Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
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Allgemeiner Teil
Diese Lektion wurde von Chrissi_erfurt erstellt.
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- Ermittlung der Einkommensteuer § 2 EStG - Summe der Einkünfte - Gesamtbetrag der Einkünfte - Einkommen - zu versteuerndes Einkommen - tarifliche Einkommensteuer - festzusetzende Einkommensteuer
- Summe der Einkünfte § 2 Abs. 1 S. 1 EStG Nummer: Land und Forst-Wirtschaft (§ 13 - § 15) Gewerbebetrieb (§ 15 - § 17) selbständiger Arbeit (§ 18) nicht selbständiger Arbeit (§ 19) Kapitalvermögen (§ 20) Vermietung ...
- Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag § 24a, § 24b - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land und Forstwirte § 13 Abs. 3 = Gesamtbetrag der Einkünfte ...
- Einkommen § 2 Abs. 4 Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug § 10d - Sonderausgaben § 10 - § 10i - außergewöhnliche Belastungen § 33 - § 33b = Einkommen
- zu versteuerndes Einkommen § 2 Abs. 5 EStG Einkommen - Freibeträge für Kinder § 32 = zu versteuerndes Einkommen
- tarifliche Einkommensteuer Grund-, Splittungtarif § 25 - § 28 Progressionsvorbehalt § 32b ermäßigter Steuersatz
- festzusetzende Einkommensteuer tarifliche Einkommensteuer - Steuerermäßigungen § 34c - § 35b + Kindergeld (wenn Freibeträge) =festzusetzende Einkommensteuer
- Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG -natürliche Person - einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder - gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) -> im Inland Welteinkommensprinzip § 2 Abs. 1 S. 1 EStG
- Einzelveranlagung § 25 EStG - Grundtarif § 32a Abs. 1 EStG oder - Splittingverfahren § 32a Abs. 6 EStG -> Witwer/ Auflösung Ehe
- Ehegattenveranlagung § 26 Abs. 1 S. 1 EStG - rechtsgültige Ehe - unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatten - kein dauerndes getrennt leben - zu Beginn des VAZ oder im Verlauf des VAZ Zusammenveranlagung § 26b getrennte ...
- Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 I S.1 EStG Natürliche Personen, die im Inland gem. S.2 einen Wohnsitz gem. § 8 AO oder ihren gewöhntlichen Aufenthalt gem. § 9 AO haben.
- Inland § 1 I S.2 EStG
- Erweiterte Steuerpflicht § 1 II EStG Deutsche Staatsangehörige, die Nr. 1 im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und Nr. 2 zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts ...
- Erweiterte Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 III EStG Auf Antrag, natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch inländische Einkünfte gem. § 49 EStG beziehen.
- Beschränkte Steuerpflicht § 1 IV EStG Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch inländische Einkünfte gem. § 49 EStG beziehen.
- Sachliche Steuerpflicht Welteinkommensprinzip § 2 I S.1 Nr. 1 - 7 EStG
- Ermittlung Summe der Einkünfte § 2 II Nr. 1 und Nr. 2 EStG
- Gewinneinkunftsarten § 2 II S.1 Nr. 1 EStG § 2 I S.1 Nr. 1 EStG Gewinn nach § 4 - 7k EStG
- Überschusseinkunftsarten § 2 II S.1 Nr. 2 EStG § 2 I S.1 Nr. 4 - 7 EStG Überschuss nach § 8 - 9a EStG
- Ermittlung Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 III EStG Summe der Einkünfte vermindert um den Altersentlastungsbetrag § 24a, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b und den Abzug gem. § 13 III EStG
- Ermittlung Einkommen § 2 IV EStG Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben § 10 EStG und die außergewöhnlichen Belastungen § 33 EStG
- Ermittlung zu versteuerndes Einkommen § 2 V S.1 EStG Das Einkommen, vermindert um die Freibetrage § 32 VI EStG und die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.
- Für welchen Zeitraum ist die Einkommensteuer zu ermitteln? ... § 2 VII S.1 EStG Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
- Steuerfreie Einnahmen § 3 EStG
- Teileinkünfte Verfahren § 3 Nr. 40 EStG
- Anteile Abzüge § 3c EStG
- Anteile Abzüge teileinkünfte Verfahren § 3c II EStG
- Gewinnbegriff im Allgemeinen § 4 I S.1 EStG Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des WJ und dem BV am Schluss des vorangegangenen WJ, vermehrt um die Entnahmen und vermindert um die Einlagen.
- Begriffdefinition Entnahmen § 4 I S.2 EStG Entnahmen sind alle WG, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des WJ entnommen hat.
- Begriffsdefinition Einlagen § 4 I S.7 EStG Einlagen sind alle WG, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des WJ zugeführt hat.
- Einnahmen Überschussrechnung § 4 III S.1 EStG Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch keine Bücher führen und keine ...
- Einnahmen Überschussrechnung Abschreibungsvorschriften ... § 4 III S.3 EStG Die Vorschriften des § 6 II und Buchstabe a, sowie die Absetzung für Abnutzung sind zu befolgen.
- Einnahmen Überschussrechnung AHK für nicht abnutzbare ... § 4 III S.4 EStG Die AHK für nicht abnutzbare WG sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses, bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als BA zu berücksichtigen.
- Definition Betriebsausgaben § 4 IV EStG BA sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
- Definition Betriebseinnahmen § 4 IV EStG anzuwenden BE sind Einnahmen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
- Privater Schuldzinsenabzug § 4 IV a S.1 EStG Schuldzinsen sind nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.
- Privater Schuldzinsenabzug Definition Überentnahmen ... § 4 IVa S.2 EStG Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des WJ übersteigen.
- Privater Schuldzinsenabzug Ermittlung nicht abziehbare ... § 4 IVa S.3 EStG 6 % der Überentnahmen des WJ zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener WJ, abzüglich der Unterentnahmen.
- Privater Schuldzinsenabzug Freibetrag § 4 IVa S.5 EStG EUR 2.050
- Privater Schuldzinsenabzug unberührte Schuldzinsen ... § 4 IVa S.5 EStG Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von AHK von WG des AV
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 V EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Geschenke an Personen, ... § 4 V S.1 Nr. 1 EStG Im WJ EUR 35,00 nicht übersteigen
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Bewirtungsaufwendungen ... § 4 V S.1 Nr. 2 EStG Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen.
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Bewirtungsaufwendungen ... § 4 V S.1 Nr. 2 S.2 EStG Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass der Bewirtung und Höhe der Aufwendungen
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Verpflegungsmehraufwendungen ... § 4 V S.1 Nr. 5 EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Aufwendungen für ... § 4 V S.1 Nr. 6 EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Arbeitszimmer § 4 V S.1 Nr. 6b EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Geldbußen, Ordnungsgelder ... § 4 V S.1 Nr. 8 EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Zinsen auf hinterzogene ... § 4 V S.1 Nr. 8a EStG
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben Zuwendungen bei ... § 4 V S.1 Nr. 10 EStG