Arbeitsrecht (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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Arbeitsrecht
Diese Lektion wurde von vince33 erstellt.
- Die Bedeutung des Arbeitsrechtes Das Arbeitsrecht dient als Schutzrecht zu Gunsten des Arbeitnehmers
- Was ist ein Arbeitsvertrag Vertrag zwischen AG un AN durch den sich der AN zur Leistung festgelegter Arbeit und im gegenzug der AG zur gewährung eines Entgeldts verpflichtet.
- Was ist ein Dienstvertrag sagt Dienste zu,zur Leistung versprochener Dienste der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung
- Was ist ein Arbeitnehmer einer der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
- persönlich abhängig weisungsgebunden kaum einfluss auf zeit inhalt und ort wer organisatorisch in den Betrieb des Diensberechtigten eingegliedert ist indizien:Arbeitsvertrag,lohnsteuer und sozialversicherung wird abgeführt,urlaub feste Gehaltszahlung.
- selbständig wer im wesentlichen seine Tätigkeit frei gestaltet und seine Arbeitszeit bestimmen kann Keine Eingliederung in den Betrieb des Dienstberechtigten, vorhandenes Unternehmerrisiko Indizien:Dienstverpflichteter zahlt Steuer und Sozialversicherung bezahlung nach Stunden
- Arbeitnehmer oder nicht?? s.15 Skript
- Wer ist Arbeitgeber jemand der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.auch juristische und gmbh können ag sein
- Gliederung des Arbeitsrechtes Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht,Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht in der Gesamtordnung Strafrecht öffentliches Recht Zivilrecht
- Normenhierachie 1. EU-Recht GG 2. Gesetze und Verordnungen 3. Tarifverträge Betriebsvereinbarungen 4.Arbeitsvertrag die Ranghöhere geht vor, eine Abweichung ist nur möglich wenn die Günstigkeit für den AN möglich ist Günstigkeitsprinzip,Rangprinzip,Spezialitätsprinzip
- gegenseitige Pflichten in einem Arbeitsvertrag Arbeitnehmer:Arbeitspflicht,Treuepflicht,Rücksichtsnahme Arbeitgeber:Lohnzahlungspflicht,Beschäftigungspflicht,Fürsorgepflicht,Urlaub, Gleichbehandlung,sonstige Nebenpflichten
- Weisungsrecht des Arbeitgebers Ort der Arbeitsleistung,Inhalt der Arbeitsleistung,Zeit der Arbeitsleistung
- Arbeitszeit der Arbeitsvertrag definiert die Menge der geschuldeten Arbeitszeit ArbZG setzt der arbeitsvertraglichen Gestaltung Grenzen zum Schutz der AN Arbeitszeit kann auch tariflich geregelt werden Arbeitszeit unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung
- Lohnarten stundenlohn,akkordlohn,provisionen,prämien,tantiemen,grtifikationen,variable vergütung,zulagen
- leistungsstörungen ohne arbeit keinen lohn: unbezahlter Lohn,Elternzeit,pflegezeit,erkranktes kind nichtleistung des an lohn ohne Arbeit: Mutterschaftsentgeld,Erholungsurlaub,feiertage,krankheit,freistellung,
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- inhalte des Arbeitsvertrages name anschrift,zeitpunkt des Beginns,vorhersehbare dauer,arbeitsort,zu leistende tätigkeit,arbeitsentgeld,arbeitszeit,erholungsurlaub,fristen für kündigung,tarif oder betriebsvereinbarungen
- weiter optionale Regelungspunkte in Arbeitsverträgen verschwiegenheit,konkurrenzschutzklausel,regelung der Nebentätigkeit,urheberrechte,dienstwagen,berufskleidung, alterssicherung,nutzungsvereinbarung,
- Urlaub mindestens 24 tage,urlaubsentgeld und urlaubsgeld,zeitpunkt,übertragung verfall keine selbstbeurlaubung
- Teilzeitarbeitsverhältnis regelmäßige Arbeitszeit muss kürzer sein als bei voll AN Man hat Anspruch auf Teilzeitarbeit Befristung auf 2 Jahre,bei Start up 4 Jahre,ab 52 Lebensjahr 5 Jahre,befristung geht auch wenn man zuvor festangestellt war.
