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Versicherungen (Fach) / Komposit PHV/VHV/WGV (Lektion)
Hausrat
Haftpflicht
Wohngebäude
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- Im Gespräch mit Dirk Meier erfahren Sie, dass vor kurzem das Fahrrad seines Nachbarn gestohlen wurde. Da er ein begeisterter Radfahrer ist, fragt er, ob sein 800 Euro teures Fahrrad in der Hausratversicherung versichert ist. a) Fahrräder können nur gegen Zuschlag mitversichert werden. b) Fahrräder sind in der Hausratversicherung versichert, der einfache Diebstahl kann gegen Zuschlag mitversichert werden. c) Fahrräder sind Sportgeräte und damit in der Hausratversicherung nicht mitversichert. d) Fahrräder können nur gegen einfachen Diebstahl und mit Zuschlag versichert werden. b) Fahrräder sind in der Hausratversicherung versichert, der einfache Diebstahl kann gegen Zuschlag mitversichert werden. Siehe Proximus „Fahrraddiebstahlklausel“ 7110
- Bei einer Schulung werden die versicherten Kosten in der Hausratversicherung besprochen. Als Sie einen Kollegen treffen, der bei der Schulung nicht anwesend war, bittet er Sie, ihm die versicherten Kosten zu nennen. Sie zählen auf: 1. Reparatur von Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch 2. Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung verloren gehen 3. Wegräumen und Abtransport versicherter Sachen nach einem Feuer 4. Abbau und Wiederaufbau eines Wohnzimmerschrankes nach einem Durchnässungsschaden Bitte tragen Sie die richtigen Ziffern in das Lösungsheft ein. 1. Reparatur von Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch 3. Wegräumen und Abtransport versicherter Sachen nach einem Feuer 4. Abbau und Wiederaufbau eines Wohnzimmerschrankes nach einem Durchnässungsschaden Siehe Proximus „versicherte Kosten“
- Der Umzug von Konrad Bremser dauert länger als erwartet. Er fragt deshalb bei Ihnen an, wie lange er nach Einzug in der neuen Wohnung noch Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung hat. 2 Monate..................................................................... Siehe Proximus „Wohnungswechsel“
- Familie Beiermann hat bei Ihrer Gesellschaft eine Hausratversicherung. Herr Beiermann meldet Ihnen, dass sein Keller aufgebrochen wurde und zwei Fahrräder im Wert von je 600 Euro entwendet wurden. Vertragsdaten: Versicherungssumme: 60.000 Euro ohne Unterversicherungsverzichtklausel mit Fahrraddiebstahlklausel in Höhe von 2 % Versicherungswert: 90.000 Euro Welche Entschädigung können Sie Herrn Beiermann in Aussicht stellen? a) 600 Euro b) 660 Euro c) 800 Euro d) 880 Euro e) 1.200 Euro d) 880 Euro Die Fahrraddiebstahlklausel ist hier nicht relevant, da Einbruchdiebstahl vorliegt. Daher Unterversicherung vorliegt gilt folgende Rechnung: Schaden x VS + 10% : VW = Entschädigung
- Sie sprechen mit dem Ehepaar Sommer über den Umfang der Hausratversicherung. Sie erklären den beiden, dass die Hausratversicherung, über die versicherten Gefahren hinaus, auch bei Folgeschäden eintritt. Herr Sommer wendet ein, dass sicherlich nicht alle Folgeschäden ersetzt werden, die mit einem Brandschaden verbunden sind. Was wird nicht ersetzt? a) Schäden an Möbelstücken beim Ausräumen während eines Brandes b) Abtransportieren von Mauerresten c) Diebstahl von Sachen, die während des Brandes im Garten abgestellt sind d) Schäden an der Kleidung durch Löschwasser b) Abtransportieren von Mauerresten Siehe Proximus „nicht versicherte Sachen“, „versicherte Kosten“
- Antje Holst erzählt Ihnen, dass ihr Sohn seit einem halben Jahr seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr ableistet. Bei einem Brand in der Unterkunft wurde ein Teil seiner privaten Sachen vernichtet. Frau Holst möchte nun von Ihnen wissen, ob Sie diesen Schaden im Rahmen der Hausratversicherung regeln können. a) Da sich die Sachen außerhalb der Wohnung befinden, besteht kein Versicherungsschutz. b) Bei Wehrpflichtigen ist für Schäden an privaten Sachen die Bundeswehr in vollem Umfang haftpflichtig. c) Da der Wehrdienst ein Jahr dauert, befinden sich die privaten Sachen länger als drei Monate außerhalb der Wohnung. Es besteht kein Versicherungsschutz. d) Für die privaten Sachen von Wehrpflichtigen besteht Versicherungsschutz, solange sie keinen eigenen Haushalt gegründet haben. d) Für die privaten Sachen von Wehrpflichtigen besteht Versicherungsschutz, solange sie keinen eigenen Haushalt gegründet haben. Siehe Proximus „Außenversicherung“
