Zivilrecht (Fach) / Fall 13 §§812ff. (Lektion)

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  • Lesitungskondiktion als Anspruchsvoraussetzung   Leistungskondiktion §§ 812 ff. §812I1Fall1(i.V.m.§813I) Etwas erlangt = jeder Vermögensvorteil i.S.v. Eigentum, Besitz, Befreiung etc. durch Leistung = zweckgerichtete Mehrung ...
  • Nichtleistungskondiktion als Anspruchsvoraussetzung ...   Nichtleistungskondiktion Subsidiär im Mehrpersonenverhältnis) 1. §812I1Fall2 a. Etwas erlangt b. in sonst. Weise auf Kosten eines Anderen c. ohne Rechtsgrund 2. §816I1 3. §816I2 4. § ...
  • II. kein Ausschluss   § 814 (nur auf § 812 I 1 Fall 1 anwendbar; positive Kenntnis erforderlich) § 815 (nur auf § 812 I 2 Fall 2 anwendbar) § 817 S. 2 
  • III. Art und Umfang(1)     § 818 I: grds. sind das Erlangte Etwas und die gezogenen Nutzungen sowie Surrogate in natura herauszugeben   § 818 II: Ist das Erlangte Etwas nicht mehr vorhanden oder war von Anfang ...
  • III.Art und Umfang(2)      Wenn Erlangtes Etwas oder Gegenwert wirtschaftlich nicht mehr in Vermögen vorhanden ist; keine Entreicherung, wenn hierdurch Aufwendungen erspart wurden (es sei denn: Luxusaufwendungen) ...
  • III. Art und Umfang (3)   Berücksichtigung von Gegenansprüchen?  Zweikondiktionenlehre: grds. sind Gegenansprüche nicht zu berücksichtigren (aber u.U. ZBR gem. § 273)  unbillig bei einseitiger Entreicherung ...
  • Leistung jeder vermögenswerte Vorteil
  • etwas erlangt jeder vermögenswerte Vorteil
  • durch Leistung bewusste zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens