Steuerberater schriftlich (Fach) / ErbSt/BewR (Lektion)

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Diese Lektion wurde von markus07 erstellt.

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  • Vorerbe gilt als Erbe (§) § 6 Abs. 1 ErbStG
  • Vor- und Nacherbschaft (§) § 6 ErbStG
  • Zugewinngemeinschaft (§) § 5 ErbStG
  • Gemischt genutztes Grundstück (§) § 181 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 7 BewG Nicht zu mehr als 80% Wohnzwecken bzw. gewerblichen Zwecken
  • Ertragswertverfahren (§) § 182 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 184 bis 188 BewG
  • Woraus ergibt sich der Ertragswert eines Grundstücks? Bodenwert unbebautes Grundstück (§§ 179, 184 Abs. 2 BewG) + Gebäudeertragswert (§ 185) 
  • Woraus ergibt sich der Ertragswert eines Grundstücks? Bodenwert unbebautes Grundstück (§§ 179, 184 Abs. 2 BewG) + Gebäudeertragswert (§ 185) 
  • Wie sind Außenanlagen nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten? Sie sind mit dem Ertragswert des Gebäudes abgegolten (§ 184 Abs. 3 S. 3 BewG)
  • Ermittlung Bodenwert Bodenrichtwert x Grundstücksfläche
  • Vermächtnisschuld als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig? (§) Ja, § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG
  • Pflichtteilsschuld als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig? (§) Ja, § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG
  • Wie oft kann der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 angesetzt werden? Innerhalb von 10 Jahren nur einmal bei derselben Person.
  • Wie oft kann der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 angesetzt werden? Innerhalb von 10 Jahren nur einmal bei derselben Person.