Abgabenordnung (AO) (Fach) / Original 2013 (Lektion)
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Bekanntgabe usw
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- Bekanntgabe Umzug Steuerpflichtige wichtig, dass in Machtbereich d. Stpflichtigen kommt (ist neue Adresse) => tatsächliche Kenntnisnahme unbeachtlich
- Einspruchsfrist ist versäumt Wiedereinsetzung in vorigen Stand gem 110 prüfen: Wiedereinsetzung auch ohne ausdrücklichen Antrag gem 110 (2) S4
- Bekanntgabe durch Nachbarin keine Fristenstreckung, wenn Brief erst z.B. am Sonntag überreicht wird
- Anbringungsbehörde GFB bei Umzug generell FA, das Bescheid erlassen hat bei ESt mit Grundlagenbescheid, FA d. ESt u. FA, das Grundlagenbescheid erlassen hat FA ist bei Wohnsitzwechsel bis zur Kenntnisnahme örtlich zuständig
- GFB muss eigenständig angefochten werden 182 (1)
- Einspruch gg GFB begründet, wenn Voraussetzungen für ges. Feststellung nicht gegeben Tb-Voraussetzungen von 180 (1) Nr2b prüfen Aufgrund von Wohnsitzwechsel nun keine ges. Gewinnfeststellung gem 180 (3) S1 Nr2 S2 => keine ges. Gewinnfeststellung
- AH gem 171 (4) Prüfungsunterbrechung Prüfungsbeginn, aber Unterbrechung für >6 Monate, die FA vertreten muss => 171 (4) S2 davor Einspruch gg PA gestellt: Einspruch keine suspendierende Wirkung keine Auslegung als Antrag auf Verschiebung gem 171 (4) S2
- BP für Jahre 2006-2008 Prüfung d. einzelnen Jahre auf FF u. Korrekturvorschrift: falls in 2006 keine Änderung möglich, dafür aber z.B. in 2007 => Änderung aus 2006 in 2007 durchzuführen u. auch die aus 2007 aufgrund Änderung d. Ansatzes in 2007 greift aufgrund d. Bilanzzusammenhangs auf ESt-Anspruch 2008 zurück u. ist rückwirkendes Ereignis => Korrekturtatbestand 175 (1) S1 Nr2