Körperschaftsteuer (Fach) / Klausur 227 (Lektion)

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Klausur

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  • Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer KapGes bei der eine TW-Abschreibung vorgenommen wurde Der Gewinn aus der Veräußerung bleibt grds. steuerfrei nach § 8b (2) S. 1 KStG.  Wenn in den Vorjahren eine TW-Abschreibung mit Auswirkung auf den Gewinn vorgenommen wurde, so wäre dieses gem. § 8b (2) S. 4 KStG nicht steuerfrei zu stellen. 
  • Ermittlung des Veräußerunggewinns gem. § 8b(2) S. 2 KStG Veräußerungspreis abzgl. Veräußerungskosten (die in einem anderen Wj. entstandenen Veräußerungskosten sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Wj. der Beteiligung zu berücksichtigen) abzgl. Buchwert = Veräußerungsgewinn Außerbilanzielle Kürzung nach § 8b (2) davon bleiben 5% als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, § 8b (3) S. 1 KStG. Außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 8b (3)
  • Bemessungsgrundlage VGA Die VGA bemisst sich nach dem gemeinen Wert.