Steuerberater schriftlich (Fach) / AO (Lektion)
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§ und weiteres
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- Verwaltungsakt (§) § 118 AO
- Was sind Realsteuern und wo geregelt? Grundsteuer und Gewerbesteuer § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2
- Wohnsitzfinanzamt § 19 Abs. 1
- Betriebsfinanzamt § 18 Abs. 1 Nr. 2
- Gewöhnlicher Aufenthalt mehr als 6 Monate § 9 AO
- Wohnsitz § 8 AO
- Schätzung § 162 AO
- Steuerhinterziehung § 370 AO
- Zwangsgeld § 328
- Verspätungszuschlag § 152
- Wann beginnt Zinslauf für Verzinsung und wo geregelt? 15 Monate nach Ablauf des Kj. der Steuerentstehung, § 233a Abs. 2
- Säumniszuschlag und Höhe? § 240 Abs.1: 1 % pro angefangenen Monat
- Zinsen und Höhe § 238 Abs. 1: 0,5 % für vollen Monat
- Fälligkeit der Steuer 1 Monat nach Festsetzung, § 220
- Verspätungszuschlag § 152 (kann)
- Festsetzung der Steuer § 155 Abs. 1 S. 1
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- Nahe Angehörige § 15
- Bevollmächtigter § 80 AO
- An wen muss sich FA bei einem Bevollmächtigten des Stpfl. wenden? An den Bevollmächtigen § 80 Abs. 3 (AEAO zu § 122 Tz. 1.7)
- steuerliche Nebenleistungen § 3 Abs. 4
- Synonym "deklaratorisch" rechtsfeststellend, z.B. Steuer-, Feststellungsbescheid
- Synonym "konstitutive VAe" rechtsgestaltende VAe, z.B. Stundung, Erlass, Verspätungszuchlag
- Anbringungsbehörde § 357 Abs. 2 S. 1: Einspruch bei der Anbringungsbehörde (FA, welches StB erlassen hat)
- Heilung des Bekanntgabemangels durch Zugang ... beim Stpfl., z.B. durch Nachbarin am Sonntagnachmittag
- Bestimmtheit und Form des VA (§) § 119 inhaltlich hinreichend bestimmt (Abs. 1) schrifl., elektronisch, mündlich (Abs. 2)
- Nebenbestimmungen zum VA § 120 AO
- Begründung des VA § 121 soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (Abs. 1) keine erforderlich (Abs. 2)
- Form und Inhalt des StB § 157 Abs. 1 Form: schriftlich Inhalt: festgesetzte Steuer + Steuerschuldner
- Was ist bei einem StB anfechtbar? Nur die festgesetzte Steuer ("Tenor") ist Inhalt des StB und somit anfechtbar.
- Fristenstreckung § 108 Abs. 3 Endet Frist an einem Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
- Wann wird VA wirksam? Mit Bekanntgabe, § 124 Abs. 1
- Bekanntgabe VA Am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (TdAZP), § 122 Abs. 2 Nr. 1 Ausnahme: Kein oder späterer Zugang
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- Was ist, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem StB fehlt? Einspruchsfrist verlängert sich auf 1 Jahr, § 157 Abs. 1 S. 3, § 356 Abs. 2
- Mängel der Zustellung heilbar? Heilbar nach § 8 VerwZustG: Ordnungsgemäße Bekanntgabe in dem Moment, in dem der Empfänger den VA nachweisbar tatsächlich erhalten hat.
- Vorbehalt der Nachprüfung § 164: Vorbehaltsvermerk ist eine Nebenbestimmung i.S.d. § 120 Abs. 1 = unselbständiger Bestandteil des Bescheides
- VdN-Bescheide kraft Gesetzes Steueranmeldungen (USt, LSt, KESt) Vorauszahlungsbescheide Eintragungen auf LSt-Karte
- Wann endet VdN? Ende mit Ablauf der Verjährungsfrist (§ 164 Abs. 4) ODER Aufhebung (§ 164 Abs. 3)
- vorläufige Steuerfestsetzung und Bsp. § 165 AO Mustervorläufigkeiten wg. Rspr. (Abs. 1 Nr. 2, 3) Gewinnerzielungsabsicht vs. Liebhaberei (Abs. 1 S. 1)
- Aufteilung einer Gesamtschuld z.B. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, wenn einer von beiden Insolvenz anmeldet (§) § 268 ff. AO
- Einheitliche und gesonderte Feststellung § 180 Abs. 1 Nr. 2 a
- Gesonderte Feststellung § 180 Abs. 1 Nr. 2 b
- Wirkung der gesonderten Feststellung Feststellungsbescheide sind für Steuerbescheide (Folgebescheide) bindend, § 182 Abs. 1.
- Feststellungsbescheid § 179 AO
- Heilung von Verfahrens- und Formfehlern (§) § 126
- Folgen von Verfahrens- und Formfehlern? (§) § 127 "Eh-Wurscht-Prinzip"
- Wohnsitz § 8
- gewöhnlicher Aufenthalt § 9
- Realsteuer (§) § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Grundsteuer, Gewerbesteuer
- Buchführungspflicht? (§) § 140 AO
- Feststellungsbescheide sind für Folgebescheide bindend! (§) § 182 Abs. 1 S. 1 AO
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