- Karin Krempe meldet Ihnen, dass bei ihr eingebrochen wurde und verschiedene Sachen beschädigt wurden. Den Verlust von Hausratgegenständen kann sie aber nicht feststellen. Dafür ist ihre Wohnung ziemlich verwüstet. Welche der folgenden Positionen bekommt sie nicht ersetzt? a) die zerschlagenen Scheiben der Vitrine b) den zerschlitzten Ledersessel des Untermieters c) den zerkratzten Schuhschrank d) das aufgebrochene Schloss der Wohnungstür b) den zerschlitzten Ledersessel des Untermieters Siehe Proximus „nicht versicherte Sachen“
- Sie sitzen mit Eva Molke zusammen. Sie möchte bei Ihrer Gesellschaft eine Hausratversicherung beantragen. Der Gesamtwert des Hausrates beträgt 200.000 Euro. Darin enthalten sind: antike Uhren (1790/1850) 6.000 Euro Pelze 12.000 Euro Schmuck 35.000 Euro Ölgemälde 3.000 Euro alter Eckschrank (1852) 18.000 Euro Silberbesteck 2.000 Euro Sie weisen Frau Molke darauf hin, dass sie mit dem pauschalen Wertsachenanteil von 20 % nicht auskommt, diesen aber erhöhen kann. Frau Molke möchte nun von Ihnen wissen, auf wieviel Prozent sie den Wertsachenanteil erhöhen soll. antike Uhren (1790/1850) 6.000 Euro Pelze 12.000 Euro Schmuck 35.000 Euro Ölgemälde 3.000 Euro Silberbesteck 2.000 Euro 30% Siehe Proximus „Wertsachen“ und Proximus Tarif Seite 280 Ziffer 2.2.1 Erhöhung für Wertsachen
- Evelyn Graf ist umgezogen. In ihrer neuen Wohnung besteht keine Möglichkeit, die Waschmaschine und den Wäschetrockner unterzubringen. Die Geräte müssen in einem Gemeinschaftswaschraum abgestellt werden. Frau Graf möchte von Ihnen wissen, ob für die Geräte in dem Waschraum Versicherungsschutz besteht? a) Nein, da Versicherungsschutz nur innerhalb der Wohnung besteht. b) Ja, im Rahmen der Außenversicherung; die Entschädigung ist auf 10% max. 10.000 Euro begrenzt. c) Nein, da sich die Geräte nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. d) Ja, da die Waschmaschine auch im Gemeinschaftswaschraum versichert ist. d) Ja, da die Waschmaschine auch im Gemeinschaftswaschraum versichert ist. Siehe Proximus „Versicherungsort“
- Bei einem Rohrbruch wird u. a. ein 7 Jahre altes Fernsehgerät durch austretendes Wasser so beschädigt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Der Versicherungsnehmer will erst nach einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt ein neues Gerät kaufen. Was kann dem Versicherungsnehmer ersetzt werden? a) Preis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anschaffung b) Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung c) Zeitwert am Schadentag d) Wiederbeschaffungspreis am Schadentag d) Wiederbeschaffungspreis am Schadentag Siehe Proximus „Versicherungswert“
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- Sie beraten Herrn Schwarz, der sich für eine Hausratversicherung interessiert. Im Gespräch über die versicherten Sachen möchte Herr Schwarz wissen, welcher der folgenden Gegenstände in seinem Einfamilienhaus zum Hausrat gezählt wird. a) Badewanne b) Mofa c) Markise d) Winterreifen c) Markise Siehe Proximus „versicherte und nicht versicherte Sachen“
- Ralf Schlegel ist aus beruflichen Gründen von Stuttgart nach München gezogen. Teile des Hausrates befinden sich zurzeit sowohl in der alten, als auch in der neuen Wohnung. Welche Aussage können Sie Herrn Schlegel bezüglich seines Versicherungsschutzes machen? a) Bei Umzügen aus beruflichen Gründen besteht für 6 Monate Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. b) Es besteht zunächst Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, in der bisherigen Wohnung erlischt dieser nach 2 Monaten. c) Aufgrund der neuen Tarifzone erlischt der alte Vertrag. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. d) Es besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen bis zum Umzugsende, wenn der Umzugsbeginn der Versicherung angezeigt wurde. b) Es besteht zunächst Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, in der bisherigen Wohnung erlischt dieser nach 2 Monaten. Siehe Proximus „Wohnungswechsel“
- Mike Tide ist Single. Er muss beruflich für 6 Monate ins Ausland. Es trifft sich gut, dass seine 17jährige Schwester gerade ihre Schulausbildung abgeschlossen hat, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden hat. So kann sie bei Herrn Tide einziehen. Herr Tide fragt Sie, wie lange er unter diesen Bedingungen Versicherungsschutz aus seiner Hausratversicherung hat. a) 60 Tage b) 90 Tage c) 180 Tage d) unbefristet d) unbefristet Die Wohnung gilt als ständig bewohnt. Siehe Proximus „besondere gefahrerhöhende Umstände“
