Europarecht (Fach) / Organe der EU, Art. 13 ff. EUV (Lektion)

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  • Nenne fünf (sieben) Organe der EU! 1. Europäisches Parlament2. Europäischer Rat3. Rat4. Kommission5. Gerichtshof(6. Europäische Zentralbank)(7. Rechnungshof)
  • Charakterisiere das Europäische Parlament! Legislativorgan.
  • Welche Aufgabe hat das Europäische Parlament neben der Gesetzgebung? Kontrolle der Kommission.
  • Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen? Aus Vertretern der Unionsbürger.
  • Welche Aufgabe hat der Europäische Rat? Der Europäische Rat gibt Impulse und legt die allgemeinen Zielvorstellungen fest.
  • Wie setzt sich der Europäische Rat zusammen? Aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten.
  • Charakterisiere den Rat! Legislativorgan (neben dem Europäischen Parlament).
  • Wie setzt sich der Rat zusammen? Aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene ("Ministerrat").
  • Charakterisiere die Kommission! Exekutivorgan.
  • Warum wird die Kommission auch "Hüterin der Verträge" genannt? Weil die Kommission darüber wacht, ob die Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen, vgl. Art. 258 AEUV.
  • Wie setzt sich die Kommission zusammen? Aus Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im Wege der gleichberechtigten Rotation.
  • Charakterisiere den Gerichtshof! Judikativorgan.
  • Welche anderen Gerichte gibt es neben dem EuGH? - Das "Gericht"- Die Fachgerichte
  • Welche Aufgabe hat der Gerichtshof? Einheitliche Auslegung des Europarechts.
  • Wie setzt sich der Gerichtshof zusammen? Ein Richter aus jedem Mitgliedstaat. Der Gerichtshof wird von den Generalanwälten unterstützt.