Verwaltungsrecht At (Fach) / ÖR Vertrag (Lektion)

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  • Welche grundlegende Unterscheidung kann man bei den öffentlich-rechtlichen Verträgen treffen? - Koordinationsverträge, § 54 S. 1 VwVfG- Subordinationsverträge, § 54 S. 2 VwVfG
  • Charakterisiere den Subordinationsvertrag i.S.d. § 54 S. 2 VwVfG! Bei dem Subordinationsvertrag hätte die Behörde auch die Handlungsform Verwaltungsakt wählen können.
  • Charakterisiere den Koordinationsvertrag i.S.d. § 54 S. 1 VwVfG! Bei dem Koordinationsvertrag hätte die Behörde nicht die Handlungsform Verwaltungsakt wählen können.
  • Welche Arten des Subordinationsvertrages kennst Du? - Vergleichsvertrag, § 55 VwVfG- Austauschvertrag, § 56 VwVfG
  • Charakterisiere den Vergleichsvertrag i.S.d. § 55 VwVfG! Bei dem Vergleichsvertrag liegt ein wechselseitiges Nachgeben bei bestehender Unsicherheit vor.
  • Charakterisiere den Austauschvertrag i.S.d. § 56 VwVfG! Bei dem Austauschvertrag stehen Leistung und Gegenleistung im Gegenseitigkeitverhältnis.
  • Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass beim öffentlich-rechtlichen Vertrag die gleichen Aufbaugrundsätze gelten wie beim zivilrechtlichen Vertrag? Aus § 62 S. 2 VwVfG.
  • Wie entsteht ein Anspruch aus öffentlich-rechtlichen Vertrag? MEINE ANTWORT: Durch Einigung und Wirksamkeit der Einigung.
  • Welche formellen Nichtigkeitsgründe sind speziell für den öffentlich-rechtlichen Vertrag in den §§ 54 ff. VwVfG geregelt? - Formnichtigkeit, § 57 VwVfG- Beteiligung, § 58 VwVfG
  • Wo sind die materiellen Nichtigkeitsgründe für den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt? In § 59 I, II VwVfG.
  • Welches Problem ist bei § 59 I VwVfG angesiedelt? Das Problem des Handlungsformverbots.
  • Was kann die Behörde tun, um zu verhindern, dass sie im Falle der Nichterfüllung des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Erfüllung des Vertrages klagen muss? Die Behörde kann darauf hinwirken, dass sich der Bürger im Vertrag der sofortigen Vollstreckung unterwirft, § 61 VwVfG.
  • Was heißt "Handlungsformverbot" im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen? Dass bereits die Wahl der Handlungsform "öffentlich-rechtlicher Vertrag" unzulässig ist.
  • Nenne drei Bereiche, in denen die Handlungsform "öffentlich-rechtlicher Vertrag" unzulässig ist! - Gefahrenabwehr- Steuerrecht- Statusbegründende Verwaltungsakte