- In einem Mehrfamilienhaus ist in die Wohnung von Lothar Schludrig eingebrochen worden. Die Täter haben einige Gegenstände entwendet, das Sofa aufgeschlitzt und die Wände innerhalb und außerhalb der Wohnung mit Farbe besprüht. Die Eigentümergemeinschaft möchte Ihrem Kunden den Wandanstrich im Treppenhaus zur Beseitigung der Farbe in Rechnung stellen. Herr Schludrig fragt Sie, ob die Hausratversicherung diese Kosten übernimmt. a) Ja, da in der Hausratversicherung auch Vandalismus mitversichert ist. b) Ja, da die Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung mitversichert sind. c) Ja, da es sich um einen Folgeschaden des Einbruchdiebstahls handelt. d) Nein, da nur der Vandalismusschaden innerhalb der Wohnung versichert ist. e) Nein, da solche Gebäudebeschädigungen über die Wohngebäudeversicherung entschädigt werden. d) Nein, da nur der Vandalismusschaden innerhalb der Wohnung versichert ist. Siehe Proximus „versicherte Kosten“ Ziffer g)
- Jochen Birne hat bei Ihrer Gesellschaft eine Hausratversicherung abgeschlossen. Im Winter lagert er seinen Dachgepäckträger im Schuppen, der auf seinem Grundstück steht. Herr Birne möchte von Ihnen wissen, ob der Dachgepäckträger über seine Hausratversicherung versichert ist, wenn diese aus dem verschlossenen Schuppen entwendet werden. a) Der Dachgepäckträger ist nicht versichert, da er außerhalb der Wohnung gelagert wird. b) Solche Schäden werden nicht von der Hausratversicherung, sondern von der Kfz-Teilkaskoversicherung reguliert. c) Der Dachgepäckträger ist nur versichert, wenn sich der Diebstahl zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ereignet. d) Der Dachgepäckträger ist nur versichert, wenn er sich in der versicherten Wohnung befindet. e) Der Dachgepäckträger ist als Kfz-Zubehör nicht mitversichert. e) Der Dachgepäckträger ist als Kfz-Zubehör nicht mitversichert. Siehe Proximus „nicht versicherte Sachen“
- Achim Bode hat bei Ihrer Gesellschaft eine Hausratversicherung in Höhe von 50.000,- Euro. Fahrraddiebstahl ist bis zu 1% mitversichert. Herr Bode teilt Ihnen mit, dass ihm bei einem Gaststättenbesuch sein abgeschlossenes Fahrrad (Neuwert 700,- Euro) gegen 23.00 Uhr gestohlen wurde. Welche Entschädigung kann Herr Bode erwarten? 550,-.................................................................. Siehe Proximus „Fahrraddiebstahlklausel“ 7110 1% von 50.000 + 10% Vorsorgebetrag
- Sie erklären Lutz Bicks den Umfang der Hausratversicherung. Sie erwähnen, dass auch eine Reihe anfallender Kosten nach einem Schaden mitversichert sind. Herr Bicks möchte dafür Beispiele genannt haben. Welche Beispiele gehören zu den versicherten Kosten? 1. Nach einem Feuerschaden muss aufgeräumt und Schutt abtransportiert werden. 2. Nach einem Einbruchdiebstahlversuch fallen Reparaturkosten für die beschädigte Wohnungstür an. 3. Nach einem Leitungswasserschaden muss eine Regalwand zuerst abgebaut und später wieder aufgebaut werden. 4. Nach einem Sturmschaden ist die Dachgeschosswohnung unbewohnbar, so dass Hotelkosten bezahlt werden müssen. a) 2, 3 b) 1, 3, 4 c) 1, 2, 4, d) 1, 2, 3, 4 1. Nach einem Feuerschaden muss aufgeräumt und Schutt abtransportiert werden. 2. Nach einem Einbruchdiebstahlversuch fallen Reparaturkosten für die beschädigte Wohnungstür an. 3. Nach einem Leitungswasserschaden muss eine Regalwand zuerst abgebaut und später wieder aufgebaut werden. 4. Nach einem Sturmschaden ist die Dachgeschosswohnung unbewohnbar, so dass Hotelkosten bezahlt werden müssen. Siehe Proximus „versicherte Kosten“
- Während Pierre Ulbrich im Hallenbad einige Runden schwimmt, nutzt ein Unbekannter die Gelegenheit und stiehlt den Wohnungsschlüssel. Er dringt damit in die Wohnung von Herrn Ulbrich ein und entwendet zwei Sparbücher, mehrere Schecks mit Scheckkarte, 500 Euro Bargeld, sowie goldene Uhren und Armbänder im Wert von 10.000 Euro. Herr Ulbrich ruft Sie an und möchte von Ihnen wissen, ob der Schaden von seiner Hausratversicherung ersetzt wird. Der Schaden wird... a) in vollem Umfang ersetzt. b) nicht ersetzt, da der Dieb mit dem richtigen Schlüssel den Einbruch verübte. c) im Rahmen der Entschädigungsgrenzen ersetzt, wenn Herr Ulbrich nachweisen kann, dass er den Diebstahl des Schlüssels nicht verschuldet hat. d) ersetzt, da bei fahrlässigem Verhalten von Herrn Ulbrich im Rahmen der Entschädigungsgrenzen Versicherungsschutz besteht. c) im Rahmen der Entschädigungsgrenzen ersetzt, wenn Herr Ulbrich nachweisen kann, dass er den Diebstahl des Schlüssels nicht verschuldet hat. Siehe Proximus „Einbruchdiebstahl“ Ziffer f)