- befristetes Arbeitsverhältnis befristung nur beschränkt möglich um kündigungsschutz nicht auszuhebeln kalendermäßige befristung max 2 Jahre praxisproblem kündigung von befriststen arbeitsverträgen,kettenbefristung zweck gebunden
- Krankheit und Entgeldfortzahlung Voraussetzungen bestehender AV,Vorliegen einer Krankheit,an trifft kein verschulden,erfüllen der wartezeit 4 Wochen,Krankheit hat Arbeitsunfähigkeit zur Folge,Krankheit ist alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit. ag muss nicht informiert werden welch krankheit man hat,vertrauensarzt,
- Nebenpflichten AN AG AN:sachen des ag schützen,verschwiegenheit,konkurrenzverbot,warnung von schäden,betriebsfrieden nicht stören AG:schutz vor Leben und Gesundheit des AN,abführen der sozialversicherung,beschäftigung,erteilung arbeitszeugniss
- Arbeitsschutz Allgemeine Anforderungen Arbeitsmedizinische Vorsorge Gesundheit am Arbeitsplatz:betriebliche gesundheitsförderung,bildschirmarbeitsplatz Technischer Arbeitsschutz:Lärm,Gefahrstoff,betriebssicherheit Arbeitsschutzorganisation:Gefährdungsbeurteilung
- Wie muss eine ausschreibung aussehen der BR kann eine interne ausschreibung verlangen und der einstellung wiedersprechen. eignet sich die stelle auch als teilzeit so ist dies auch so auszuschreiben eignet sich die stelle für schwerbehinderte so ist die agentur für arbeit zu informieren.
- gleichbehandlungsgesetz keine benachteiligung wegen: Rasse,ethnischer Herkunft,Relgion oder Weltanschauung,behinderung,alter,sexueller identität,geschlecht.
- was ist beim bewerbungsgespräch zulässig Fragen stehen in Beziehung zur geschuldeten Arbeitsleistung Frage ist nicht unverhältnismäßig Frage greift nicht in die Intimsphäre des Bewerbers ein es gibt unzulässige Fragen die nicht beantwortet werden müssen,schwangerschaft,weltanschauung,vorstrafen,wenn die frage unzulässig ist ist die täuschung ok
- vertragsabschluss nach bgb regeln,für minderjährige beachtung,arbeitsverträge sind formlos wirksam,ausnahme befristete und aufhebungsverträge.
- was ist eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung,die den Willen des Eeklärenden zur Beendigung des Arbeitsvertrags zum Ausdruck bringt. Erklärung Zugang Frist Wirksamwerden
- was ist eine außerordentliche Kündigung einseitige Erklärung des AG sofort ohne Einhaltung einer Frist beendet es ist ein wichtiger Grund für die Kündigung erforderlich.
- Fristwahrung einer Kündigung was muss erfüllt sein im Machtbereich des Empfängers Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen
- wann kann eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen werden arbeitsvertrag,betriebsvereinbarung oder tarifvertrag,gesetz, befristete verträge,betriebsräte,datenschutzbeauftragte
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- welche rolle hat der betriebsrat bei kündigung er hat mitbestimmungsrecht,ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam die Anhörung muss voe ausspruch erfolgen Br hat eine woche äußerungsfrist
- was sind voraussetzungen für ist eine verhaltensbedingte Kündigung schuldhafte Verletzung des AN,Negative Zukunftsprognose,1 Abmahnung genügt bei gleichem Fehlverhalten.
- anforderungen an eine Abmahnung formfrei,wegen Beweiskraft in schriftform das fehlverhalten muss konkret beschrieben werden das soll verhalten muss konkret beschrieben werden. warnfunktion gelbe Karte
- die rolle des betriebsrates repräsentant der Belegschaft,gewählter Interessenvertreter der Arbeitnehmerschaft, keine juristische Person,wohl aber träger von rechten und pflichten im betriebsverhältnis zum AG
- die stellung des betriebsrates tätigkeit ist ehrenamtlich,anspruch auf lohnvortzahlung,gleichbehandlung mit sonstigen betriebsangehörigen,besonderer kündigungsschutz,ungestörtheit der arbeit.entgeltschutz
- Vergleich der Merkmale von Gewerkschaft und Betriebsrat Gewerkschaft:Verein,überbetrieblich,Gegnerunabhängig durch eigene KraftSozial mächtig durch eigene Kraft; Finanzierung durch ANTarifwillig und -fähigGrundsätzlicharbeitskampfwilligGrds. Vertretungder Mitglieder Betriebsrat: Gesetzliches Vertretungsorganbetrieblich Gegnerunabhängig durch GesetzSozial mächtig durch Gesetz;Finanzierungdurch AGBetriebsvereinba-rungswillig und -fähigAbsoluteFriedenspflichtGrds. Vertretungaller AN des Betriebs
- was ist scheinselbständigkeit??? Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Mit einer Scheinselbständigkeit geht einher, dass sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Dies stellt nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit dar.
- Was muss bei der Kündigung zur rechtswirksamkeit erfüllt sein im Machtbereich des Empfängers Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen