Sachenrecht (Fach) / 4. Fall (Lektion)

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Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • 10. Der 7-jährige M will sein Fahrrad seiner 18 jährigen Freundin F schenkweise übergeben. Ist das Möglich? Nein, das geht nicht. §929 S.1 BGB erfordert eine wirksame Einigung, d.h. volle Geschäftsfähigkeit der Beteiligten. Der 7-jährige ist nur beschränkt geschäftsfähig, bräuchte also für eine wirksame WE die Zustimmung seiner Eltern (vgl. §§ 106 bis 108 u 182 bis 184 BGB)
  • 11. Die 18-jährige F will ihr Armbanduhr dem /-jährigen M als ihrem größten "Fan" schenkweise übereignen. Ist das möglich? Ja, das ist möglich. Da hier die Ausnahme des § 107 BGB ("rechtlicher Vorteil") greift. Vorher hat M nicht, danach ist er Eigentümer der Armbanduhr - das ist ein rechtlicher Vorteil.
  • 12. Abwandlung zu Fall 11: F will nun ihren Hund an M übereignen Es ist nicht möglich, da die sog. Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB (= Haftung ohne Verschulden für "Luxustiere") einen rechtlichen Nachteil darstellt. (andere Ansicht vertretbar)
  • 13. Worin liegt der Unterschied zwischen den §§ 1205 Abs. 1 S. 1 und 929 S. 1 BGB Die Konstruktion mit "Einigung und Übergabe" ist bei Übereignung und Verpfändung beweglicher Sachen identisch, nur den Inhalt der Einigung unterscheidet sich (= das, worüber man sich einigt)