- Jonas Schlammert bewohnt ein Einfamilienhaus. Bei einem Besuch erzählt Ihnen Herr Schlammert, dass in der Nachbarschaft in letzter Zeit häufig eingebrochen worden ist. Er fragt Sie deshalb, welche Leistungen er aus der Hausratversicherung erhält, wenn bei einem Einbruch seine Haustür aufgebrochen wird. Der Hausratversicherer... a) zahlt die Kosten nicht, da Gebäudebestandteile in der Hausratversicherung nicht versichert sind. b) ersetzt die Kosten für Gebäudebeschädigung nur, wenn auch Hausratgegenstände beschädigt oder gestohlen wurden. c) zahlt Kosten für Gebäudebeschädigungen, wenn sie infolge eines Einbruches entstanden sind. d) ersetzt lediglich die Kosten für eine Schlossänderung, wenn durch einen Einbruchdiebstahl Haustürschlüssel abhanden gekommen sind. c) zahlt Kosten für Gebäudebeschädigungen, wenn sie infolge eines Einbruches entstanden sind. Siehe Proximus „versicherte Kosten“ Ziffer g)
- Karin Lasse hat aus den Medien den Begriff "Kein Abzug wegen Unterversicherung" aufgenommen. Sie möchte nun wissen, was bei Vereinbarung der Klausel in der Hausratversicherung zur Wohnfläche gehört. Grundfläche der Wohnung einschließlich der... a) Hobbyräume. b) Hobby- und Kellerräume. c) Hobby- und Speicherräume. d) Hobbyräume und Garage. e) halben Fläche des Balkons. a) Hobbyräume. Siehe Proximus Tarif Seite 275 „Klausel 7712“ 650 € je Wohnfläche; nicht Nutzfläche
- Nach einem Einbruch in das Einfamilienhaus von Emil Pachner besuchen sie ihn, um die Schadenanzeige aufzunehmen. Die Einbrecher haben ein altes Sofa im Keller in Brand gesetzt, welches Herr Pachner am nächsten Tag zum Sperrmüll geben wollte. Herr Pachner fragt Sie, inwieweit Versicherungsschutz besteht. Sie erklären die Regulierung: a) Da es sich um versicherte Gefahrenereignisse handelt, erfolgt Ersatz für das Sofa zum gemeinen Wert. b) Da es sich um versicherte Gefahrenereignisse handelt, erfolgt Ersatz für das Sofa zum Zeitwert. c) Da es sich um versicherte Gefahrenereignisse handelt, erfolgt Ersatz für das Sofa zum Neuwert. d) Vorsätzliche Brandstiftung der Einbrecher ist ausgeschlossen; daher wird das Sofa nicht ersetzt. a) Da es sich um versicherte Gefahrenereignisse handelt, erfolgt Ersatz für das Sofa zum gemeinen Wert. Siehe Proximus „Versicherungswert“, „Einbruchdiebstahl“
- Herr Bremer ist in seinen neuen Bungalow gezogen. Sie besuchen ihn zwecks Neuordnung seiner Hausratversicherung. Die Frage nach der Wohnfläche beantwortet Herr Bremer mit 120 qm. Sie weisen darauf hin, dass ggf. auch die Wohnfläche im Kellerbereich zu berücksichtigen ist. Daraufhin beschreibt er Ihnen die Nutzung der einzelnen Kellerräume: Kellerbar: 20 qm Dusche/WC: 10 qm Vorratsraum: 10 qm Gästezimmer: 20 qm Trockenraum: 20 qm Wieviel qm sind zusätzlich aus dem Kellerbereich zu berücksichtigen? 50 qm Siehe Proximus Tarif Seite 275 „Klausel 7712“
- Herr Maurer ist Vertreter und häufig auf Dienstreisen. Er lebt allein. Seine Wohnung ist während der Zeit der Abwesenheit unbewohnt. Er fragt daher bei Ihnen nach, wie lange er die Wohnung unbeaufsichtigt lassen kann, ohne seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Welche Antwort geben Sie Herrn Maurer? Längstens ununterbrochen bis zu ... a) 30 Tage b) 60 Tage c) 90 Tage d) 180 Tage b) 60 Tage Siehe Proximus „Besondere gefahrerhöhende Umstände“
- Sie haben das Ehepaar Briks darüber informiert, was alles zum Hausrat gehört. Die Hausratversicherungssumme wurde mit 90.000 Euro vereinbart. Die Wohnfläche beträgt 150 qm. Durch ein Feuer entsteht ein Schaden in Höhe von 40.000,-. Mit welcher Entschädigung kann Fanmilie Briks rechnen, wenn sich am Schadentag herausstellt, dass inzwischen ein Versicherungswert von 120.000 Euro vorhanden ist? Der Kunde bekommt den Hausratschaden ersetzt bis: a) 27.000 Euro b) 30.000 Euro c) 33.000 Euro d) 40.000 Euro e) 44.000 Euro c) 33.000 Euro Siehe Proximus „Entschädigungsberechnung“ Ziffer 5 und „Versicherungssumme“
- Zwischen welchen Rechtsverhältnissen unterscheidet man in der Haftpflichtversicherung? - Rechtsverhältnis zwischen Schädiger (Versicherungsnehmer) undGeschädigtem (= Haftung) sowie das - Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer (alsSchädiger) und dem Versicherungsunternehmen (= Deckung).
