Staatsorganisationsrecht (Fach) / Staatsfunktionen, Art. 70 ff. GG (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 51 Karteikarten

def

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Worum geht es - im Unterschied zu den Bundesorganen, Art. 38 ff. GG - bei den Staatsfunktionen, Art. 70 ff. GG ? Es geht nicht darum, wer etwas macht, sondern was gemacht wird.
  • Nenne die drei Staatsfunktionen, die in den Art. 70 ff. GG geregelt sind! - Gesetzgebung, Art. 70 ff. GG- Verwaltung, Art. 83 ff. GG- Rechtsprechung, Art. 92 ff. GG
  • In welchen zwei Schritten prüft man die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes? I. Formelle VerfassungsmäßigkeitII. Materielle Verfassungsmäßigkeit
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes"? 1. Zuständigkeit, Art. 70 ff. GG2. Verfahren, Art. 76 ff. GG3. Form, Art. 82 GG
  • Wie lautet der Obersatz für die Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes? Ein Gesetz ist materiell verfassungsgemäß, wenn es nicht gegen Grundrechte oder Rechtsgüter mit Verfassungsrang verstößt.
  • Aus welcher Norm ergeben sich zusätzliche Anforderungen bei verfassungsändernden Gesetzen? Aus Art. 79 GG.
  • Wer ist grundsätzlich (verbands-)zuständig für die Gesetzgebung? Die Länder, Art. 70 GG.
  • Welche ausdrücklich geregelten Arten der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes kennst Du? - Ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit - Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
  • Aus welchen Normen kann sich die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ergeben? - Art. 71, 73 GG- Art. 105 I GG
  • Aus welchen Normen kann sich die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ergeben? - Art. 72, 74 GG- Art. 105 II GG
  • Was ist Voraussetzung für die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes? Ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung in den Bereichen, die in Art. 72 II GG aufgeführt sind.
  • Art. 72 III GG ist dogmatisch gesehen eine Ausnahme von welchem Grundsatz? Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 GG.
  • Charakterisiere die ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes "kraft Natur der Sache"! Aufgrund der Regelungsmaterie kann nur der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit haben, obwohl es keinen Kompetenztitel in Art. 73, 74 GG gibt.
  • Charakterisiere die ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes "kraft Sachzusammenhangs" bzw. "Annexzuständigkeit"! Eine in den Art. 73. 74 GG verankerte Gesetzgebungszuständigkeit wird aufgrund der thematischen Nähe ausgedehnt auf einen an sich nicht geregelten Fall.
  • In welchen zwei Schritten vollzieht sich das Gesetzgebungsverfahren? I. Einleitungsverfahren, Art. 76 GGII. Hauptverfahren, Art. 77 GG
  • Wer ist nach Art. 76 GG berechtigt, einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einzubringen? - Bundesregierung- Bundesrat- Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages
  • Welches Problem ist bei dem Merkmal "aus der Mitte des Bundestages" bei Art. 76 GG angesiedelt? Ob auch ein einzelner Abgeordneter berechtigt ist, einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einzubringen.
  • In welchen zwei Schritten prüft man das Hauptverfahren gem. Art. 77 GG? I. Beschluss des Bundestages, Art. 77 I GG II. Mitwirkung des Bundesrates, Art. 77 II-IV GG
  • Welche Arten der Mitwirkung des Bundesrates gibt es bei der Gesetzgebung? - Einspruchsgesetze- Zustimmungsgesetze
  • Was ist der grundgesetzliche Grundsatz - Einspruchsgesetz oder Zustimmungsgesetz? Einspruchsgesetz.
  • Welche Mitwirkungsform ist für den Bundesrat die stärkere - Einspruchsgesetz oder Zustimmungsgesetz? Zustimmungsgesetz.
  • Was besagt im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundesrates bei der Gesetzgebung die "Infektionsregel"? Wenn eine Regelung zustimmungspflichtig ist, dann ist das ganze Gesetz zustimmungspflichtig.
  • Welches Problem ist bei der Beteiligung des Bundesrates bei der Gesetzgebung angesiedelt? Das Problem der uneinheitlichen Stimmgabe der Vertreter eines Bundeslandes im Bundesrat.
  • Warum ist die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) für die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes unerheblich? Die GOBT ist nur eine autonome Satzung, vgl. Art. 40 I 2 GG.
