Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen (Lektion)

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  • unbeschränkte Steuerpflicht §1 Abs. 1 Satz 1 EStG - Natürliche Person - Im Inland - Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
  • Inland § 1 Abs. 1  Satz 2 EStG Inland = Bundesrepublik Deutschland
  • Gewinneinkunftsarten § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG der Gewinn - Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG - Gewerbebetrieb § 15 EStG - Selbständige Arbeit § 18 EStG
  • Überschsseinkunftsarten § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG  Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten - nichtselbstänige Arbeit § 19 EStG - Kapitalvermögen § 20 EStG - Vermietung und Verpachtung § 21 EStG - Sonsige Einkünfte § 22 EStG
  • Steuerfreie Einnahmen § 3 Nr.  - 1 Buchstabe a Leistungen aus KV, PV, gesetzl. UV - 1 Buchstabe b Mutterschaftsgeld - 2 Arbeiteslosengeld - 16 Erstattung von Reisekosten - 26 Einnahmen als Übungsleiter - 40 Buchstabe d Dividenden 
  • Anteilige Abzüge § 3c Abs. 1 EStG - Ausgaben dürfen nicht von den Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie in unmittelbaren Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
  • Anteilige Abzüge Dividenden § 3c Abs. 2 EStG Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die in Zusammenhang mit § 3 Nr. 40 EStG stehen, dürfen nur zu 60 Prozent abgezogen werden.
  • Schuldzinsenabzug § 4 Nr. 4a EStG 
  • Gewinnermittlungszeitraum § 4a Satz 2 EStG - Nr. 1 LuF - 01.07. - 30.06. - Nr. 2 Gewerbebetreibede, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist; auf Antrag beim FA - der Zeitraum, für den sie Abschlüsse erstellen - Nr. 3 Gewerbebetreibende - das Kalenderjahr
  • Gewinnermittlung § 4a Abs. 2 EStG - Nr. 1 LuF - WJ beginnt, WJ endet, zeitlicher Anteil - Nr. 2 Gewerbebetrieb - in dem das WJ endet
  • Einkünfte aus GewB - Mitunternehmer § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 - Gewinnanteile der OHG, KG  § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - Sondervergütungen (Tätigkeit im Dienst; Hingabe von Darlehen; Überlassung von Wirtschaftsgütern) 
  • Einzelveranlagung § 25 EStG Grundtarif § 32a Abs. 1 EStG  ODER Splitting-Verfahren § 32a Abs. 6 EStG
  • Welteinkommensprinzip § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG H 1a (Allgemein) EStH
  • Ehegattenveranlagung § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG - Ehegatten - Nr. 1 beide unbeschränkt steuerpflichtig UND - Nr. 2 nicht dauernd getrennt lebend UND  - Nr. 3 die Voraussetzungen nach Nr. 1 und Nr. 2 zu Beginn vorliegen oder im Laufe des Jahres eingetreten sind
  • Einzelveranlagung von Ehegatten § 26a EStG  Immer Grundtarif § 32a Abs. 1 EStG Auf Antrag mindestens eines Ehegatten § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG
  • Zusammenveranlagung von Ehegatten § 26b EStG Immer Splitting-Verfahren § 32a Abs. 5 EStG Auf Antrag beider Ehegatten § 26 Abs. 2 Satz 2 EStG  ODER bei Nichtausübung des Wahlrechts § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG
  • Gewinnermittlung § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Überschusseinkunftsarten § 2 Abs.  2 Satz 1 Nr. 2 EStG
  • Überentnahmen § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen die Summe aus dem Gewinn und den Einlagen übersteigt. -> Satz 2