- Was ist ein Deckungsverhältnis und ein Haftungsverhältnis? Das Verhältnis zwischen Versicherer und Kunde kann man also als„Deckungsverhältnis“ bezeichnen, das nicht mit dem „Haftungsverhältnis“zwischen dem Versicherungsnehmer als Schädiger und demGeschädigten zu verwechseln ist: Der Versicherungsnehmer „haftet“ gegenüber dem Geschädigtenin unbegrenzter Höhe; der Versicherer hingegen „deckt“ nur biszur Höhe der Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer „haftet“ für Vorsatz, der Haftpflichtversicherergewährt für diesen Tatbestand keine Deckung. Der Versicherungsnehmer „haftet“ für eine Reihe von Schadenfolgen,die der Versicherer aber durch Ausschlüsse in den Bedingungennicht deckt.
- Was ist ein Direktanspruch ? Geschädigter wendet sich an? Zwischen dem Geschädigten (= Anspruchsteller) und dem Versichererbesteht grundsätzlich kein Direktanspruch. Lediglich in der Kfz-Haftpflichtversicherung wurde dem Geschädigten ein direkter Anspruchgegen den Versicherer eingeräumt (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).Da sich diese Regelung - nach Ansicht des Gesetzgebers - bewährthat, legt das neue Versicherungsvertragsgesetz gem. § 115 VVG generellfür alle Pflichtversicherungen einen Direktanspruch desgeschädigten Dritten gegenüber dem Versicherer fest. Diese Neu-Regelung soll nicht nur die Rechtsstellung des Geschädigten verbessern,da der damit einen zusätzlichen und stets solventen Schuldnererhält; die Realisierung von Ersatzansprüchen werde dadurch aucherleichtert.Darüber hinaus besteht nach dem VVG auch dann ein Direktanspruch,wenn z.B. über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahreneröffnet worden oder der Aufenthalt des VN unbekanntist.
- Welche Voraussetzungen bestehen für einen Versicherungsschutz? Wann wird die Versicherung Wirksam? Gemäß Ziff. 1.1 AHB fallen nur solche Schadenereignisse unter Versicherungsschutz,die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretensind: Analog § 33 VVG ist die Erstprämie nach Ziffer 9.1 AHB unverzüglichnach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheinszu zahlen - die Fälligkeit ist also auf den Zeitpunkt verschobenworden, zu dem im Regelfall die allgemeine Widerrufsfristabgelaufen ist. Leistet der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht rechtzeitig,sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutzauch erst zu diesem (späteren) Zeitpunkt - Ziffer 9.2AHB. Befindet sich der Versicherungsnehmer mit der Erstprämie inZahlungsverzug, kann der Versicherer zwar vom Vertrag zurücktreten;dieser Rücktritt ist allerdings dann ausgeschlossen, wennder VN nachweisen kann, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertretenhat. Im Gegensatz zur Altregelung muss der Versichererseinen Rücktritt ausdrücklich erklären; die bisherige Rücktrittsfiktiongreift also nicht mehr.
- Vorraussetzung des Versicherungsschutzes: Welche versicherten Schadenarten gibt es? An anderer Stelle wurde bereits über die verschiedenen Schadenartengesprochen. Insofern beschränken wir uns an dieser Stelle auf eineZusammenfassung.Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personenschäden Sachschäden "Unechte" Vermögensschäden. Beachten Sie:"Reine" Vermögensschäden, Schäden also, die nicht in Folge von Personen-oder Sachschäden entstanden sind, können durch besondereVereinbarung in den Versicherungsschutz einbezogen werden; diesgilt auch für Schäden durch Abhandenkommen von Sachen (Ziffer 2.2AHB).
- Vorraussetzung des Versicherungsschutzes: Welche versicherten Ansprüche sind wann und wie abgesichert? Nach Ziffer 1 AHB sind nur solche (Schaden-)Ersatzansprüche versichert,die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichenInhalts beruhen. Dazu gehören insbesondere Ansprüche im Sinne derVerschuldens- und Gefährdungshaftung sowie auch vertragliche, wiez.B. die sog. positive Vertragsverletzung (Verletzung vertraglicherNebenpflichten). Rein vertragliche Ansprüche sowie Ansprüche aufgrundvon Bestimmungen des öffentlichen Rechts (z.B. Bußgelderoder Geldstrafen) sind nicht gedeckt.
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- Was versteht man unter Ansprücher Dritter? Wenn die AHB in Ziffer 1 fordern, dass der Versicherungsnehmer voneinem Dritten in Anspruch genommen wird, so heißt dies, dass Eigenschädennicht versichert sind. Versicherungsnehmer und Geschädigterkönnen also grundsätzlich nicht personengleich sein. Eine Ausnahmevon diesem Grundsatz besteht zum Beispiel in der "Gewässerschaden-Haftpflicht" - dort sind auch Schäden an unbeweglichen Sachendes Versicherungsnehmers gedeckt (beispielsweise Fundamente undMauerwerk) - siehe unten.
