Sozialversicherungen (Fach) / Sozialversicherungen (Lektion)

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  • Welche Rolle spielt die AHV? Die Aufgabe der AHV besteht darin, die Erwerbseinbussen infolge Pensionierung oder Todes zu kompensieren.
  • An wen richtet sich die AHV? AHV betrifft die gesamte Bevölkerung
  • Welche Leistungen bietet die AHV? Die AHV zahlt Leistungen in Form einer Alters- und Hinterblibenenrente (Witwen und Weisenrente), Hilfslosenentschädigung und Hilfsmitteln.
  • Unter welchen Bedingungen kann eine Invalidenrente gezahlt werden? Man muss als Invalide mit einem Invaliditätsgrad von dauerhaft min. 40% anerkannt werden.
  • Wie lautet das Hauptziel der IV? Das vorrangige Ziel der IV besteht in der befruflichen Eingliederung (Rehabilitation) von Invaliden.
  • Wer kann Ergänzungsleistungen beziehen? Menschen mit sehr geringen finanziellen Mitteln, die eine Alters-,Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung beziehen.
  • Welche Rolles spielt die berufliche Vorsorge? BVG Ziel ist es, Betagten und den Hintelassenen eines verstorbenen Versicherten die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu garantieren.
  • Wer hat Anspruch auf die (BVG) beruflicher Vorsorge? Alles Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn über 18990 CHF beziehen und das 17. Lj. vollendet haben, profitieren von dieser beruflichen Vorsorgeversicherung.
  • Welche Leistungen sind gesetzlich im Rahmen der BVG vorgesehen? *Altersrenten,*Hinterlassenenrente bei Tod des Versicherten und *Invalidenrenten.
  • Aus welchen drei Säulen besteht das schweizerische Altersvorsorgesystem? Staatliche Vorsorge: AHV, IV und EL (ergänzungsleistung) Berufliche Vorsorge: BVG, UVG Private Vorsorge: Selbstvorsorge
  • Wie wird die gebundene Selbstvorsorge (gebundenes individuelles Sparen) gefördert? Wird durch Steuergesetzgebung gefördert: Die Beträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und die Zinsen sind von der Einkommensteuer befreit.
  • Worin besteht der Unterschied zwischen freier und gebundener Selbstvorsorge (Sparen)? Die freie Selbstvorsorge ist nicht plafoniert (nicht begrenzt) und geniesst keine Steuervorteile. Bei der gebundenen ist sie begrenzt und bietet Steuervorteile.
  • An wen richtet sich die Arbeitslosenversicherung? An alle Arbeitnehmer, also nichtselbständig Erwerbstätige.
  • Ist die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle für alle Arbeitnehmer obligatorisch? Nein. Sie ist für Selbsständigewerwerbende und Personen, die nicht mind. 8 Std. wöchentlich arbeiten, nicht obligatorisch. Diese müssen sich jedoch im Rahmen der KVG obligatorisch für Unfall versichern.
  • Welches Risiken deckt die Unfallversicherung ab? Sie deckt sämtliche Berunfsunfälle. Bei Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet sind auch Nichtberufsunfälle versichert. 
  • Welche Unterschiede bestehen im Versicherungssystem zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen? Prämien für Berufsunfälle werden von den Arbeitgebern gezahlt. Die Prämien für Nichtberufsunfälle können auf die Arbeitnehmer umgeleitet werden.
  • An wen richtet dich die Militärversicherung? Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst.
  • Was unterscheidet die Familienzulagen in der Landwirtschaft von den normalen Familienzulagen? Dieses System wird von einem Bundesgesetz geregelt, das identische Leistungen in der gesamten Schweiz garantiert.
  • In welchen Fällen werden von der sozialen Krankenversicherung Leistungen gewährt? Krankheit, Unfall (ausser wenn eine VU-Vers. dafür aufkommt), Mutterschaft.
  • Wer ist versicherungspflichtig? Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Bei welchen Einrichtungen kann man sich versichern? Bei der vom BAG zugelassenen Versicherungsansalten
  • Unter welchen Bedingungen kann man die obligatorische Grundversicherung bei einem Versicherer wechseln? Auf das Ende eines Kalendersemesters unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende es Monats, welcher der Gültigkeit einer neuen Prämie vorangeht.
  • Welche Ziele verfolgt die KVG? Schaffung einer universellen, minimalen Krankenverischerung und Stoppen des starken Anstiegs der Kosten des Gesundheitswesens.
  • Wer ist für die Zuweisung zu einem Versicherer zuständig? Die Kantone
  • Welche Leistungen gewährt die Krankenversicherung bei Mutterschaft? Kontrolluntersuchungen während und nach der SS. Entbindung Zu Hause Spital od sons Einrichtung, sowie Geburtshilfe durch Ärzte oder Hebammen. Notwendige Stillberatung, Pflege u Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange mit der Mutter im Spital.
  • Wer kann Leistungserbringer sein? Ärzte, Einrichutgne, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte dienen, Apotheker, Spitäler und andere Einrichutngen, Heilbäder.
  • In welcher Höhe (zu welchem Tarif) müssen die Versicherer die Leistungen zurückerstatten? Bei ambulanten Behandlungen: maximal nach dem Tarif am Wohn- oder Arbeitsort. Bei stat. Behandlungen: bis in Höhe des im Wohnkantones des Versicherten geltenden Tarifs.
