrag zu erteilen. (zwingend)
- zu beachen bei zahlungen des mietzinsens im MRG bereich §15 abs 3 MRG besagt das der mietzins sofern nicht später vereinbart am fünften jedes monats im vorhinein zu entrichten ist. der vermieter hat ein verkehrsübliches bankkonto bekannt zu geben auch hier
- wie ist mit verzug der zahlungen im unternehmerischen bereich umzugehen §456 UGB: verzugszinsen sind nun, wenn der andere verantwortlich ist zu zahlen (keine verantwortlichkeit führt nur zum 1000 abgb) verantwortlichkeit wird zb erfüllungsgehilfen zugerechnet abr nicht eine zwischenbank zb §458 UGB: wenn verzugszinsen anfallen sind nun automatisch, auch ohne verschulden oder tatsächliche kosten, betreibungskosten von 40€ enthalten
- grob nachteilige praktiken für verzug im unternehmensgeschäft §459 UGB: grob nachteilige praktiken und klauseln werden dadurch erfasst.