- Was ist bei einer Haftpflichtversicherung - das versicherte Risiko In der Haftpflichtversicherung kommt der Beschreibung des zu versicherndenRisikos eine große Bedeutung zu. Nach Ziffer 3.1 AHB sinddies die im Versicherungsschein beschriebenen Risiken (z.B. als Privatperson,Tierhalter, Hausbesitzer), Rechtsverhältnisse (z.B. Pächtereines Restaurants) oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers (z.B.Arzt).Da das "versicherte Risiko" aber Veränderungen unterliegt, erstrecktsich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht auseinem erhöhten oder erweiterten versicherten Risiko (Ziffer 3.2 AHB): Unter Erhöhung ist die Vergrößerung, das „Gefährlicherwerden“des bestehenden Risikos zu verstehen (z.B. Änderung der Berufstätigkeit). Als Erweiterung gilt die zahlenmäßige Zunahme des Risikos (z.B.mehr Beschäftigte, höhere Lohnsumme).Im gleichen Zusammenhang steht eine weitere Besonderheit der allgemeinenHaftpflichtversicherung - die sog. Vorsorgeversicherung(Ziffer 4 AHB).
- Was versteht man unter Vorsorgeversicherung Sie bezieht auch solche Risiken ohne besondere Anzeige in den Versicherungsschutzmit ein, die nach Vertragsschluss neu entstehen. Legtsich der Versicherungsnehmer z.B. zwei Monate nach Abschluss einerPrivat-Haftpflichtversicherung (PHV) einen Hund zu, besteht ab diesemZeitpunkt Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht alsHundehalter - dies ermöglicht die Vorsorgeversicherung, obwohl einHund nicht in der PHV versichert ist.Übrigens: Der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversicherung istbis zur nächsten Fälligkeit beitragsfrei.Wenn der Versicherer den Kunden auffordert, die neu eingetretenenRisiken zu melden, muss der Versicherungsnehmer dieser Aufforderunginnerhalb eines Monats nachkommen. Unterlässt er diese Anzeige,so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dessen Entstehung(Ziffer 4.1 (1) AHB).Da der Versicherer im Rahmen der Vorsorgeversicherung ihm unbekannteRisiken übernimmt, ist deren Deckung (verständlicherweise)begrenzt: Bestimmte Risiken wie z.B. aus dem Eigentum, Besitz, Haltenoder Führen von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen – soweitdiese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflichtunterliegen - sind ausgeschlossen; das gilt auch fürkurzfristige Risiken (weniger als 1 Jahr), die gesondert zu versichernsind (Ziffer 4.3 AHB). Die Versicherungssummen für derartige (neue) Personen- undSachschäden und - sofern vereinbart - Vermögensschaden sindsummenmäßig begrenzt (Ziffer 4.2 AHB). Gemäß den Proximus-Bedingungen für private Haftpflichtrisiken (G. Ziffer 4. RBEPrivat)gelten die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummenjedoch auch für die Vorsorgeversicherung.
- Was ist die Aufgabe des Versicherers bei der Haftpflichtversicherung? Nach Ziffer 5.1 AHB umfasst die Leistungspflicht des Versicherers: Prüfung der Haftpflichtfrage Abwehr unberechtigter Ansprüche Erfüllung berechtigter SchadenersatzverpflichtungenDarüber hinaus erbringt der Haftpflichtversicherer unter Umständenweitere Nebenleistungen wie zum Beispiel Strafverteidigung, Sicherheitsleistungenund Hinterlegungen.
- Was versteht man bei einem Versicherungsunternehmen: Prüfung der Haftpflichtfrage: Wenn ein Geschädigter gegenüber dem Versicherungsnehmer Ersatzansprüchegeltend macht, prüft der Versicherer, ob sein Versicherungsnehmerüberhaupt haftet und - sofern dies zu bejahen ist - obdie Ansprüche auch der Höhe nach berechtigt sind.
- Was versteht man bei einem Versicherungsunternehmen: Abwehr unberechtigter Ansprüche Ergibt die Prüfung der Haftpflichtfrage, dass eine Haftung des Versicherungsnehmersdem Grunde nach zu verneinen ist, dann wehrt derVersicherer diese unberechtigten Ansprüche ab; unter Umständen imRahmen eines Rechtsstreites, dessen Kosten der Haftpflichtversichererübernimmt und den er im Namen des VN führt.
- Was versteht man bei einem Versicherungsunternehmen: Ersatz der Entschädigung Diese Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers beinhaltet die Befriedigungberechtigter Ansprüche.Der Entschädigungsleistung ist nach Ziffer 6.1 AHB summenmäßigbegrenzt - der Haftpflichtversicherer leistet bekanntlich bis zur Höheder vereinbarten Versicherungssumme. Dies gilt auch für mehrerezeitlich und ursächlich zusammenhängende Schäden, die als ein Ereigniszu werten sind. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,dass der Versicherer berechtigt ist, die Gesamtleistung für dieSchäden eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der Deckungssummezu begrenzen.Hinsichtlich der Aufwendungen für Regulierungskosten (z.B. Gutachterkosten)und Prozesskosten ist zu beachten, dass sie nicht auf dieVersicherungssumme angerechnet werden – Ziffer 6.5 AHB. Beachten Sie:Für den Fall, dass die Versicherungssumme durch die Haftpflichtansprüchebereits überschritten wurde, trägt der Versicherer die Prozesskostenentsprechend dem Verhältnis der Versicherungssummezur Gesamthöhe dieser Ansprüche (Ziffer 6.6 AHB).
