Staatsorganisationsrecht (Fach) / Staatsorganisationsrecht (Überblick) (Lektion)

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  • Nenne die drei klausurrelevanten Bereiche des Staatsorganisationsrechts! - Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a GG- Oberste Bundesorgane, Art. 38-69 GG- Staatsfunktionen, Art. 70-104 GG
  • Was ist der Unterschied zwischen den Grundrechten, Art. 1-19 GG, und dem Staatsorganisationsrecht, Art. 20 ff. GG? Bei den Grundrechten geht es um das Verhältnis Bürger-Staat, während es beim Staatsorganisationsrecht um das staatliche Innenverhältnis geht.