Rechtskunde (Fach) / Rechte und Pflichten der Patienten (Lektion)

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  • Das Rechtsverhältnis zwischen Patient und Arzt, wie gestaltet es sich? der Arzt ist verpflichtet, eine Person im Notfall bei Krankheit und Unfall zu bahandeln Öffentlich - rechtliche Spitäler wie Kantons- und Stadtspitäler sind in der ganzen Schweiz verpflichtet, Notfallpatienten zu behandeln
  • Wie ist die rechtliche Grundlage beim Rechtsverhältnis zwischen Patient und Arzt? Das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient untersteht dem Auftragsrecht.
  • Was ist mit dem Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient? ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist grundlegend für eine erfolgreiche Behandlung und Betreuung
  • Was gilt beim Selbstbestimmungsrecht der Patienten? wenn sie urteilsfähig sind, dürfen sie nicht gegen Ihren Willen behandelt werden er kann jederzeit eine Behandlung verweigern
  • Welche Tests/ Untersuchungen dürfen nur in Abstimmung des Patienten gemacht werden? Impfungen HIV- Tests Gen-Tests die Zustimmung muss schriftlich oder mündlich erfolgen!
  • Welche Rechte gelten noch für den Patienten? zweite Meinung einzuholen Vorsorgeuntersuchungen abzulehnen Patientenverfügung auszufüllen
  • Welche Ausnahmen gibt es im Selbstbestimmungsrecht? bei übetragbaren Krankheiten, kann der Patient von der Bevölkerung abgesondert und zur Behandlung gezwungen werden (z.B. TBC, Typhus, Hirnhautentzündung) bei Entscheidungsunfähigkeit entscheidet der zu behandelnde Arzt nach dem mutmasslichen Willen des Pat., das sämtliche Massnahmen zur Erhaltung und Rettung des Lebens zu ergreifen während einer OP kann der beh. Arzt, den Eingriff ausweiten, wenn es dingend notwendig ist (lebensrettend)!
  • Wie ist es beim Selbstbestimmungsrecht entmündigter & urteilsunfähigen Patienten? bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann für ein FFE gesorgt werden, aber nur wenn keine engmaschige Betreuung vor Ort ausreichend ist die den gleichen Schutz gewährt. FFE dient nur als letztes Mittel, Pat. kann innerhlab von 10 Tagen Einsprache erheben bei urteilsunfähigen Pat. entscheidet der nächste Verwandte/ Angehörige bei unmündigen oder entmündigten Pat. wird die gesetzliche Vertretung beigezogen bei urteilsunfähigen ohne gesetzl. Vertretung wird die Bezugsperson beigezogen
  • Wie ist es beim Selbstbestimmungsrecht von Minderjährigen? ab 14 oder 15J.  werden Kinder, je nach Fall, als einsichtig erkärt; ihnen gebühren die gleichen Rechte wie Erwachsenen < 14J. entscheiden die Eltern, bzw. die gesetzliche Vertretung
  • Wie ist es beim Selbstbestimmungsrecht von Minderjährigen? Was ist die Ausnahme? wenn die Eltern aus religiösen oder anderen persönlichen Überzeugungen eine dringend notwendige med. Behandlung nicht zustimmen, hat der behandelnde Arzt das Recht die Vormundschaftsbehörde einzuschalten                                                      ⇒ sie kann den Eltern die elterliche Gewalt absprechen
  • Was beinhalten die Pflichten der Patienten? Mitwirkungspflicht Mitverantwortungspflicht Schadenminderungspflicht
  • Was beinhalten die Pflichten der Patienten? Wie ist dabei die rechtliche Grundlage? er ist verpflichtet dem Arzt die Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten gegenüber der Krankenkasse hat der Pat. Schadenminderungspflicht: der Pat. muss alles Zumutbare unternehmen, damit der Schaden gemindert wird oder nicht eintritt.
  • Was gilt bei dem Recht der umfassenden Information und Aufklärung des Patienten? Pat. kann sich nur für oder gegen eine Behandlung aussprechen wenn er umfassend informiert worden ist der Arzt ist verpflichtet, den Pat. sachlich und in verständlicher Sprache über seinen Gesundheitszustand zu informieren der Arzt muss dem Pat. sagen, was er zu seiner persönliche Heilung beitragen kann der Arzt muss den Pat. über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, Alternativen und Heilungschancen, sowie Risiken und Nebenwirkungen informieren.
  • Was gilt bei dem Recht der umfassenden Information und Aufklärung des Patienten? Was ist die Entscheidungsgrundlage? erst wen der Pat. umfassend aufgeklärt und die Einwilligung gegeben hat, kann die Behandlung erfolgen. die Einwilligung kann mündlich oder mit Unterzeichnung eines schriftlichen Aufklärungsprotokoll erfolgen
  • Was gilt bei dem Recht der umfassenden Information und Aufklärung des Patienten? Welches Recht steht dem Pat. im zweifelsfall immer zu? der Pat. hat immer ein Recht auf Nichtwissen: wenn er z.B. bei einer Krebsdiagnose nicht wissen möchte, wie lange seine Lebensdauer ist...
  • Das Recht auf Geheimhaltung: Was gilt? Ärzte und Pflegepersonal unterstehen dem Berufsgeheimnis, sowie der absoluten Schweigepflicht! dazu gehören auch die med. Fachpersonen fremder Abtl. die nicht direkt beteiligt sind und kein berufliches Interesse haben. die erhobenen Daten müssen gegen unbefugte Einsichtsmassnahme und Bearbeitung geschützt werden der Pat. kann den Arzt/ Pflegepersonal mittel pers. Ermächtigung (Vollmacht) von der Schweigepflicht entbinden.
  • Das Recht auf Geheimhaltung: Welche Ausnahmen gelten bei der Schweigepflicht? bei übertragbaren Krankheiten wie TBC besteht eine Meldepflicht bei einem aussergewöhnlichen Todesfall, Körperverletzungen, die auf ein Verbrechen schliessen lassen oder Vredacht auf ein Offizialdelikt ( Misshandlung von Minderjährigen, sexueller Missbrauch) sind die Ärzte verpflichtet der Strafverfolgungsbehörde Meldung zu erstatten.
  • Das Recht auf Geheimhaltung: was wäre wenn Angehörige nach dem Tod in die Akte blicken möchten? Sie müssen bei der jeweiligen Gesundheitsdirektion des Kantons einen begründeten Antrag auf Aufhebung des Berufsgeheimnisses verlangen.
  • Was gilt bei der rechtlihen Grundlage im Bezug auf die sorgfältige Behandlung eines Pat.? der Arzt hat für alle medizinischen Hnadlungen eine umfassende Sorgfaltspflicht jeder Fall ist individuell: der Arzt ist nicht für jeden schicksalshaften Verlauf verantwortlich. der Grundsatz lautet: Es gibt kein Recht auf Heilung!
  • Patientendokumentation: Was muss der Arzt immer fortlaufend dokumentieren? Gesundheitszustand beschriebene Symptome die erhärtete Diagnose angeordnete Behandlungen Ergebnisse der Behandlungen weitere Untersuchungen und Eingriffe Laboranalysen Röntgenaufnahmen zeitliche Angaben über Anfang und Ende der Behandlung Datum der Konsultationen Überweisungen