- Welche Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen? Darüber hinaus definieren die AHB weitere Ausschlüsse - die sog. sekundäreRisikobegrenzung. Die AHB nennen diese Ausschlüsse in Ziffer7 AHB - unter anderem:Haftpflichtansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführten die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des VN hinausgehen des Versicherungsnehmers selbst zwischen mehreren VN desselben Vertrages von Angehörigen (die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben)gegen den VN zwischen Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages wegen Schäden an fremden (gemieteten, geleasten, gepachteten,geliehenen) Sachen aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen
- Was bedeutet Anzeigepflicht im Bereich der PHV Ziffer 25 AHB gibt dem Versicherungsnehmer auf, den Versicherungsfallinnerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keineSchadenersatzansprüche erhoben wurden.Der Versicherungsnehmer muss seiner Anzeigepflicht ebenso unverzüglichnachkommen, wenn ihm gegenüber ein Haftpflichtanspruchgeltend gemacht, ein staatsanwaltliches, behördliches oder gerichtlichesVerfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlichder Streit verkündet wird (Ziffer 25.3 AHB).Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich,verliert er seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzungist der Versicherer hingegen nur berechtigt, die Versicherungsleistungin einem der Schwere des Verschuldens entsprechendenVerhältnis zu kürzen (Ziffer 26.2 AHB). Diese Sanktionen setzenallerdings voraus, dass der Versicherungsnehmer durch eine gesonderteMitteilung in Textform auf die(se) Rechtsfolgen hingewiesenwurde.Beachten Sie:War die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung desVersicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der zuerbringenden Leistung ursächlich, bleibt der Versicherungsschutz bestehen(Ziffer 26.2 AHB).
- Was bedeutet Auskunftspflicht im Bereich der PHV Gemäß § 31 VVG kann der Versicherer verlangen, dass der VN nachEintritt des Versicherungsfalles jede Auskunft erteilt, die zu dessenFeststellung oder Umfang erforderlich ist; soweit es dem Versicherungsnehmerzugemutet werden kann, muss er auch die entsprechendenBelege beschaffen – Ziffer 25.2 AHB trägt dem Rechnungund spezifiziert diese Obliegenheit.
- Was bedeutet eine Abwendung- und Minderungspflicht in der PHV? Eine weitere Parallele zwischen VVG und AHB: Bei Eintritt des Versicherungsfalleswird vom Versicherungsnehmer verlangt, seiner sog.Rettungspflicht nachzukommen; also dafür Sorge zu tragen, dass derSchaden abgewendet und gemindert wird (Ziffer 25.2 AHB in Verbindungmit § 82 Abs. 1 VVG).
- Was ist in der Haftpflichtversicherug eine Beitragsregulierug? und in welcher frist muss der VN dies erledigen In der Haftpflichtversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach derVersicherungssumme, sondern nach verschiedenen Merkmalen undBezugsgrößen (z.B. Jahreslohn- und Gehaltssummen, Jahresumsatz,Anzahl der vorhandenen Tiere, Wohnungseinheiten, Nutzfläche oderBausumme). Weil sich Tarifierungsmerkmale bzw. Bezugsgrößen während des Versicherungsjahresändern können, ist es erforderlich, den jeweiligenFolgebeitrag ab dem Zeitpunkt der Risikoänderung richtigzustellen -die sog. Beitragsregulierung nach Ziffer 13 AHB.Danach ist der Versicherungsnehmer nach Erhalt einer Aufforderung(vielfach mit der Prämienrechnung) verpflichtet, innerhalb eines Monatsalle seit der letzten Meldung eingetretenen Änderungen zum versichertenRisiko zu melden.
- Beitragsregulierung: Was passiert wenn der VN Verletzt er diese Anzeigepflicht, muss er mit folgenden Rechtsfolgen rechnen: Wer schuldhaft unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherersmacht, riskiert eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestelltenPrämienunterschieds; was aber im Schadenfall zu keinerLeistungsfreiheit des Versicherers führt. Dies gilt allerdings nicht,wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass ihn keinVerschulden trifft. Bei unterlassener Änderungsanzeige ist der Versicherer berechtigt,eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits inRechnung gestellten Beitrages zu verlangen. Reicht der Versicherungsnehmersein Angaben nach, findet eine Beitragsregulierungstatt. Sofern der Versicherungsnehmer zuviel zahlte, erhält er eineRückerstattung, wenn seine (nachgereichten) Angaben innerhalbvon zwei Monaten nach Empfang der Aufforderung erfolgten.