  • Welche Auffassungen werden zum Problem der Einbringung eines Gesetzesvorschlages durch einen einzelnen Abgeordneten vertreten? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die die Einbringung eines Gesetzesvorschlages durch einen einzelnen Abgeordneter ablehnt? - Wortlaut des Art. 76 GG- Funktionsfähigkeit des Bundestages
  • Was spricht für die Auffassung, die die Einbringung eines Gesetzesvorschlages durch einen einzelnen Abgeordneter zulässt? - Wortlaut des Art. 76 GG- Das Freie Mandat, Art. 38 I 2 GG- Keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Bundestages
  • Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes für die Änderung des Grundgesetzes? Aus Art. 79 II GG.
  • Welche Besonderheiten ergeben sich bei verfassungsändernden Gesetzen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens? Erforderlichkeit einer 2/3 Mehrheit für das Zustandekommen, Art. 79 II GG.
  • Welche Besonderheiten ergeben sich bei verfassungsändernden Gesetzen im Rahmen der Form? Berücksichtigung des Zitiergebots, Art. 79 I 1 GG.
  • Wie lautet der Obersatz bei der Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines verfassungsändernden Gesetzes? Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn das Gesetz nicht gegen Art. 1 und/oder Art. 20 GG verstößt, Art. 79 III GG.
  • Wer führt Landesgesetze aus? Die Länder, Art. 30 GG.
  • Wie heißt die Ausführung von Bundesgesetzen durch den Bund? "Bundeseigene Verwaltung", Art. 86 GG.
  • Welche Unterscheidung kann man bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder treffen? - Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder im Auftrage des Bundes, Art. 85 GG ("Auftragsverwaltung")- Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit, Art. 84 GG
  • Was ist der Unterschied zwischen der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrage des Bundes und als eigene Angelegenheit? Bei der Auftragsverwaltung kontrolliert der Bund nicht nur die Rechtmäßigkeit der Ausführung, sondern auch die Zweckmäßigkeit, Art. 85 IV GG. Außerdem hat der Bund bei der Auftragsverwaltung gem. Art. 85 III GG ein Weisungsrecht.
  • Was ist der grundgesetzliche Grundsatz - Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit? Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder als eigene Angelegenheit, Art. 83 GG.
  • In welchen drei Schritten prüft man die Verfassungsmäßigkeit einer Weisung nach Art. 85 III GG? I. RechtsgrundlageII. Formelle VerfassungsmäßigkeitIII. Materielle Verfassungsmäßigkeit
  • Was ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Art. 85 III GG? Dass die Weisung im Bereich der Auftragsverwaltung ergeht.
  • Was prüft man bei der formellen Verfassungsmäßigkeit einer Weisung nach Art. 85 III GG? 1. Zuständigkeit2. Verfahren3. Form
  • Wer ist zuständig für eine Weisung nach Art. 85 III GG? Die oberste Bundesbehörde, Art. 85 III 1 GG.
  • Woraus können sich Anforderungen an das Verfahren bei der Weisung nach Art. 85 III GG ergeben? Aus dem Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens.
  • An wen ist die Weisung nach Art. 85 III GG zu adressieren? An die oberste Landesbehörde, Art. 85 III 2 GG.
  • Welche Punkte sind bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Weisung nach Art. 85 III GG zu prüfen? - Zulässiger Weisungsinhalt- Gebot der Weisungsklarheit- Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts- Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens
  • Was ist zulässiger Weisungsinhalt bei der Weisung nach Art. 85 III GG? Die gesamte Gesetzesvollzugstätigkeit.
  • Was bedeutet das Gebot der Weisungsklarheit bei Art. 85 III GG? Dass der Landesminister wissen muss, was er zu tun hat.
  • Welches Problem ist bei dem Prüfungspunkt "Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts" angesiedelt? Das Problem der Erforderlichkeit der Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit der Weisung.
  • Welche Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit einer Weisung nach Art. 85 III GG ergeben sich aus dem Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens? Die Weisung darf nicht missbräuchlich ergehen.
  • Warum kommt es auf die Verhältnismäßigkeit bei der Weisung nach Art. 85 III GG nicht an? Weil das Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens spezieller ist, wenn es um das Verhältnis Bund-Länder geht.
  • Welche Auffassungen werden zum Problem der Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit der Weisung vertreten? - aA: (+)- hM: (-)
  • Was spricht für die Auffassung, die die Rechtmäßigkeit der Weisung als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit der Weisung ansieht? Das Rechtsstaatsprinzip.