  • Wann kann ein Versicherer einen anderen Leistungserbringer (z.B. außerhalb des Wohnkantons) beanspruchen? Im Notfall oder wenn die erforderlichen Leistungen am Wochen-/Arbeitsort des Versicherten oder im Wohnkanton nicht angeboten werden.
  • Wie heisst das System, in dem der Versicherte die Kosten vorstrecken muss? System des Triers garant. Zahlungssystem von ganz oder teilweise von KK übernommenen Gesundheitsrechnungen. Leistungserbringer (z.B. Arzt) sendet Rechnung an den Pat. Dieser sendet sie an KK, welche den Rechnungsbetrag ganz od. teilweise an den Versicherten erstattet. Pat. bezahlt daraufhin Rechnung selbst.
  • Wie heisst das System, in dem der Versicherte die Kosten nicht vorstrecken muss? System des Triers payant. Zahlungssystem von ganz oder teilweise von Krankenkassen übernommenen Gesundheitsrechnungen. Der Leistungserbringer (Spital oder Apoth.) sendet die Rechnung an die KK des Pat. Diese begleitet die Rechung ganz od. teilweise und sendet dem Pat. eine Abrechnung plus eine Rechnung für eine allfällig von ihm selbst zu bezahlenden Restbetrag.
  • Worin besteht die Beteiligung der Versicherungen an den Kosten für Leistungen? Franchise: Die jährliche Kostenbeteiligung. Bevor der Versicherer Leistungen durch die obligatorische Grunversicherung übernimmt, muss zuerst die Franchise abbezahlt werden. Selbstbehalt: Für alle Leistungen, die durch die obligatorische Grundvers. übernommen werden und den Betrag der jährlichen Franchise übersteigen, ist einen Kostenbeteiligung von 10% zu entrichten.
  • Sind die von den Versicherten gezahlten Prämien in allen Kantonen identisch? Nein, sie können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
  • Auf welcher Ebene werden Prämienverbilligungen gewährt? Auf Kantonsebene?
  • Wer kann eine freiwillige Taggeldversicherung nach KVG abschließen? Wer in der Schweiz seinen Wohnsitz hat oder erwerbstätig ist und das 15., aber nicht das 65. Altersjahr zurückgelegt hat, kann bei einem Versicherer eine Taggelversicherung abschliessen.
  • Welche Instanz ist für die Koordinaten der einzelnen Sozialversicherungen zuständig? Der Bundesrat
  • Ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung obligatorisch? Nein, die Krankenzusatzversicherung ist freiwillig.
  • Woraus bezieht sich das 3 SäulenSytem? Erläutern Sie dies bitte in ca. 10 Zeilen. 1. Säule= AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung. Dies ist der grösste Zweig der Sozialversicherungen. Ziel dieser Versicherung hat zum Ziel zumindest einen Teil der Erwerbseinbussen, infolge Eintritt ins Pensionsalter oder im Todesfall zu ersetzen. Jeder Versicherte zahlt monaltich einen Beitrag und hat bei Rentenantritt Anspruch auf gesetzlich festgelegte Leistungen. Die AHV beruht auf einem Umlagesystem, das heisst die laufenden Renten werden durch die arbeitende Bevölkerung finanziert. 2. Säule= BVG/ private Vorsorge Berufliche Vorsorge Gesetzt Diese Versicherung ist eine Ergänzung zur ersten Säule. Sie wird auch Pensionskasse oder Rentenkasse genannt. Diese Vorsorge setzt sich aus Kapitalbildung zusammen. Erst seit 1985 ist diese Versicherung obligatorisch. In der Regel wird die hälfte vom Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber finanziert.
  • Warum zahle ich Beiträge an eine Krankenversicherung? Weil jede in der Schweiz wohnhafte Person verpflichet ist, sich bei einer Krankenversicherung oder Krankenkasse zu versichern.
  • Ist eine Krankengeldzusatzversicherung und eine Tagegeldversicherung obligatorisch? Wozu dienen diese? Krankengeldzusatzversicherung ist nicht obligatorisch. Sie übernimmt die Kosten, die nicht in der obligatorischen Basisdeckung der KVG enthalten sind. z.b. Alternativmed., privater od. halbprivater aufenthalt auf einer Station im Spital, Zahnbeh. ... Taggegeldverischerung ist fakultativ. Sie kann von jeder in der CH wohnenden Pers. die über 15 und unter 65 Jahre alt ist und berufstätig ist abgeschlossen werden.
  • Gibt es ein mutterschaftsspezifisches Versicherungsgesetz? Nein Die soziale Versicherung gewehrleistet Leistungen bei Mutterschaft, gleich wie bei Krankheit und Unfall. Def.(Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft, sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter)
  • Hat man während des Geburtsurlaubes Erwerbseinbussen? Seit 01.07.05, gibt es ein Gesetz in der Erwerbsordung (nicht mutterschaftsspezifisch), dass erwerbstätige Mütter 14 Wochen nach ihrer Entbindung Anspruch auf 80% Lohnweiterzahlung haben.
  • Geschieht ein Unfall nicht während der Arbeitszeit. Sind die Leistungen der Versicherung anders als beim Arbeitsunfall? Nein obligatorische Unfallversicherung deckt alle beruflichen wie nicht berflichen Unfälle von  abhängig Beschäftigen ab. Einzig die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung könnte evt. den Arbeitnehmer belastet werden.