Arbeitsrecht (Fach) / Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG (Lektion)

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  • Nenne die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG! I. ZuständigkeitII. StatthaftigkeitIII. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Welches Gericht ist zuständig für die Kündigungsschutzklage? - Sachlich: Arbeitsgericht, § 2 I Nr. 3b ArbGG- Örtlich: § 46 II ArbGG, §§ 12 ff. ZPO
  • Wann ist die Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG statthaft? Wenn der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht beendet worden ist ("punktueller Kündigungsschutzantrag").
  • Woraus ergibt sich bei der Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG stets das Rechtsschutzbedürfnis? Wenn der Kläger nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungschutzklage erhöbe, dann könnte er sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, § 7 KSchG.
  • Wann ist die Kündigungsschutzklage begründet? Wenn das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde.
  • Woraus ergibt der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers während der laufenden Kündigungschutzklage? Aus § 102 V BetrVG.
  • Wie wird der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers während der laufenden Kündigungsschutzklage regelmäßig durchgesetzt? Im Wege der einstweiligen Verfügung. § 62 II ArbGG, § 935 ZPO.