Recht (Fach) / Lektion II & III (Lektion)
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Beendigung von Verträgen und Schadensersatz
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- Erfüllung 362 • richtige Schuldner • dem richtigen Gläubiger • die richtige Leistung • (in der richtigen Art und Weise) • am richtigen Ort • zur richtigen Zeit
- Gattungsschuld Schuldgegenstand nicht genau festgelegt nur der gattung nacg bestimmt
- Stückschuld Kann nur mit diesem einen bestimmten Gegenstand beglichen werden
- Leistungsort § 269 Wohnsitz des Schuldners oder privatautonomie ->
- Leistungszeit 271 im Zweifel sofort aber wieder Privatautonomie
- Aufrechnung • Gegenseitige Schuld• Gleichartige Leistung• Fälligkeit der Gegenforderung• Erfüllbarkeit der Hauptforderung
- Rücktritt • Rechtsgeschäftliche einseitige Willenserklärung, § 346 I • Beispiele: • Widerruf • § 437 Nr. 2 • Vertragliches Rücktrittsrecht
- Wiederruf 14 Tage wiederruffrist nach 355 bsp Fernabsatz &haustürgeschäfte
- Unmöglichkeit = Nichterbringbarkeit der LeistungArten der Unmöglichkeit ‐ objektive‐ subjektive‐ anfängliche‐ nachträgliche‐ praktische ‐ moralische echte unmöglichkeit 275 I normative unmöglichkeit ...
- Ausschluss der Leistungspflicht bei § 275 III höchstpersönlicher Leistung Leistungsverweigerung bei Unzumutbarkeit
- Rechtsfolge der Unmöglichkeit Grundsatz § 275 I Freiwerden von der Leistung Freiwerden von der Gegenleistung, § 326 Schadensersatz nur unter den Voraussetzungen der §§ 280, 283.
- Gegenleistung Prinzip: § 326 I Ohne Leistung keine Gegenleistung Ausnahme: § 326 II Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen, wenn der Gläubiger verantwortlich ist oder im Verzug ist
- Gläubigerverzug Gläubigerverzug:§§ 293 ff.keine Pflichtverletzung, sondern nur eine ObliegenheitsverletzungDaraus folgt:Kein Schadensersatz nach § 280
- Schuldnerverzug §§ 280, 286 Der Schuldnerverzug ist eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280