Recht (Fach) / Lektion II & III (Lektion)

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Beendigung von Verträgen und Schadensersatz

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  • Erfüllung 362  • richtige Schuldner • dem richtigen Gläubiger • die richtige Leistung • (in der richtigen Art und Weise) • am richtigen Ort • zur richtigen Zeit
  • Gattungsschuld Schuldgegenstand nicht genau festgelegt nur der gattung nacg bestimmt
  • Stückschuld Kann nur mit diesem einen bestimmten Gegenstand beglichen werden
  • Leistungsort § 269 Wohnsitz des Schuldners  oder privatautonomie ->
  • Leistungszeit 271 im Zweifel sofort aber wieder Privatautonomie
  • Aufrechnung • Gegenseitige Schuld• Gleichartige Leistung• Fälligkeit der Gegenforderung• Erfüllbarkeit der Hauptforderung
  • Rücktritt • Rechtsgeschäftliche einseitige Willenserklärung, § 346 I  • Beispiele: • Widerruf • § 437 Nr. 2 • Vertragliches Rücktrittsrecht 
  • Wiederruf 14 Tage wiederruffrist nach 355 bsp Fernabsatz &haustürgeschäfte
  • Unmöglichkeit = Nichterbringbarkeit der LeistungArten der Unmöglichkeit ‐ objektive‐ subjektive‐ anfängliche‐ nachträgliche‐ praktische ‐ moralische echte unmöglichkeit 275 I normative unmöglichkeit ...
  • Ausschluss der Leistungspflicht bei § 275 III höchstpersönlicher Leistung Leistungsverweigerung bei Unzumutbarkeit
  • Rechtsfolge der Unmöglichkeit Grundsatz § 275 I Freiwerden von der Leistung Freiwerden von der Gegenleistung, § 326 Schadensersatz nur unter den Voraussetzungen der §§ 280, 283. 
  • Gegenleistung Prinzip: § 326 I Ohne Leistung keine Gegenleistung Ausnahme: § 326 II Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen, wenn  der Gläubiger verantwortlich ist  oder im Verzug ist 
  • Gläubigerverzug Gläubigerverzug:§§ 293 ff.keine Pflichtverletzung, sondern nur eine ObliegenheitsverletzungDaraus folgt:Kein Schadensersatz nach § 280
  • Schuldnerverzug §§ 280, 286 Der Schuldnerverzug ist eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280