Arbeitsrecht (Fach) / Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Lektion)

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  • Welche grundsätzlichen Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es? - Durch Vertrag- Durch einseitige Erklärung- Ohne Erklärung
  • Wo ist der Aufhebungsvertrag geregelt? Nirgends. Der Aufhebungsvertrag ist Ausdruck der in §§ 311 I, 241 I BGB verankerten Vertragsfreiheit.
  • Nenne vier Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag durch einseitige Erklärung zu beenden! - Ordentlichen Kündigung, § 622 BGB- Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB- Anfechtung, §§ 142, 119 ff. BGB- "Lossagung" beim fehlerhaften Arbeitsvertrag
  • Welche Besonderheit ergibt sich bei der Anfechtung eines Arbeitsvertrages? Die Anfechtung wirkt nur ex nunc.
  • Nenne drei Fälle, in den der Arbeitsvertrag ohne weitere Erklärung endet! - Fristablauf, § 620 I BGB- Bedingung, § 158 II BGB- Tod des Arbeitnehmers
  • Führt die Insolvenz des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsvertrages? Nein.
  • Was passiert im Falle des Betriebsüberganges mit den Arbeitsverhältnissen? Die Arbeitsverhältnisse gehen auf den neuen Betriebsinhaber über, § 613a BGB.
  • Nenne die Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung! I. Ordnungsgemäße KündigungserklärungII. Anhörung des BetriebsratesIII. Besonderer KündigungsschutzIV. Allgemeiner KündigungsschutzV. Kündigungsfrist
  • Ist die ordentliche Kündigung formbedürftig? Ja, sie bedarf der Schriftform, § 623 BGB.
  • Muss der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers zustimmen? Nein, der Betriebsrat muss nur angehört werden, § 102 BetrVG.
  • Nenne zwei Vorschriften, die einen besonderen Kündigungsschutz regeln! - § 9 MuSchG- § 15 KSchG
  • Wann sind die Kündigungsschutzvorschriften des KSchG anwendbar? - Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit, § 1 II 1 KSchG- Mehr als 5 Beschäftigte im Betrieb, § 23 KSchG
  • Was ist bei der personenbedingten Kündigung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu beachten? Dass vorrangig eine Versetzung innerhalb des Betriebes (oder Umschulung) in Betracht zu ziehen ist.
  • Was ist bei der verhaltensbedingten Kündigung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu beachten? Vorherige Abmahnung.
  • Was ist bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten? Die Sozialauswahl, § 1 III KSchG.
  • Wo sind die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit für die Kündigung geregelt? In § 1 II 2 und 3 KSchG.
  • Wie kann die Sozialwidrigkeit der Kündigung geheilt werden? Wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt, §§ 7, 4 KSchG.
  • Nach welchem Kriterium wird die Kündigungsfrist in § 622 BGB gestaffelt? Nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Woran ist bei einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist zu denken? An eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin, § 140 BGB.
  • Nenne die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB! I. Ordnungsgemäße KündigungserklärungII. Anhörung des BetriebsratesIII. Besonderer KündigungsschutzIV. Wichtiger GrundV. Keine Heilung
  • Ist die außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages formbedürftig? Ja, sie bedarf der Schriftform, § 623 BGB.
  • Welche Frist gilt für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages? Zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes.
  • In welchen zwei Schritten prüft man, ob ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB vorliegt? I. Umstände, die an sich geeignet sindII. Interessenabwägung im Einzelfall
  • Was ist Voraussetzung für die Verdachtskündigung? Die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Woraus ergibt sich, dass auch bei der außerordentlichen die Heilung gem. §§ 7, 4 KSchG eintreten kann? Aus § 13 KSchG.
  • Woran ist zu denken, wenn die Voraussetzungen für eine außerordentlichen Kündigung nicht vorliegen? Umdeutung in eine ordentlichen Kündigung, § 140 BGB.