Lesitungskondiktion als Anspruchsvoraussetzung Leistungskondiktion §§ 812 ff. §812I1Fall1(i.V.m.§813I) Etwas erlangt = jeder Vermögensvorteil i.S.v. Eigentum, Besitz, Befreiung etc. durch Leistung = zweckgerichtete Mehrung ...
Nichtleistungskondiktion als Anspruchsvoraussetzung ... Nichtleistungskondiktion Subsidiär im Mehrpersonenverhältnis) 1. §812I1Fall2 a. Etwas erlangt b. in sonst. Weise auf Kosten eines Anderen c. ohne Rechtsgrund 2. §816I1 3. §816I2 4. § ...
II. kein Ausschluss § 814 (nur auf § 812 I 1 Fall 1 anwendbar; positive Kenntnis erforderlich) § 815 (nur auf § 812 I 2 Fall 2 anwendbar) § 817 S. 2
III. Art und Umfang(1) § 818 I: grds. sind das Erlangte Etwas und die gezogenen Nutzungen sowie Surrogate in natura herauszugeben § 818 II: Ist das Erlangte Etwas nicht mehr vorhanden oder war von Anfang ...
III.Art und Umfang(2) Wenn Erlangtes Etwas oder Gegenwert wirtschaftlich nicht mehr in Vermögen vorhanden ist; keine Entreicherung, wenn hierdurch Aufwendungen erspart wurden (es sei denn: Luxusaufwendungen) ...
III. Art und Umfang (3) Berücksichtigung von Gegenansprüchen? Zweikondiktionenlehre: grds. sind Gegenansprüche nicht zu berücksichtigren (aber u.U. ZBR gem. § 273) unbillig bei einseitiger Entreicherung ...