- Was ist eine Beitragsangleichung Der Prämienbedarf der Haftpflichtversicherer hängt auchvon der Schadenhäufigkeit (Verhältnis zwischen Anzahl der Schädenund Anzahl der Risiken) und den durchschnittlichen Aufwendungenpro Schadenfall (Schadenumfang) ab. Da sich bestimmte Faktoren,wie z.B. das steigende Preis- und Lohnniveau, auf diese Kalkulationsgrößenauswirken, der Versicherer andererseits seinen Verpflichtungen stets nachkommen muss, besteht die Möglichkeit, den Beitraganzugleichen (Ziffer 15 AHB).Dazu ermittelt ein unabhängiger Treuhänder zum 1. Juli eines jedenJahres den Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungenaller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherungzugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöhtoder vermindert hat.
- Die durchschnittlichen Schadenzahlungen (Schadenaufwand) eines Kalenderjahres werden also wie folgt ermittelt: Summe der Schaden- und Regulierungsaufwendungenaller Versicherer Dividiert durch Anzahl der gemeldeten Versicherungsfälle allerVersicherer
- Was passiert bei Beitragsangleichung von weniger als 5% Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einerMinderung verpflichtet, den Beitrag anzugleichen. Hat der Treuhändereine Veränderung von weniger als 5% festgestellt, entfällt eine Beitragsangleichung;diese Veränderung wird in den folgenden Jahrenberücksichtigt.
- Welche Rechte hat ein VN bei erhöhung der Prämie ohne Leistungserweiterung Hat der Versicherer den Beitrag auf Grund einer "Angleichung" erhöht,ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert,kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen - und zwar innerhalbeines Monats nach Erhalt der Mitteilung, frühestens aber zumZeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (Ziffer 18 AHB) – sieheunten.
- Welche außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten hat ein VN? Kündigung nach Beitragsanpassung - §18 AHB Kündigung nach Eintritt eines Versicherungfalles §19 AHB Wegfall des versicherten Interesses §17 AHB Risikoerhöhung aufgrund von Rechtsvorschriften §21 AHB Mehrfachversicherung §22.3 AHB
- Welche Risiken sind in der PHV abgesichert'? In der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht desVersicherungsnehmers zum Beispiel in folgenden Haftungsbereichenversichert als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens (beispielsweisebei Vorgängen und Ereignissen beim Einkaufen und in derFreizeit. Familien- und Haushaltsvorstand - z.B. aus der Verletzung derAufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen - d. h. also nicht nur inBezug auf die eigenen Kinder. Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen (z.B. Haushaltshilfe,Putzfrau). Inhaber einer oder mehrerer in Europa und in den außereuropäischenEU-Gebieten gelegenen Wohnungen (einschließlich Ferien-/Wochenendwohnungen), eines Einfamilienhauses sowie einesoder mehrerer Ferien-/Wochenendhäuser – sofern sie vom Versicherungsnehmerausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden,einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports, Kfz-Stellplätzen, Gärten sowie eines Schrebergartens (RBE A. Ziffer3). Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Miteigentuman Gemeinschaftsanlagen eines Einfamilienhauses sowievon Wochenend-/Ferienhäusern. Mitversichert ist ebenso die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzungvon Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den genanntenEigenschaften obliegen (z.B. Instandhaltung, Schneeräumenetc.). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer Einliegerwohnung und/oder von Räumeninnerhalb der selbstbewohnten Wohnung bzw. des selbstbewohntenEFH einschließlich dazugehöriger Garagen, Carports undKfz–Stellplätzen. als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausummevon 50.000 EUR je Bauvorhaben aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privatenZwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und den sich darausergebenden Vermögensschäden (sog. Mietsachschäden) –maximal bis zu 500.000 EUR je Versicherungsfall und begrenztauf 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres als Radfahrer sowie aus der Ausübung von Sport - ausgenommenJagd, Teilnahme an Pferde-, und Kfz-Rennen und Radrennen, fürdie eine Radsportlizenz notwendig ist, sowie das entsprechendeTraining aus dem erlaubten privaten Besitz sowie dem Gebrauch vonHieb,- Stoß- und Schusswaffen, Munition und Geschossen (abernicht zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen) als Reiter von Pferden, die nicht von mitversicherten Personengehalten werden, zu privaten Zwecken; nicht versichert sind Ansprüchedes Tierhalters oder -eigentümers. als Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren sowieBienen - nicht jedoch von Rindern, Pferden, sonstigen Reit- undZugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichenoder landwirtschaftlichen Zwecken und auch nicht von Hunden,die von mitversicherten Personen gehalten werden.
- Welche Gefahren sind trotz eigentlich Ausschluss dennoch in der PHV abgesichert? Sie erinnern sich, dass in Ziffer 7 AHB die wesentlichen Ausschlüssefestgelegt sind. Einige dieser Ausschlüsse werden durch entsprechendeRegelungen in den RBE für die Private Haftpflichtversicherung abgeändertbzw. aufgehoben. Dadurch werden nicht nur Lücken geschlossen,der Versicherungsschutz erfährt auch eine Erweiterung.So zum Beispiel die Gesetzliche Haftpflicht aus Versicherungsfällen bei Auslandsaufenthalteninnerhalb Europas und in den außereuropäischen EUGebietensowie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zueinem Jahr außerhalb Europas und außerhalb der außereuropäischenGebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören Gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oderAnmietung (nicht dem Eigentum) von außerhalb Europas und außerhalbder europäischen EU-Gebiete gelegenen Wohnungen undHäusern.